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Wer denkt schon daran, dass er aufgrund einer Erkrankung, schwerwiegender Verletzung oder eines Zwischenfalls in der Familie eine Reise nicht mehr antreten kann? Vorsorge ist hier besser als später das Nachsehen zu haben und für diesen Zweck gibt es die Reiserücktrittversicherungen, denn wer diese nicht vorab abschließt, bleibt auf den gesamten Kosten einer Reise hängen.

Finanztest hat hierzu neben den reinen Versicherungen auch Policen von Fluggesellschaften untersucht.

In der Regel ist es so, je kürzer der Ausfall vom Urlaub bekannt wird, desto höher fallen die Stornokosten aus. Hat man hier keine Reiserücktrittsversicherung, trägt man diese Kosten selbst. Im anderen Fall, kann die Versicherung für einen Großteil der Kosten aufkommen.

Auch ärgerlich, wenn der Reiserücktritt aufgrund einer Krankheit oder Unfalls, erst verspätet oder vorzeitig angetreten werden muss. Auch hier können Versicherungen einspringen, jedoch nur wenn ein so genannter Vollschutz im Versicherungstarif enthalten ist. Für den Test wurden durch diesen Komplettschutz, derartige Policen besser bewertet. Wie ich finde, auch zu recht.

Als beste Tarife mit Vollschutz im Test, wurden jene von ERV und HanseMerkur bewertet. Der Unterschied in beiden Versicherung liegt darin, dass HanseMerkur zwar presigünstiger ist, dafür aber bei ambulanten Behandlungen von Erkrankungen, ein Selbstbehalt anfällt, wogegen beim Tarif der ERV, auf diesen verzichtet wird.

Auch Rücktrittspolicen von Billigfluggesellschaften wurden bei Finanztest getestet. Die einzige Police mit einer guten Absicherung fand man hier nur bei Condor. Sie bat sogar als einige neben einer Police für Einzelpersonen auch eine komplette Police für die Familie an (Familienpolice). Der Billigflieger Ryanair fällt hier wie gewohnt aus dem Rahmen, da hier nur das komplette Reiseschutzpaket einer irischen Versicherung angeboten wird. Da aber das irische Recht und deren Bedingungen so viele Einschränkungen enthält, war diese Versicherung mit den anderen getesteten Tarifen nicht vergleichbar und daher hat sich Finanztest zu keine Urteil über diese Versicherung überwunden. Dies jedoch spricht wohl für sich, wie ich denke ;)

Für den Verbraucher, Reisenden und Versicherten jedoch gilt, dass sobald ein Versicherungsfall auftritt, wie zum Beispiel ein schwere Erkrankung bei der man die Reise nicht antreten kann, sollte man sich umgehend ein Attest vom Arzt besorgen und dies der Versicherung unter Vorlegung des Attestes, auch melden.

Bemerkenswert ist auch, dass viele Versicherer in ihren Versicherungen und Bedingungen, ein Haftung für alle Ereignisse ausschließen, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Dies schließt kurioserweise dann auch Krankheiten mit ein. Hier kann es dann durchaus dazu kommen, dass man als Versicherter selbst einen Gutachter beauftragen muss und eine endgültige Entscheidung erst vor Gericht geklärt wird, ob eine Krankheit tatsächlich unerwartet oder vorhersehbar war.

Daher sind für solche Vertragsabschlüsse klare Versicherungsbedienungen wichtig, welche zwar einen späteren Streit mit der Versicherung nicht unbedingt ausschließen, aber doch erheblich mehr Klarheit ins Spiel bringt.

Eine Reise und Urlaub muss aber nicht nur verfrüht Enden, wenn man selbst durch einen Unfall oder Krankheit davon betroffen ist. Dies kann durchaus auch der Fall sein, wenn ein Familienmitglied, nächster Verwandter oder guter Bekannter zu Hause davon betroffen ist. Ein guter Tarif weitet dies sogar auf den erweiterten Bekanntnkreis auch auf entfernte Verwandte und betreuende Personen von Pflegebedürftigen, welche hier nicht mitreisen.

Nun stellt sich die Frage, wann sich eine Vollschutzversicherung überhaupt Lohnt? In der Regel ist dies bei teuren Reisen oder dem Urlaub mit Kindern der Fall. Beim einen sind es die hohen Kosten, beim anderen das erhöhte Risiko, welches eine solche Versicherung wieder wett macht.

Die Tabelle zu den Reiserücktrittversicherungen findet man hier: Reiserücktrittsversicherungen - Reiserücktrittskostenversicherungen 12/2010 - Test - Stiftung Warentest

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