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Hallo zusammen,
vorab möchte ich mich und meine Familie vorstellen, Wir, meine Frau und unsere beiden Kinder (2, 1) haben nach etlicher Zeit endlich eine schöne Finca gefunden, die uns mehr wie zusagt.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten, verursacht durch die Maklerin, Sie behauptete und pries dies auch so in Ihrer Annonce an, das diese Finca legal sei. 
Irgendwann stellt sich jedoch heraus, daß die Finca lediglich mittels einer notariellen Altbauerklärung im Grundbuch eingetragen wurde. Das geschah im April 2021.
Die Unterlagen liegen mir alle vor. 
Es wurde zu dieser Zeit ein Architekt beauftragt, den nahm alle relevanten Daten auf, der Antrag wurde beim Ajunamento gestellt, es kam zur notariellen Altbauurkunde,
alles wurde im Kataster und im Grundbuch eingetragen.
 (Eine Legalisierung ist leider nicht mehr möglich, da 1. im Bj 1990 ohne Baugenehmigung und Bauabnahme gebaut wurde, 2. es nach heutigen Vorschriften auch nicht mehr möglich wäre
diese Finca auf das  "kleine" Grundstück zu bauen.)
Da in 2021 erst dieser Eintrag erfolgte, würde ich sagen, kann ich ein eine Ahndung wegen Bauverstoß ausschließen?! Vor einer Abrissverfügung bin ich ebenfalls geschützt?!

Da wir die Finca selbst bewohnen wollen, haben wir auch kein Problem in Sachen Ferienvermietung.
Ebenfalls wollen wir das Gebäude nicht erweitern.
(Das Grundstück befindet sich auch nicht im Naturschutzgebiet)

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen. Ich habe bereits viel VERSUCHT darüber Informationen im Internet, oder auch hier im Forum zu finden, aber so richtig beschrieben 
habe es nicht gefunden, im Gegenteil, es hat mich zum Teil noch mehr verunsichert.
Zu lesen finde ich immer das jegliche Baumaßnahmen/ Umbaumaßnahmen/ Renovierungen dem Ajunamento mittels Bauantrag oder Erklärung mittzuteilen sind.
(klar, um dafür Steuern zu kassieren)

Aber was darf ich nun und was darf ich in meinem Fall nicht An/ Umbauen?!

Geplant hatte ich in jedem Falle eine größere Photovoltaikanlage, ein neues Eingangstor, Malerarbeiten, Erneuerung des Bades und der Küche, später evtl. mal einen Pool.

(Das ich am besten einen Anwalt damit beauftragen sollte, ist mir klar)
Allerdings wurde bereits alles von meiner Bank (BancaMarch) weitestgehend geprüft.

Mir ist lediglich nicht ganz klar, was ich bei einem Eingetragenen Bestandsschutz darf und was nicht.

Vielen lieben Dank vorab für eure Informationen.

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Da bisher kein "Echo" vorhanden, mal mein Kommentar:

... da die örtl. Gegebenheiten von vielen Faktoren abhängig sind, sind hier keine verwertbaren Empfehlungen von "Dritter Seite" zu erwarten ...

... fast jeder "Handschlag" ist in Spanien zu genehmigen  > Stichworte: Declaración Responsable/Obra menor > Obra mayor/Proyecto

dazu: "Spitzfindigkeiten" diverser Art können in den einzelnen Ayuntamientos u.U. schon sehr speziell geregelt sein (z.B. per. > Ordenanzas municipales) - also sind bei jedweder Form der Renovierungen/Baumassnahmen Rückfragen zu empfehlen ... und, nicht vergessen: auch im "Campo" ist keiner unsichtbar - Verstöße gegen Regelungen können "schmerzhaft" werden > von Bussgeldern bis Nachträge und Abrissverfügungen

In eurem speziellen Fall sind m.A.n. bauliche Erweiterungen > Obra mayor/Proyecto so gut wie ausgeschlossen - lediglich Renovierungen und Arbeiten im örtlichen geregelten Paket "Obra menor" > wie. z.Bsp.: Anstricharbeiten, Bad-/Küchensanierung, Zaunarbeiten u.ä. werden wohl problemlos genehmigt werden. > Achtung: Änderungen an vorh. "tragenden" Bauteilen > Wände entfernen, Fenster vergrößern und sonstige Eingriffe in raumverändernde Bauteile fallen unter "Obra mayor" (mit Architekt+Doku) und werden möglicherweise nicht genehmigt ...

Tipp:  fast jedes Ayuntamiento hat mittlerweile 'ne eigene HP und unter dem Stichwort: "Urbanismo" sollten eigentlich Infos verfügbar sein ... voarausgesetzt ihr habt einigermassen belastbare Sprachkenntnisse ...

Bearbeitet von baufred
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vor 13 Stunden schrieb baufred:

Da bisher kein "Echo" vorhanden, mal mein Kommentar:

... da die örtl. Gegebenheiten von vielen Faktoren abhängig sind, sind hier keine verwertbaren Empfehlungen von "Dritter Seite" zu erwarten ...

... fast jeder "Handschlag" ist in Spanien zu genehmigen  > Stichworte: Declaración Responsable/Obra menor > Obra mayor/Proyecto

dazu: "Spitzfindigkeiten" diverser Art können in den einzelnen Ayuntamientos u.U. schon sehr speziell geregelt sein (z.B. per. > Ordenanzas municipales) - also sind bei jedweder Form der Renovierungen/Baumassnahmen Rückfragen zu empfehlen ... und, nicht vergessen: auch im "Campo" ist keiner unsichtbar - Verstöße gegen Regelungen können "schmerzhaft" werden > von Bussgeldern bis Nachträge und Abrissverfügungen

In eurem speziellen Fall sind m.A.n. bauliche Erweiterungen > Obra mayor/Proyecto so gut wie ausgeschlossen - lediglich Renovierungen und Arbeiten im örtlichen geregelten Paket "Obra menor" > wie. z.Bsp.: Anstricharbeiten, Bad-/Küchensanierung, Zaunarbeiten u.ä. werden wohl problemlos genehmigt werden. > Achtung: Änderungen an vorh. "tragenden" Bauteilen > Wände entfernen, Fenster vergrößern und sonstige Eingriffe in raumverändernde Bauteile fallen unter "Obra mayor" (mit Architekt+Doku) und werden möglicherweise nicht genehmigt ...

Tipp:  fast jedes Ayuntamiento hat mittlerweile 'ne eigene HP und unter dem Stichwort: "Urbanismo" sollten eigentlich Infos verfügbar sein ... voarausgesetzt ihr habt einigermassen belastbare Sprachkenntnisse ...

Vielen lieben Dank für die Information

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