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Haftung für Schäden durch unterlassene Reparatur des Voreigentümers


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Guten Tag,

meine Frau und ich haben gerade folgendes Problem:

Wir haben uns im Oktober 2021 eine Dachterrassenwohnung auf Mallorca gekauft.

Nach ein paar Wochen meldeten sich plötzlich die Nachbarn unter uns (auch Deutsche). Sie teilten uns mit, dass die Abdichtung von unserer Dachterrasse defekt sei und es dadurch bei Ihnen in der Wohnung zu Wasserschäden gekommen sei. Diese Schäden sind bereits vor unserem Kauf der Wohnung aufgetreten, weil die Voreigentümer sich nicht darum gekümmert haben. Beim Kauf sind wir nicht darauf hingewiesen worden.

Wir haben dann im Sommer 2022 die ganze Dachterrasse neu abdichten lassen.

Nun treten die Nachbarn von unten an uns ran und möchten, dass wir für die Feuchtigkeitsschäden in deren Wohnung aufkommen sollen. Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass wir für die Schäden, die bereits vor unserem Kauf entstanden sind, haftbar gemacht werden. Wie seht ihr das?

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... typisch deutsch!!! :angel: ...

Vermutlich war euer Vorbesitzer Spanier und wurde/konnte mangels Sprachkenntnissen von euren unteren Nachbarn nicht entsprechend herangezogen werden.

M.M.n. seid ihr hier nicht in der Pflicht und müsst für Versäumnisse eurer unteren Nachbarn bezüglich "verpasster" Ansprüche an euren Vorbesitzer nicht eintreten.

Andere Frage: gibt's 'ne Eigentümerverwaltung für euer Gebäude und wie sehen deren Regelungen aus?? Auch hier sollte man die Regelungen bezügl. der Versäumnisse eurer unteren Nachbarn hinterfragen.

Weiterhin denke ich, dass die besonderen Verhältnisse bezüglich Vorgehensweisen und "Langatmigkeit" des span. Rechtssystem eurem Nachbarn bekannt sind und auf eure freiwillige "Nachgiebigkeit" außerhalb des Rechtsweges (zur Wahrung des Hausfriedens) rechnet und versucht jetzt "moralisch" sein angebliches Recht einzufordern ...

Selbst würde ich das Problem erst einmal aussitzen .... falls ihr unsicher seid, bleibt immer noch der Weg über eine Rechtberatung beim Anwalt zu gehen ...

... ansonsten: ¡Suerte! ....

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Vielen Dank erstmal für eure Antworten, die unser Rechtsempfinden bestätigen. In der Tat gibt es auch eine Eigentümerverwaltung und dort werden wir erstmal versuchen, weitere Informationen zu erhalten. Zum Glück haben wir eine deutsche Freundin, die dort vor Ort wohnt und sehr gut spanisch spricht. Wir werden sie bitten, das Thema mit dem Hausverwalter zu erörtern.

Eventuell könnten wir uns auch an die Versicherung wenden. Wir haben eine Eigenheimschutzversicherung bei der Sabadell abgeschlossen und dort soll man rund um die Uhr auch für eine private Rechtsauskunft anrufen können. Hat hier vielleicht schon mal jemand Erfahrungen damit gemacht? Die ganzen Unterlagen der Versicherung sind zwar auf Deutsch, aber ich fürchte, dass in der Hotline keiner Deutsch spricht. Leider können wir bisher nur einige Brocken Spanisch und auf Englisch dürfte das Thema auch nicht so leicht zu erörtern sein.

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... mal noch 'ne Ergänzung zu eurem Thema > als Argumentationshilfe für euer Gespräch mit der Verwaltung:

>>>  https://www.igamfincas.com/terrazas-elemento-comun-o-privativo/

... Inhalt: Terrassen >> Individual- oder Gemeinschaftseigentum - wie von @Meckerer angesprochen als Hintergrundinfo

Tipp: Bei Bedarf in kleinen Abschnitten (< 5000 Buchstaben) bei deepL kostenlos übersetzen lassen ...

Alternativ: den gesamten Text der HP kopieren und in Textverarbeitung grob formatieren und im  *.docx-Format (MS-Office) abspeichern - hier sind bei deepL >>  3x Dateien/Monat bei nicht allzu umfangreiche Dateien die Übersetzungen kostenlos in einem Stück möglich ....

... also, viel Erfolg !...

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... eine weitere HP zum Thema der Zuständigkeiten > private Nutzung der Terrasse (einschl. Pflege) obgleich gem. aktuellem Recht bauteilmäßig die Terrasse dem Gemeinschaftseigentum einschl. Reparatur zugeordnet ist - ausgenommen sind bauliche Veränderungen in den konstruktiven Bauteilen, die der Wohnungseigentümer verursacht hat und die Schäden darauf zurückzuführen sind ...

>>  https://vecindia.es/ley-propiedad-horizontal/ley-de-propiedad-horizontal-sobre-terrazas-privativas/

... ich denke, damit ist es -  mehr oder weniger - eindeutig geregelt ...

Bearbeitet von baufred
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Vielen Dank für die Informationen. Ich habe gestern die Nachbarin unter uns über unsere Sichtweise informiert und sie ist natürlich gleich zum Grundstücksverwalter gerannt und der war nicht erfreut und hat nur von sich gegeben, dass der Eigentümer der Penthouse-Wohnung für die Terrasse zuständig ist und die Schäden entweder durch unsere Versicherung oder durch uns behoben werden müssen.

Ich denke, wir warten jetzt einfach mal ab, was da konkretes auf uns zukommt.

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Da scheint der Verwalter aber gar nicht mit der Gesetzeslage vertraut zu sein (Ley de la Propìerdad Hoprizontal). Laßt Euch nicht untertkriegen und unternehmrt auch  nichts. Denkt an den Torero. Der läßt den Stier auf sich zukommen und ihn im letzren Moment mit viel Eleganz ins Leere laufen - so und nicht anders. PN wnn sich was tut.

Bearbeitet von Meckerer
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