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Hauskauf in Malaga - Zahlung, Konto


Empfohlene Beiträge

Ich kaufe demnächst ein Haus in Malaga-Stadt. Den contrato de arrhas habe ich schon geschlossen. 

Ich kenne die Basics und habe selbst Verwandte dort, die in Spezialfragen allerdings nicht helfen können/wollen. 

Ich prüfe gerade, welche Notare bereit sind, mit "Notaranderkonto" zu agieren (acta de deposito - das wird in Spanien auch gemacht, entgegen Beteuerungen, aber viele Notare wollen es nicht). Hat jemand damit Erfahrungen? 

Falls es nicht klappen wird: Hat jemand von Euch schon einmal mit Direktüberweisung aus Deutschland bezahlt? Meine Verkäuferin ist sogar so vertrauenswürdig, dass ich einen Tag vorher insgesamt bezahlen würde. Kollegen von mir haben schon mit Direktüberweisung bezahlt, aber die hatten auch besondere Ansprechpartner in ihren Banken, die ich ggf. nicht habe. 

Falls ich den blöden Scheck machen muss, brauche ich ein Konto. Ich habe schon eine NIE für Nichtresidenten. N26 kann man von Deutschland eröffnen, aber die machen keine Schecks. ING habe ich auch in Deutschland, so dass das eine Option wäre. Ich hätte in Deutschland auch Deutsche Bank, wäre das auch möglich, hat jemand Erfahrungen? 

Für konkrete Rückmeldungen wäre ich dankbar. Allgemeine Hinweise wie "Du brauchst eine spanische Bank" helfen nicht - das mag sein, wobei viele domiciliaciones von deutschen Konten funktionieren und ich der spanischen Willkür-Finanzverwaltung möglichst wenig Zugriff bieten möchte. Und gerade wegen dieser Willkür (auch bei Geldwäscheprüfungen, die zwar nötig sind, aber im Vorfeld abgeklärt werden können und nicht erst, wenn das Geld benötigt wird) möchte ich ein spanisches Konto für die Kaufpreiszahlung so weit wie möglich vermeiden. 

Vielen Dank und einen guten Start in 2022

Albanoguarralavate

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Am 2.1.2022 um 11:28 schrieb albanoguarralavate:

Hat jemand von Euch schon einmal mit Direktüberweisung aus Deutschland bezahlt? Meine Verkäuferin ist sogar so vertrauenswürdig, dass ich einen Tag vorher insgesamt bezahlen würde. Kollegen von mir haben schon mit Direktüberweisung bezahlt, aber die hatten auch besondere Ansprechpartner in ihren Banken, die ich ggf. nicht habe. 

Wo ist das Problem ? Die von Dir angesprochene "Direktüberweisung" ist doch seit 2014 im Grunde Standard. Was Du brauchst ist die IBAN und BIC des Zahlungsempfängers - mehr nicht - und innerhalb eines Bankentages hat der EMpfänger auch das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben. 

Notarando Konto empfiehlt sich falls noch Lasten auf der Liegenschaft eingetragen sind und die Liegenschaft lastenfrei übergeben werden soll.

Gruß

Manfred

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Daß Überweisungen innerhalb der EU möglich sind kann ich bestätigen. Mein unterschriebene Mietvertrag und Vermieter vor mir, überwies ich die erste Monatsmiete per online Banking. An dem Tag war das Geld auf seinem Konto.

Aber anscheinend noch nicht überall bekannt. Ich habe versucht Internet von Jazztel zu bekommen, aber die verlangen eine spanische Bankkonto. Also kein Internet, weil die Bank mein N.I.E. verlangt. Habe ich noch nicht.

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Vielen Dank für die Hinweise. Ich habe selbst recherchiert und folgendes gefunden (es lohnt sich mE, durchaus bei Google Notare zu suchen und sie anzuschreiben): 

Wer nicht antwortet, fällt heraus. Mehrere Notare haben ihre Bereitschaft erklärt. Der Verkäufer ist aber einverstanden, wenn ich vor seinen Augen in der Beurkundung die Zahlung per Online-Überweisung durchführe. Ich berichte, sobald die Beurkundung erfolgt ist. 

Es gibt Notare, die einem (aus Lustlosigkeit) erzählen, so etwas würde man in Spanien nicht machen. Zwar steht es jedem Notar frei, diese Dienstleistung anzubieten. Wenn aber der Notar dies nicht tut und anstelle der Wahrheit eine Lüge erzählt (mit dem blöden Ausländer kann man es ja machen), dann ist damit das Vertrauensverhältnis mE zerstört.

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Soweit ich weiß, muss der Notar dem Kaufvertrag den Überweisungsbeleg beifügen oder es müssen zumindest in der Urkunde das belastete und das begünstigte Konto angegeben sein. Ich vermute daher, dass wenn die Online-Überweisung beim Beurkundungstermin erfolgt, der Notar dies so in der Urkunde mit Angabe der Konten festhalten muss und vlt. auch ein Bildschirmfoto beifügen muss.

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  • 3 Monate später...

würde mit einen BANK SCHECK direkt bei dem Notar bei Vertragsabwicklung zahlen, ist am einfachsten.

 

Bankscheck wird von der Hausbank über den gewünschten Betrag ausgestellt, kostet etwas Gebühr

 

da lese ich gerade

https://www.dr-reichmann.com/de/beitrage/der-berschtzte-bankscheck

 

"  Muss es also wirklich Zahlung per Bankscheck sein? Gibt es denn da wirklich keine Alternative? Man sollte schon überlegen, ob es nicht einfacher ist, per Überweisung zu zahlen; sicher, die Vorstellung, dass man beim Notar unterzeichnet und gleichzeitig wird ein Scheck übergeben, ist schon einleuchtend und entspricht dem alten Prinzip „Geld gegen Ware“; aber, heute mit der modernen Technik, kann der Notar auch mal 10 Minuten warten, bis eine (gut vorbereitete und avisierte SWIFT -Überweisung) beim Verkäufer eingegangen ist, und man hat sich viele Probleme, aber vor allem Zeit und Geld, erspart. "

 

 

http://www.wirtschaftslexikon24.com/e/bankscheck/bankscheck.htm

 

 

Bearbeitet von kolo
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wollte auch ein Haus in ESPANIA kaufen, aber bei dieser Gesetzeslage 😀

man kann quasi das Haus nicht verlassen, wenn man zuückkommt ist man enteignet, Sachen gibts.

 

https://www.focus.de/immobilien/kaufen/behoerden-sind-machtlos-illegale-hausbesetzungen-in-spanien-wenn-im-eigenen-ferienhaus-ploetzlich-ein-fremder-wohnt_id_8622231.html

Durch die Rechtslage stößt die spanische Justiz an die Grenzen ihrer Macht

Die Hausbesetzer berufen sich indes auf die Artikel 47 und 33 der spanischen Verfassung, die ihnen ein „Recht auf eine würdige Unterkunft“ und ein „Recht auf Besitz“ einräumen. Demnach macht sich eine Person, die in eine leere Wohnung eindringt, in Spanien nicht unbedingt strafbar. „Der Grundgedanke von Hausbesetzungen ist ein friedvolles und gewaltfreies Vorgehen“, erklärt Anwalt Ribas, „Ein Einbruch findet nicht statt, sonst würde es sich um eine Straftat handeln. Davon nehmen Hausbesetzer in der Regel Abstand, das ist nicht das Szenario.“


Eine Zwangsräumung durch die Polizei ist allerdings nur dann möglich, wenn der rechtmäßige Hausbesitzer innerhalb von 72 Stunden Anzeige erstattet. Sobald diese Frist verstrichen ist, ist eine Zwangsräumung nur noch nach einem richterlichen Beschluss möglich. Doch bis dieser erwirkt ist, können Monate, sogar Jahre vergehen, warnt Ribas. Zumal dann, wenn unklare Besitz-Verhältnisse herrschen oder diese angezweifelt werden.
Rechtmäßige Hausbesitzer: Monatelanges Warten oder Lösegeld?

 

http://www.verfassungen.eu/es/verf78-index.htm

 

Bearbeitet von kolo
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Am 28.4.2022 um 18:02 schrieb kolo:

 

https://www.handelsblatt.com/politik/international/okupas-sie-sind-der-schrecken-der-immobilienbesitzer-hausbesetzer-mit-bleiberecht/26229552.html

 

Paris, Madrid

"   Drei Monate mussten die Eheleute Kaloustian aus Lyon warten, bis sie ihr Häuschen in Théoule-sur-mer wieder beziehen konnten. Eine Familie von „squatteurs“, Hausbesetzern, hatte sich dort einquartiert. Und weil Théoule offiziell nur der Zweitwohnsitz der Kaloustians ist, hatten die Eigentümer schlechte Karten: Weil die Eheleute nicht innerhalb von 48 Stunden nachgewiesen hatten, dass sie die Eigentümer sind, durften die Besetzer bleiben, obwohl sie gewaltsam eingedrungen waren.  "

" Wer zur Selbstjustiz greift und Besetzer robust hinauswirft, macht sich strafbar: Das ahndet der Gesetzgeber als „Verletzung der De-facto-Wohnung“ mit bis zu drei Jahren Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe. "

😀

Bearbeitet von kolo
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Die spanische Linksregierung hat aufgrund zunehmender Verarmung und Arbeitslosigkeit im Land, bedingt durch die Corona-Pandemie, neue Regelungen zum Umgang mit Hausbesetzungen beschlossen.

Das neue Gesetz sieht Folgendes vor: Es reicht nicht mehr aus, dass Hausbesetzer sich Zugang durch eine unerlaubte Handlung verschafft haben, um eine Zwangsräumung durch die Polizei zu erwirken. Seit Januar 2021 ist eine Räumung nur möglich, wenn die Hausbesetzer durch Gewalt oder Einschüchterung Zugang zum Wohnraum erlangt haben. Andernfalls muss gewährleistet sein, dass die ungebetenen Bewohner eine angemessene Ersatzwohnung aus dem sozialen Wohnungsbau erhalten. Vorher kann die Polizei sie nicht der Wohnung beziehungsweise des Hauses verweisen.

 

https://www.marcelremusrealestate.com/blog/wie-sie-sich-gegen-eine-hausbesetzung-auf-mallorca-wehren/

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  • 4 Wochen später...

Ich wollte nur über meine Erfahrungen berichten: 

Ein spanisches Konto bei einer Bank, die Schecks ausstellt, ist sicherlich von Vorteil. Man sollte das mit Vorlauf einrichten. Man kann es ja danach ggf. kündigen und durch ein Openbank-Konto ersetzen; für domiciliaciones dürfte auch das Openbank-Konto genügen. 

Spanier machen gern ihren “Lastschrift-Fetisch” (domiciliacion), aber bei Nachfragen bekommt man oft die Möglichkeit, einen Dauerauftrag einzurichten. 

Ich habe es konkret so gemacht: Vorvertrag (arras) auf 100 Prozent gesetzt, zwei Tage vor Beurkundung nach Spanien überwiesen. Hat alles geklappt, geht aber natürlich nur, wenn man nicht finanziert. Aber wer finanziert, dessen Bank macht in der Regel dann ohnehin den Scheck fertig (deutsche Finanzierung in Spanien erscheint nicht realistisch). 

Viele Infos in Büchern/Internet über die Einschaltung deutscher Notare sind veraltet: In Folge elektronischer Notifikationspflichten insbesondere für die Grunderwerbsteuer (ITP) dürfte es kaum möglich sein, eine Beurkundung durch einen deutschen Notar erfolgreich durchführen zu lassen. Selbst wenn man das aber macht und einen Gestor einschaltet, habe ich Zweifel, ob der deutsche Notar alle Finessen des spanischen Eigentumsregisters kennt. Die Subtilität ist nach meiner Erfahrung sehr weitreichend.

Beste Grüße

Alba

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  • 2 Wochen später...

ja, Spanien tickt schon anders als D 😎  gefühlt autokratisch

 

auf keinen Fall würde ich da Konto eröffnen, oder immob kaufen und eine Abbuchungserlaubnis schon garnicht erteilen.  Alles seltsam  🙂 ja, die Sonne ist ok

 

Steuern an Costa Blanca: Deutsche überweist falsch - und bekommt Geld nicht wieder

https://www.costanachrichten.com/costa-blanca/steuer-costa-blanca-deutsche-ueberweisung-falsch-bank-suma-spanien-sabadell-91535815.html

vor 10 Minuten schrieb kolo:

ja, Spanien tickt schon anders als D 😎  gefühlt autokratisch

 

auf keinen Fall würde ich da Konto eröffnen, oder immob kaufen und eine Abbuchungserlaubnis schon garnicht erteilen.  Alles seltsam  🙂 ja, die Sonne ist ok

 

Steuern an Costa Blanca: Deutsche überweist falsch - und bekommt Geld nicht wieder

https://www.costanachrichten.com/costa-blanca/steuer-costa-blanca-deutsche-ueberweisung-falsch-bank-suma-spanien-sabadell-91535815.html

 

Spaniens Finanzamt erkennt Ansässigkeitserklärung der Deutschen nicht an

Der Fall ist komplex. Nachdem die Finanzbehörde im Frühsommer mit einer Steuernachforderung für 2016 in Höhe von 3.885 Euro an Brigitte Buchta herangetreten war, willigte die Deutsche, die sagt, damals falsch beraten worden zu sein, ein und vereinbarte Ratenzahlungen. Kurz darauf legte sie aber Widerspruch gegen die Forderung ein. „Dieser Widerspruch wurde abgelehnt“, erklärt Gernot Buchta

https://www.costanachrichten.com/costa-blanca/costa-blanca-deutsche-aerger-finanzamt-steuererklaerung-rentnerin-strafbescheid-spanien-91111297.html

Bearbeitet von kolo
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