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Eigentum in Verbindung mit Gesetzen


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Frühling in DE und Urlaub in der Zeit mit bestem Sonnenschein. Andere sitzen im Regen in ES. Die Fenster und Türen fest verschlossen. Vor der Abfahrt auch noch Spaß gehabt, mit dem Satz unsere Gitter im andalusischen kobaltblau und nicht Rost zerfressen halten alles ab bis wir wieder zurück sind. Waren schöne Tage in DE, war zwar immer der alte Schulfreund ohne dem richtigen Namen, sondern eben der Spanier der rumgereicht wurde zum auf frischen von Erinnerung an alte Tage.

Endlich wieder in ES. Am Flugplatz schon den Schlüssel aus den Tiefen des Koffers geholt, das man gleich ins Eigentum kommt und die Füße hochlegen kann. Schon bei der Fahrt nach Hause war irgendwie ein ungutes Gefühl im Magen. Das waren sicher die kuriosen Dreieck Brotschnitten die wir auf dem Flug serviert bekommen haben.

Das war dann doch nicht der Grund. Die Ansicht von unserem Eigentum, war sehr befremdlich, man fragte sich, hab ich mich in der Hausnummer geirrt. Der Schlüssel sperrt nicht, von drinnen hört man Kinder schreien und eine freundliche Dame ruft aus dem Fernster, wir sollen verschwinden sonst hole sie die Polizei.

Der zu Polizei ging waren wir. es ist unser Eigentum. Da haben fremde Leute nichts zu suchen. Fehlannahme, die Polizei kann nichts unternehmen. Wie schaut’s bis jetzt aus, wir wohnen in einer Pension. Dazu kommen noch die anderen Kosten, wie Rechtsanwalt, sowie diverse Laufereien. Man hat mir schon die Rechnungen für meinen Verbrauch von Strom, Wasser zu gesendet. Das habe ich auch schon beglichen, es wurde freundlicher weise abgebucht.

Die Zuständigkeit für mein Eigentum ist mir geblieben.

Da stellt sich die Frage, was für Gesetze oder Möglichkeiten gibt es die mich davor schützen.

Zumindest in Zukunft, denn für den Moment sehe ich nur etwas Dunkles vor mir. Hoffe das ändert sich bald. LG Tiza

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Hallo Tiza

und ich habe mich schon gewundert, wieso wir so lange nichts von Dir gehört haben. Urlaub also mit einem Paukenschlag bei der Heimkehr.

Ja, da hast Du schlechte Karten. Du musst sogar Strom und Wasser weiterhin bezahlen, auch wenn das Haus besetzt worden ist.

Bitte nehme doch einmal Kontakt zu Oricos auf, Du weißt, vom wem ich spreche. Er hat mir gesagt, dass die neuen spanischen Gesetze eine sehr schnelle Räumung ermöglichen. Dann gäbe es noch die zweite Variante. Frage Deine "Mieter" doch einfach, ob sie nicht Lust auf ein Baseballspiel haben:cool:

Ich drücke Dir wirklich die Daumen, dass Ihr umgehend wieder über Euer Eigentum verfügen könnt und dass es noch ausschaut, wie Ihr es verlassen habt.

Eine Frage noch: Wer hat das Haus besetzt? Ausländer oder Einheimische?

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Gast el duende

Ähem - kann doch wohl nicht wahr sein das die Polizei dort nichts ausrichten kann. Abgesehen davon finde ich es schon ein starkes Stück " neue Mieter " in meiner Wohnung nach einem Urlaub vorzufinden.

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Es ist absolut normal, dass die Polizei hier nicht eingreifen wird.

Es hätte ja auch so ein können, dass Tiza das Haus vermietete und es nun überraschend zurück haben will (ist mir in Spanien passiert). Auch wenn die Besetzer also keinen Mietvertrag vorweisen können, kann es sich um eine legale Vermietung handeln. Das kann die Polizei nicht feststellen. Also muss an Anwalt her. Auch der Anwalt wird wahrscheinlich warten, ob die erste Miete gezahlt wird. Wenn dieses nicht passiert, gibt es eine Räumungsklage im Schnellverfahren (hoffentlich in Andalusien auch:eek:). Was allerdings geschieht, wenn die Besetzer einen Mietbetrag auf ein Sparbuch für Tiza einzahlen - zum Beispiel 25 Euro im Monat - kann ich nicht sagen. Dafür gibt es Anwälte.

Tiza, Du solltest nach Augenzeugen Ausschau halten. Seit wann sind die Leute in Deinem Haus? Hat jemand beobachtet, wie sie ins Haus gelangt sind? Das Sammeln dieser Fakten kann das Verfahren enorm beschleunigen.

Nochmals: Alles Gute bei der Lösung dieses besch.... Problems.

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Hallo Tiza,

hat sich bei Euch inzwischen etwas Neues ergeben? Ich kann ja verstehen, dass Du andere Dinge im Kopf hast, als im Forum zu schreiben, doch denke bitte daran, dass der eine oder andere hier kräftig die Daumen drücken und gern wüssten, ob Du schon neue Erkenntnisse hast, Zeugen oder Beweise...

Wär wirklich lieb, wenn Du nur ein paar Worte dazu schreiben könntest.

Alles Gute

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Wie geht’s mit dem Ding Eigentum. Schnellbeschreibung: wie dem Wetter. Mal so, mal so.

Irgendwie hab ich das Gefühl, wenn das Ding gelaufen ist, ändere ich die Nationalität. Mehr Dialekt sprechen? Oder…oder…. Wird sicher alles nichts bringen. Man bleibt trotzdem irgendwie der aus DE, mit Beigeschmack. Wo man sich in der Zwischenzeit bemüht und erreicht hat Voreingenommenheit usw. aus dem Weg zu räumen, kommt man sich jetzt wieder vor wie am ersten Tag. - Das Ganze nur a.G. Anderer.

(Auf das Wort Anderer, will ich verständlicherweise nicht eingehen. Die Tourismusbranche wäre gehen mich, wenn mein Vorschlag gegen bestimmte Fluglinien ein Landeverbot zu verhängen, angenommen würde.)

Meine drei Affen nichts sehen, nichts hören, nichts sprechen. Prima, selbst brauch ich jetzt die mir verblieben geliehenen Golfschläger nicht zu beschädigen. Auch die Pacos, die es so gibt in der Küstenregionen, können sich wieder auf ihre erträglichere Arbeit konzentrieren. Meine drei Affen, haben nach anfänglicher Auszeit, jetzt so viel auf die Beine gestellt. In der Zwischenzeit bleibt mir nur eines zu sagen, ich bin sprachlos.

Wie viele Leute es gibt die man gar nicht kennt. Die aber so viel wissen über einen, dass Dinge im Umlauf sind, die man von sich selber noch gar nicht wusste. Bin angeblich Hotelchef. Selbst kann ich mich nur erinnern, jemandem einen Job in diesem Hotel vermittelt zuhaben. Das aus dieser Situation erlebte, wär alleine schon eine Kurzgeschichte wert.

En efectivo, da sehe ich nichts. Weder im Monedero oder Cuenta. Das kommt aber sicher noch. Hoffe nur das meine Faktura höher wird, als die vom RA, der sich dann auch wieder beispiellos darum kümmert.

Also das wird schon, der Bürgermeister grüßt mich auch wieder. (Will er vielleicht nur wieder gewählt werden??) - LG Tiza

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Hola Tiza

Wer Eigentum besitzt, egal ob unbeweglich oder bewegliche Güter, muss in gewissen Fällen beweisen, d.h. mit einem Eigentumsnachweis nachweisen, dass er der redliche Eigentümer eines Objektes ist1

Beim Auto ist das der Typenschein / Fahrzeugbrief!

Bei einer Immobilie befindet sich der Eigentumsnachweis im Grundbuch – in Spanien Registro de la Propiedad !

Siehe: http://www.registradores.org/principal/indexx.jsp

Jedoch , in Spanien ist es gesetzlich nicht unbedingt verpflichtend, daß man ins Grundbuch eingetragen wird!

Auch ein beglaubigter Kaufvertrag kann in Spanien ein Eigentumsnachweis sein – jedoch nur, wenn der Vertrag verbüchert / registriert wurde!!

Du fragst nach Gesetzen in Spanien:

Über das Eigentum im Allgemeinen – auch Wohnungseigentum (Propiedad Horizontal ) steht ziemlich viel im bürgerlichen Gesetzbuch von Spanien:

CÓDIGO CIVIL: http://noticias.juridicas.com/base_datos/Privado/cc.html ab Articulo 348 !

Jedoch für das Wohnungseigentum in Spanien gibt es ein eigenes Gesetz: LEY 49/60 DE PROPIEDAD HORIZONTAL

siehe: http://noticias.juridicas.com/base_datos/Privado/lph.html

Das jedoch ein bisschen reformiert wurde mit dem Gesetz Nr. : LEY 8/1999, de 6 de abril, de Reforma de la Ley 49/1960, de 21 de julio, sobre Propiedad

Horizontal (download : http://www.boe.es/boe/dias/1999/04/08/pdfs/A13104-13112.pdf

Es gäbe dann noch eine Reihe wichtiger Gesetze in bezug auf Deinen Fall, der ja ein Paradebeispiel für “Titel-Betrug” ist!

Wie schon angedeutet: Du musst irgendwie beweisen, dass Dein Eigentum auch wirklich Dein Eigentum ist!!

Sonst hast Du wirklich Probleme!

Wahrscheinlich steht Dein Name nicht im Grundbuch, und vielleicht ist Dein Kaufvertrag auch nie registriert worden, sondern nur eine Niederschrift eines Anwaltes!

Möglichkeiten gibt es viele!

Ich rate Dir, den spanischen Konsumentenschutz zu kontaktieren!

Ciao

Winni

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Winni, das Problem ist im Falle von Tiza etwas anders gelagert. Das Haus wurde besetzt.

Die Besetzer haben zwar keinen Mietvertrag, doch es gibt genügend Vermietungen in Spanien, die ohne Vertrag laufen.

Dass die Immobilie Tiza gehört, ist ohne Zweifel. Er lebt schon lange in Spanien, arbeitet hier und ist allgemein bekannt. Doch nachzuweisen, dass er während seines Urlaubes das Haus nicht - zumindest vorübergehend - vermietet hat, ist eine schwierige Sache.

Ehrlich gesagt: Ich habe mich schon oft gefragt, warum die vielen Arbeitslosen, Mitteillosen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können und somit auf der Straße gelandet sind, sich nicht eines der Tausenden von Häusern einfach unter den Nagel reißen. Strom und Wasser müssen ja lt. spanischem Gesetz vom Hausbesitzer weiterhin bezahlt werden.

Selbst wenn sie dann eines Tages wieder raus geklagt werden, was passiert ihnen denn schon Großartiges? Kommen sie in den Knast? Nein! Müssen sie eine Geldstrafe zahlen? Ja, fasse mal einem nackten Mann in die Tasche!

Das was sich bei Tiza gerade ereignet, wird in Zukunft überhand nehmen. Und die vielen deutschen, englischen, niederländischen Hausbesitzer werden sich schön umschauen, wenn sie mal wieder für ein paar Wochen in ihre poolgepflegten Villen reisen möchten. Die Schlösser sind ausgetauscht und der lange, dornige, teure Weg über einen Anwalt an sein Eigentum zu kommen beginnt.

Die Hoteliers oder Hausvermieter sehen goldenen Zeit entgeben...:cool:

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Gast el duende

Da kann man als Deutscher nur noch sagen - bleibe im Land und ernähre dich redlich. Ist zwar wie ein Spruch aus den letzten Jahrhunderten. Ist aber wohl etwas wahres dran - leider.:(

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wirklich eine dumme Geschichte.

Hoffentlich klärt sich das bald auf.

Kann man denn nicht mal mehr ein paar Tage Urlaub machen,

ohne Ärger und Stress danach?

Drücke dir alle Daumen, Tiza

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Hola

Die Beiträge sind zwar wirklich nett, aber ob sie Tiza auch helfen?

Tiza selbst wollte ja ein paar Gesetze in Bezug auf Eigentumsrecht:

Der Begriff in Spanien für illeage Besetzungen ist "okupa" oder auch Okupas (pl.), auch okupación (ausgesprochen: okupassión)

Gut erklärt im spanischen WIKI: http://es.wikipedia.org/wiki/Movimiento_okupa

Macht irgendwie den Eindruck, das Wort sei nicht spanisch, das wurde "falsch" geschrieben!?

Denn eigentlich schreibt man "ocupar" = besetzen / bewohnen mit einem "c" !

Durch die Schreibweise "okupa" mit einem "k" wollen die Sozialbedürftigen und jene die sich dafür ausgeben etwas ausdrücken: Sie dürfen das, sie tun etwas legales, sie machen ja keine "ocupación" - also eine illegale Besetzung, sondern sie führen einen Sozialakt durch!

"okupa" ist eine riesige Sozialbewegung in Spanien, in manchen Gegenden sogar von den Behörden wie Polizei und Gemeinderat toleriert bzw. unterstützt!!

Eine neue Form der sozialen Gleichgerechtigkeit, oder ganz einfach Diebstahl!

Auf jeden Fall, für Spanien mitten in der Blüte der Immobilienkrise und Weltwirtschaftskrise seit 2008, ein Damoklesschwert für den Investitionsmarkt!!

Manual del okupa = Handbuch für Hausbesetzer:

http://www.okupatutambien.net/?page_id=4

In diesem Handbuch für (Haus-)Besetzer gibt es eine genaue Anleitung wie man eine Liegenschaft besetzt und auch benutzt! Wie verhält man sich gegenüber dem Eigentümer, was macht man wenn der Strom abgeschaltet ist, wie verhält man sich bei der Polizei, was für Lügen erzahlt man am besten gegenüber der Polizei und dem betrogenen Eigentümer! !

In diesem Handbuch für gewerbliche Sozialbetrüger in Spanien wird natürlich auch auf die Gesetze hingewiesen:

Und es gibt sogar einen konkreten Tipp wie man das spanische Strafgesetzbuch ( Código Penal) umgehen kann!

Die beste Lüge die man den Behörden erzählen soll wenn der aufgebrachte Eigentümer Anzeige erstellen will: siehe Ausschnitt

"Der Eigentümer hat mir das Haus / Wohnung ja vermietet und er - der Besetzer - hätte nur eine mündliche Vereinbarung !!

Das sieht dann so aus für die Behörden: Der böse Eigentümer hätte ihm, dem sozial bedürftigen Spanier das Haus / Wohnung in der Abwesenheit ohne einen gültigen Mietvertrag vermietet, weil dieser hinterlistige reiche Eigentümer die Steuer betrügen wollte! Und deswegen ist er ja gar kein Besetzer, sondern ein Mieter, der ja ohne gültigen schriftlichen Mietvertrag dort wohnen muß!!

Da lachen ja die Hühner!! Ist das Europa ??

Kann man so leicht die Eigentumsrechte in Spanien außer Kraft setzen?? Das sind südamerikanische Zustände!

Anscheinend funktioniert das in Spanien!? Und wenn das dann ein Haus / Wohnung eines Ausländers ist! Tja dann spielt auch die Behörde wie Bürgermeister und Polizei mit!!

Denn ein spanischsprechender Bürger hat natürlich mehr Recht in Spanien als andere EU-Bürger!

Dass Spanier mehr Rechte als Ausländer in Spanien haben, dafür wurde in der spanischen Verfassung vorgesorgt:

siehe Artículo 13. und Artículo 23 der Constitución Española de 1978 ( http://noticias.juridicas.com/base_datos/Admin/constitucion.t1.html)

Dieses Handbuch ist eine präzise Anleitung zum gewerbsmäßigen Diebstahl und Titelbetrug an inländischen und ausländischen Investoren in Spanien!

Unter den Augen der europäischen Union in Brüssel, die anscheinend sehr beschäftigt sind den EU-Bürgern das Rauchen abzugewöhnen, den EU-Bürgern per Gesetz die Beleuchtung in Privaträumen vorschreiben, und fremdes Steuergeld an korrupte Pleitestaaten zu verleihen - bzw. zu verschenken, denn zurückzahlen wird es wohl kaum jemand!

Diese unfähige Regierung der Union aus Brüssel kann jetzt nicht einmal mehr das Eigentum des EU-Bürgers schützen!

Genau in dem Land, das als vierter Kandidat auf der Kreditbettler der EU stehen wird - nach Griechenland, Portugal und Irland !

Código Penal (Strafgesetzbuch von Spanien)

siehe WIKI-ES: http://es.wikipedia.org/wiki/C%C3%B3digo_Penal_de_Espa%C3%B1a

und:

http://noticias.juridicas.com/base_datos/Penal/lo10-1995.html

Aber warum geben die "okupas" extra eine Anleitung zum Lügen über einen mündlichen Mietvertrag?

Was wäre da gesetzlich eigentlich Sache?

Auschnitt Código Penal

CAPÍTULO V

De la usurpación = von der widerrechtlichen Besitzergreifung

Artículo 245

1. Al que con violencia o intimidación en las personas ocupare una cosa inmueble o usurpare un derecho real inmobiliario de pertenencia ajena, se le impondrá, además de las penas en que incurriere por las violencias ejercidas, una multa de seis a dieciocho meses, que se fijará teniendo en cuenta la utilidad obtenida y el daño causado.

2. El que ocupare, sin autorización debida, un inmueble, vivienda o edificio ajenos que no constituyan morada, o se mantuviere en ellos contra la voluntad de su titular, será castigado con la pena de multa de tres a seis meses.

Und mit der Lüge über einen angeblichen mündlichen Mietvertrag mutiert das Delikt "Besetzung" zum vorsätzlichen Betrug!

Und über Betrug steht im spanischen Código Penalunter Artikel 248, 249, 250

und

Artículo 251

Será castigado con la pena de prisión de uno a cuatro años: = Strafausmaß Gefängnis zwischen 1 und 4 Jahren wenn:

1º.

Quien, atribuyéndose falsamente sobre una cosa mueble o inmueble facultad de disposición de la que carece, bien por no haberla tenido nunca, bien por haberla ya ejercitado, la enajenare, gravare o arrendare a otro, en perjuicio de éste o de tercero.

2º.

El que dispusiere de una cosa mueble o inmueble ocultando la existencia de cualquier carga sobre la misma, o el que, habiéndola enajenado como libre, la gravare o enajenare nuevamente antes de la definitiva transmisión al adquirente, en perjuicio de éste, o de un tercero.

3º.

El que otorgare (ausstellen) en perjuicio de otro un contrato simulado.

Weiteres unter

SECCIÓN 3ª

De las defraudaciones de fluido eléctrico y análogas = Diebstahl von Elektrizität

Artículo 255

Será castigado con la pena de multa de tres a doce meses el que cometieredefraudación por valor superior a cincuenta mil pesetas, utilizando energíaeléctrica, gas, agua, telecomunicaciones u otro elemento, energía o fluidoajenos, por alguno de los medios siguientes:

1º. Valiéndose de mecanismos instalados para realizar la defraudación.

2º. Alterando maliciosamente las indicaciones o aparatos contadores.

3º. Empleando cualesquiera otros medios clandestinos.

Artículo 256

El que hiciere uso de cualquier equipo terminal de telecomunicación, sin consentimiento de su titular, ocasionando a éste un perjuicio superior acincuenta mil pesetas, será castigado con la pena de multa de tres a doce meses.

Eigentlich gäbe es seit der Reform des Código penal 1995 genug klare Gesetze, die eine Enteignung durch Sozialschmarotzer verhindern müsste!

Deswegen die genaue Anleitung im Besetzerhandbuch wie man richtigt lügt!

Handbuch für Besetzer:

http://www.okupatutambien.net/?page_id=4

Ein Remake der Hausbesetzungen in den 70igern und 80igern!

Ausgezeichneter Bericht eines spanischen Juristen über "okupa":

http://noticias.juridicas.com/articulos/55-Derecho%20Penal/200711-548751452755744774444544.html

Und dann kommt noch Hausfriedensbruch aus dem codigo penal:

Hausfriedensbruch

Codigo penal

Articulo 202

CAPÍTULO II

Del allanamiento de morada, domicilio de personas jurídicas

y establecimientos abiertos al público

Artículo 202

1. El particular que, sin habitar en ella, entrare en morada ajena o se

mantuviere en la misma contra la voluntad de su morador, será castigado

con la pena de prisión de seis meses a dos años.

2. Si el hecho se ejecutare con violencia o intimidación la pena será de

prisión de uno a cuatro años y multa de seis a doce meses.

Artículo 203

1. Será castigado con las penas de prisión de seis meses a un año y multa

de seis a diez meses el que entrare contra la voluntad de su titular en el

domicilio de una persona jurídica pública o privada, despacho profesional u

oficina, o en establecimiento mercantil o local abierto al público fuera de las

horas de apertura.

2. Será castigado con la pena de prisión de seis meses a tres años, el que

con violencia o intimidación entrare o se mantuviere contra la voluntad de su

titular en el domicilio de una persona jurídica pública o privada, despacho

profesional u oficina, o en establecimiento mercantil o local abierto al público.

Artículo 204

actualizado a 31-12-2003 © Joan J. Queralt

85

La autoridad o funcionario público que, fuera de los casos permitidos por la

Ley y sin mediar causa legal por delito, cometiere cualquiera de los hechos

descritos en los dos artículos anteriores, será castigado con la pena prevista

respectivamente en los mismos, en su mitad superior, e inhabilitación

absoluta de seis a doce años.

Siehe auch: http://antiokupas.blogspot.com/

Tiza sollte besser zum Gegenangriff gehen!

1. die Geschichte mehr veröffentlichen, mit genauem Ort und Namen der Besetzer!

2. Da es sich um ein Vergehen innerhalb der EU handelt, auch an den europäischen Gerichtshof schreiben!

Denn so wies Aussieht sind auch Behörden wie Polizei drin verwickelt!

3. Den Strom sollte man nicht mehr bezahlen und das Wasser, denn das wäre ein Zugeständnis!

Besser alle Konten in Spanien auflösen!

Winni

Bearbeitet von winni
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Winni Du hast wahrscheinlich noch nicht mit Hausbesetzungen in Spanien zu tun gehabt. Eines ist klar:

- es ist dem Hausbesitzer verboten die Versorgungen wie Strom und Wasser nicht weiter aufrecht zu erhalten!

Das bedeutet z.B. wenn ich in Spanien etwas gemietet habe und zahle die Miete nicht mehr, darf der Vermieter trotzdem weder Strom noch Wasser kappen. Alles muss vor Gericht ausgefochten werden. Selbständige Handlungen werden als 'Selbstjustiz ausgelegt.

Klingt komisch - ist aber so!

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@ Winni, das ist ja mal hoch interessant...

Jetzt weiss ich, wie ich die Finanzkrise fertig werde.:D

Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.:rolleyes:

Da gibt das Gesetz doch garantiert auch noch andere Passagen an, so zum Schutz des eigen Grund und Bodens...?

Kennst Dich ja aus, lass mal hören:cool:

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Ein Danke für das Interesse zu diesem Thema.

Infos für Hausbesetzer wurden anscheinend nicht gelesen. Hab einige vorhandene durchgelesen, steht ja alles drin, Ausrüstungs-Auflistungen bis hin zur erste Hilfe. Wenn’s einer richtig machen will, kommt fast kein Panzer mehr durch. Also Artillerie ist nicht angesagt. Ein solches Vorkommnis braucht auch keine Publizität. So etwas macht schnell die Runde. Ein an den Pranger stellen bringt im Vorfeld nur mehr Öl ins Feuer gießen. Verbindungen mit EU-Gesetzen zu machen sind Möglichkeiten. Bis so etwas dann durch ist, kann das Jahre dauern und dann lösen sich meine Bankkonten von selber auf. Lösche ich alles, ist eine Möglichkeit. Auf das was dann auf mich zukommt steht in den Sternen???

Von einem nicht entgegenkommen von der spanischen Obrigkeit, kann ich nicht berichten. Man sollte auch nicht vergessen, wie man rein schreit, kommt es zurück. Der Spruch in DE gibt’s das nicht, sollte man unterlassen und vorher nachdenken ob es wirklich so ist. Andere können sich auch in die Rolle eines Geschädigten versetzen.

Was zuerst anliegt sind mindestens Kopien von Originalurkunden. Da ergibt sich der erste Punkt. Im Safe von der Bank oder zu Hause. Sind Ereignisse eingetreten ist man hinterher schlauer und sagt sich meine Unterlagen verwahre ich in Zukunft wo anders. Irgendwie kommt man dann nach vielen Laufereien auf die glorreiche Idee, sich ein gutes GPS-Gerät zu kaufen. Vergraben in der Pampas, besonders dann, wenn ein Sachbearbeiter auf dem Original besteht oder einen Ersatz mit Originalstempel auch gütiger Weise berücksichtigt.

Da jeder Fall anders gelagert ist, kann ich bisher nur zu einem zustimmen.

Einen spanischen Anwalt zunehmen. Hilft in vielen Angelegenheiten zeitgerecht schneller. Hausverwaltungen betrifft dasselbe.

Bei Nachbarschafts-Hausverwaltungen ist Vorsicht geboten.

Jedenfalls sollte da auf alle Fälle, die Sprache und Ortskenntnisse 100% vorhanden sein. Also im Vorfeld umhören. Auch mit allen möglichen Bevollmächtigungen bis hin zur Bankvollmacht, wird die gutgemeinte Nachbarschaftshilfe zum Nachteil. Man wird mehr unter Beschuss geraten als der Eigentümer im Vorfeld.

Bei einem guten Verhältnis gibt’s es kein Problem. Da sich jedoch einiges an Kosten für den Eigentümer ansammelt, wird dieser nicht mehr so freundlich reagieren. Beim Tinto de Verano am lauschigen Sommerabend ist alles in Ordnung. Da hört man dann nur, meine Blumen hast nicht richtig unter Beobachtung gehabt. Das ist zu verkraften. Aber jetzt geht als Nachbar deine Zeit drauf und auf eine Entschädigung dafür, kann man wahrscheinlich abzuschreiben.

Nachbarschaftshilfe vom ganzen Barrio hilft enorm, da diese von Vorgehensweisen berichten können der sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Da die Vorgehensweise sehr dilettantisch durchgeführt ist, anscheinend ein missglücktes abkupfern von schon Vorgefallenem, sieht man ein Licht am Ende des Tunnels. Hoffe das zieht nicht aus Verärgerung darüber, einen größeren Vandalismus Schaden nach. LG Tiza :(

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Ach, Tiza, das Letztere wünsche ich Euch auch.

Hast Du irgend eine Idee, wie lange sich dieser Zustand jetzt noch hinziehen wird? Die Kosten für Eure Unterbringung, die Fremdverköstigung etc. wachsen ja ins Unermessliche.

Bezahlt Eure Versicherung eigentlich eine evtl. mutwillige Zerstörung durch die Besetzer?

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Idee, wie lange sich dieser Zustand jetzt noch hinziehen wird? ---- JA

Idee nehme mal das Synonyme Eingebung. Nach Pendeln und Wünschelrute und Anwalt sind es Kleinigkeiten des Alltags die ein Schockerlebnis auslösen. Sich im Hand um drehen erledigen. Sollte man da persönlich evtl. nit fertig werden, gibt’s noch den Nervendoktor. Man kommt an dem Punkt nicht vorbei, wenn sich etwas in die Länge zieht. Irgendwann kommt der Moment, wo der Humor einfach überhandnimmt und ein lächeln auslöst ohne das man es will. :)

Versicherung, hab diesbezüglich, vorab kein Problem. Nach bisheriger Aussage vom Versicherungsagenten. Warte mal ab. :(

Die Rechnungen und Erhöhungen die von der Versicherung kamen, waren mir jedes Mal ein Dorn im Auge. Bezahlung für keine Leistung, war selbst schuld. Habe einen Vertrag unterschrieben, glaube nach Höhe des Beitrages sind Leistungen nach Erdbeben und darauf folgender Springflut mit eingeschlossen. - Mal sehen, glaube es hat sich trotzdem gelohnt die Versicherung so abgeschlossen zu haben. :cool: – LG Tiza

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Türen zumauern bei Abreise?:eek:

einen Rentner oder guten Bekannten während des Urlaubs darin wohnen lassen.

Ist aber auch nicht jedermanns Sache.

Oder vielleicht damit .......Wohnungstausch?

Haustausch mit Haustauschferien

Nur eines von vielen. Bei Google gibts noch mehr.

Sollte man aber genau prüfen. :cool:

lg Sergio

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Hola

Ich hätte da ein paar Tipps für Tiza um einen Anwalt zu finden:

Die Gratisjustiz – vielleicht findest Du was: http://www.justiciagratuita.es/pjg/home.do

und auch

http://www.porticolegal.com/int/int_Abogados.html (mit Forum)

Ein Beispiel der Honorare in der Anwaltskammer von RIOJA

http://www.reicaz.es/normaspr/honorari/larioja/larioja.pdf

Nochmals zu Deinem Problem und zu dem Gesetzestext der absolut relevant für Dich wäre:

Aus dem codigo penal http://noticias.juridicas.com/base_datos/Penal/lo10-1995.html

Nämlich der Artículo 245 Absatz 2 mit deutscher Übersetzung:

2. El que ocupare, sin autorización debida, un inmueble, vivienda o edificio ajenos que no constituyan morada, o se mantuviere en ellos contra la voluntad de su titular, será castigado con la pena de multa de tres a seis meses = = 2. Wer ohne ordnungsgemäße Autorisation eine Immobilie, ein Wohnhaus / Apartment / Wohnung oder ein Gebäude besetzt, unwichtig ob selbiges zum Bewohnen bestimmt wurde, oder wer sich in selbigen aufhält gegen den Willen des Eigentümers, wird bestraft mit einer Gefängnisstrafe von 3 bis 6 Monaten!

Sogar die Gruppe „Okupas“ erwähnt ausdrücklich auf ihrer Seite http://www.okupatutambien.net/?page_id=4 und sie sind sehr besorgt über den Artikel 245 / 2:

Con el nuevo Código Penal, la ocupación sin autorización del propietario puede perseguirse de inmediato.

Si ves la cosa chunga, argumenta que tienes un contrato verbal por lo que no te podrán aplicar esta nueva ley.

= was soviel bedeutet wie:

"Mit dem neuem Strafgesetzbuch kann man eine Besetzung ohne die Erlaubnis des Eigentümers sofort gerichtlich verfolgen (könnte man) jedoch sagen Sie einfach diese kleine Lüge:

"Der Eigentümer hätte mir das Haus / Wohnung ja vermietet und er - der Besetzer - hätte nur eine mündliche Vereinbarung - einen mündlichen Mietvertrag!!!

Auch das spanische Zivilgesetzbuch http://noticias.juridicas.com/base_datos/Privado/cc.html

hat natürlich Regelungen für den Besitz in Spanien:

Dort steht unter Artículo 441.

En ningún caso puede adquirirse violentamente la posesión mientras exista un poseedor que se oponga a ello.

= In keinem Fall darf man sich den Besitz gewaltsam aneignen, solange der Besitzer dagegen Einwände hat!

El que se crea con acción o derecho para privar a otro de la tenencia de una cosa, siempre que el tenedor resista la entrega, deberá solicitar el auxilio de la Autoridad competente.

= Jedem dem man durch Tat oder Forderung den Besitz wegnehmen will, immer wenn sich der Besitzer gegen die Übergabe widersetzt, sollte um kompetente Hilfe ansuchen!

Du hast geschrieben, dass Dein Schlüssel nicht mehr passt! Vielleicht ist ja durch einen Windstoß das Schloss herausgefallen und die „Besetzer“ mussten ein neues Schloss einsetzen!:winken:

Oder Sie haben es gewaltsam aufgebrochen??

Manche Schlüssel sind in einem Schlüsselregister registriert?!

Sollte das Schloss gewaltsam aufgebrochen und ausgetauscht sein, trifft sicherlich der Artikel 245 / 2 des codigo penal zu!

Sollte Dir die Polizei nicht helfen, dann kontaktiere einfach einmal einen Privatdetektiv und lass Fotos von Spuren am Schloss machen!! Das wäre der Beweis, dass Dein Besitz gewaltsam eingenommen wurde!

Man kann auch direkt bei einem Bundesgericht Anzeige erstatten, nicht nur bei der Polizei!!

Auf jeden Fall, wenn sogar im Zivilgesetzbuch steht, dass man kompetente Hilfe aufsuchen sollte, dann solltest Du das tun!!

Das wäre eine Beschwerdestelle in der EU: http://www.ombudsman.europa.eu/home/de/default.htm

Das sind Internetanwälte in Spanien: http://iabogado.com/guia-legal/la-vivienda/la-compra-de-la-vivienda/lang/es (auf contacto klicken)

Winni

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Äußerungen zu den vorliegenden Sachen zumachen kann ich leider nicht machen, was sicher auf Verständnis trifft. Muss zustimmen angegebene Links helfen enorm weiter.

Wenn der Fall in Verbindung mit dem spanische Zivilgesetzbuch und Codigo Penal (BGB) ist, gibt es zuversichtliche schnelle Lösungen. Das einzige sind eben die Wege der Bürokratie, die einige Schreiben brauchen. Entscheidend ist auch die Formulierung dieser, da sonst Aufwendungen evtl. nicht übernommen werden. Die Dinge gedeihen, so dass die Beschwerdestelle in der EU vorab nicht in Betracht kommt.

Klar sollte die Sache in Revision gehen, ist das ein zusätzlicher Hilfe Weg.

Na ja die Gesichtszüge sind schon freudiger ausgeprägt und :pfeiffen: geht auch schon wieder. :cool: LG Tiza :)

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Prima das es so langsam aufwärts zu gehen scheint, im Dschungel der hier geltenden Gesetze.:)

Hier ticken ja Rechts-Uhren etwas anders.

In meiner Nachbarschaft streiten sich derzeit die Leute, wer für den Telefonanschluss zuständig ist... bei deinen Problemen ein Peanuts!

Aber ich lach mich schlapp, da kontrktiert einer vodafone für einen asdl Anschluss, in seiner Bude hat er eine Buchse von Telefonica...

Stellt sich raus, ist nur Atrappe, bzw, für einen Festnetzanschluss nicht zu gebrauchen.

Telefonica meint, der Hausbesitzer muss einen Graben und den Kanal für das Telefonicakabel selbst buddeln..., sie wären nur für für das verlegen der Kabel und deren Anschluss zuständig. Da das Haus ein Mehr- Parteien- Haus ist, geht erstmal der Kleinkrieg untereinander los...

Also wird es wohl eine Weile dauern, bis man aus dem 18ten Jahrhundert ins 20ste rudert:pfeiffen:

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Nachbarn ein wunderbares Thema, da gibt’s auch Verhau-Gesetze. Besser gesagt. ein Verordnung 2014 mit Aufstockungen und Nachbesserungen. Sollte mal von Oben durchgeforstet werden.

Otto-Normalverbraucher und wenn’s sein muss ein Anwalt kann da versagen. Der beste Mann, der Bescheid wusste war der Friedensrichter. LG Tiza :rolleyes:

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Ola

@Moix

Du schreibst: „Hätte ich so einiges von diesen Gesetzen gewusst, säße ich immer noch in meiner Finca...“

Heißt das, daß man Dir eine Finca geklaut hat oder besetzt hat oder Dich um eine Finca betrogen hatte??

@ Tiza: Du hast geschrieben, dass Dir die Polizei nicht geholfen hat! Im spanischen Strafgesetzbuch gibt es auch dafür einen Artikel: TÍTULO XX

DELITOS CONTRA LA ADMINISTRACIÓN DE JUSTICIA = Delikte gegen die Justiz(-Verwaltung) – nachzulesen ab Articulo 446 des codigo penal!

Deswegen rate ich Dir den EU-Ombudsmann mal zu fragen! Erstens kostet es nichts, und zweitens kann man so ein Ding nur abziehen wenn die Behörden sich weigern den Artikel 245 / 2 zu ahnden! Und das wiederum geht nur wenn der Besetzer ein Verwandter oder guter Bekannter der Behörden ist! Ein Friedensrichter ist „zu friedlich“! Das ist ein Theater, das Dir da die Behörden da vorspielen! Man kann einen Einbruch (Schloss gewechselt) nicht in ein Mietvergehen umwandeln!!

Normalerweise müsste die Polizei sofort die Einbruchsspuren am Schloss untersuchen und die Einbrecher sofort rausschmeißen bzw. verhaften! Dass die Behörden einen Einbruch auf ein Mietrechtsvergehen „umwandelten“ ist ein eindeutiger Beweis von Korruption gegen ein Bundesgesetz und das kann man gratis bei der EU einklagen!!

Im spanischen Mietrechtgesetz steht schon drin, dass man Mietverträge unter Umständen auch mündlich abschließen kann, ich kenne das spanische Mietrechtgesetz!

Ley 29/1994, de 24 de noviembre, de Arrendamientos Urbanos

http://www.boe.es/aeboe/consultas/bases_datos/doc.php?id=BOE-A-1994-26003

Aber die wundersame Mutierung eines Deliktes in ein anderes Delikt , ist nur mit aktiver Behördenhilfe und vorsätzlicher Planung einer Straftat gegen das Eigentumsrecht möglich!

Tiza, wenn Du Dich nicht aktiver wehrst, dann könntest Du alles verlieren!

Halt uns auf dem Laufenden, denn was Dir passiert könnte ja vielen Investoren passieren!!

Tiza: hast Du schon mal nachgedacht darüber, wer denn den Besetzern gesagt hat, dass Du weggefahren bist! Jemand den Du für Deinen Freund(in) haltest ist nicht Dein Freund(in)!!!

Ciao Winni

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