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Hallo,

Wir besitzen ein Haus in Spanien, jetzt habe ich gehört, dass wenn nicht ausdrücklich ein Testament geschrieben, und das in Spanien von einem Notar beglaubigt ist, wüde das Haus, beim Sterbefall von uns beiden, automatisch dem Staat gehören??

Also in Spanien gäbe es kein Erbrecht für unsere Kinder?

Stimmt das? Kann mir jemand darauf eine Antwort geben?

Vielen Dank

Masikolu

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Hallo,

Wir besitzen ein Haus in Spanien, jetzt habe ich gehört, dass wenn nicht ausdrücklich ein Testament geschrieben, und das in Spanien von einem Notar beglaubigt ist, wüde das Haus, beim Sterbefall von uns beiden, automatisch dem Staat gehören??

Es ist schon schlimm, was die Leute alles so erzählen, um sich wichtig zu machen! Eine Immobilie fällt nur dann an den Staat, wenn es keine Erben gibt. Das ist in Deutschland genauso.

Also in Spanien gäbe es kein Erbrecht für unsere Kinder?

Stimmt das? Kann mir jemand darauf eine Antwort geben?

Vielen Dank

Masikolu

In Spanien sind die Kinder die eigentlichen Erben. ABER Ihr seid keine Spanier, also kommt das spanische Recht für Euch gar nicht zum Tragen. Ich nehme mal an, Ihr seid Deutsche, oder? Also tritt das deutsche Erbrecht in Kraft. Der bzw. die Hinterbliebenen müssen sich einen Internationalen Erbschein besorgen und dann in Spanien die Erbschaft antreten. Es werden dann - das ja sicher keiner resident ist - ca. 35-40 % Erbschaftssteuer fällig. Das ist genauso, wenn ein Testament von einem spanischen Notar vorliegt.

Natürlich ist ein spanisches Testament von einem Notar aufgesetzt (ca. 100 Euro) immer günstiger, da es hinterlegt wird und im schlimmsten Fall nicht noch zu Streitigkeiten führt.

Wenn das Haus jeweils zur Hälfte jedem Ehepartner gehört, solltet Ihr Euch gegenseitig eine Generalvollmacht (Poder General) vor dem spanischen Notar ausstellen lasssen. Wenn dann einer von Euch z.B. ins Koma fällt oder sonst handlungsunfähig wird, kann der andere mittels dieser Vollmacht wenigstens das Haus verkaufen, damit Ihr wieder in die Heimat gehen könnt wenn Ihr wollt. Ohne diese Vollmacht sind dem Partner die Hände gebunden.

Es gibt dazu noch einiges zu sagen, aber wenn, dann nur per PN.

Liebe Grüße:winken:

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Hallo Lilac,

Vielen Dank für deine schnelle Antwort, die mir sehr geholfen hat. Also wir sind aus Luxemburg, dann kommt das Luxemburgische Erbschaftsgesetz in dem Fall in Frage. Aber ich habe schon mit meinem Mann gesprochen, und werden auf jeden Fall die Generalvollmacht ausstellen lassen.

Liebe Grüsse

Masikolu

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Wenn man absolutes Vertrauen zueinander hat, ist die Generalvollmacht wirklich anzuraten.

Doch bedenke: wer im Besitz einer Generalvollmacht ist, kann die Immobilie allein verkaufen - auch an sich selbst! Er kann sie beleihen, er kann jemandem einen Niesbrauch einräumen...

Du siehst, eine Generalvollmacht setzt wirkliches Vertrauen voraus.

Auf der anderen Seite kann sie jederzeit widerrufen werden. Da ja jeder eine Generalvollmacht auf den Partner erstellt, kann jeder sie unabhängig von dem Partner wieder zurück ziehen.

Okay?

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Es werden dann - das ja sicher keiner resident ist - ca. 35-40 % Erbschaftssteuer fällig. Das ist genauso, wenn ein Testament von einem spanischen Notar vorliegt.

Der EU Gerichtshof hat Spanien dazu verpflichtet, das Gesetz zu ändern, da es gegen den EU Gleichheitsgrundsatz verstösst. Somit wurde der Steuersatz auf 17 oder 18% für Spanier und Nicht-Spanier angeglichen. Aber - wie in Spanien üblich - gibt es da Stolperfallen und Hintertürchen, bei denen nur ein Anwalt helfen kann. Notare haben keine Anwaltsfunktion.

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@ 6x9 - Kannst Du darüber ein wenig mehr berichten? Mein Ex ist 2008 gestorben und seine Erbin (nein, nicht ich) muss 40 % Erbschaftssteuer auf die Beine stellen, um an das Haus zu gelangen. Da sie außerdem noch einer Gespielin meines Ex ein Legat von 150.000 Euro auszahlen muss, geht es nicht vor und nicht zurück. Das Haus wird jetzt aufgrund der hohen Erbschaftssteuer zwangsversteigert.

Greift also die Neuerung nicht für laufende Prozesse???

Ich wäre sehr an der Beantwortung interessiert oder an der Quelle, wo ich das nachlesen kann.

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@ Lilac: Soweit ich mich erinnere, war das Anfang 2009. Ob Gesetze in Spanien rückwirkend umgesetzt werden können, weiss ich nicht. Aber ich glaube mal eher nicht, denn sonst wüssten die Bürokraten, dass gigantische Forderungen aus den 'Altlasten' auf sie zukommen würden. In Spanien wird nichts getan, was Geld kosten könnte, das ist doch weithin bekannt.

Ich hatte von der Änderung von meinem Anwalt erfahren, als wir uns über ein Problem von Freunden unterhalten hatten. Für mich hatte sich dadurch nichts geändert, weil ich in Spanien immer Mieter war.

Leider kein Datum dabei:

Steuern: Kommission fordert Spanien auf, diskriminierende Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern - Eurojuris España

Interessant der Satz:

(05. Mai 2010) Die spanischen Rechtsvorschriften wurden geändert, sind aber nach wie vor nicht völlig mit dem EU-Recht vereinbar.

Das war ja auch nicht anders zu erwarten, oder?

Hier geht es weiter - 2011 haben die dickfälligen Banausen immer noch nichts unternommen:

EUROPA - Press Releases - Steuern: Kommission fordert Spanien auf, diskriminierende Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern

Das Bananenland wird es nie schaffen, in der Moderne anzukommen.

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In anderen Ländern kenne ich mich nicht so aus, Joaquin. Aber eines ist in Spanien klar: Wenn man keinen sehr cleveren Anwalt hat, kann man einpacken. Mein damaliger Chef (spanischer Anwalt) hatte riesige Regale mit dicken Wälzern. Als ich ihn einmal fragte ob das alles spanische Gesetzbücher wären, zeigte er auf die obere Reihe und sagte:

"Das sind die Gesetzbücher. Die ganzen Bücherreihen darunter befassen sich mit der Auslegung der Gesetze."

Ich war platt. Also alles Auslegungssache?

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Mh, was ist daran so üblich in Spanien, was in den anderen EU-Ländern so nicht der Fall wäre?

In anderen EU-Ländern (nördlich der Alpen) gibt es recht eindeutige Gesetze. Dort werden Vorgaben der EU umgesetzt (Stichwort Umweltzonen in Deutschland, Nichtrauchergesetze, etc.). In Spanien werden Gesetze gern lokal nach 'Gutdünken' der Bürokraten umgesetzt. Wenn es darum geht, 'Ausländern' das Geld aus der Tasche zu ziehen, lässt man Vorgaben gern ein paar Jahre in der Schublade ruhen. Anderes Beispiel: In Andalucía werden bisher nur die Häuser von 'Ausländern' mit Bulldozern platt gemacht, jedoch nicht ein einziges Haus eines Spaniers, der ebenfalls keine Baugenehmigung hat. Mehr Infos dazu gibt es beispielsweise im Forum andalucia.com (englisch).

In Deutschland ist es unerheblich, welche Staatsangehörigkeit jemand hat - Gesetz ist Gesetz. Da ruht nichts in den Schubladen, bis die Parteien oder Anspruchsberechtigten darüber hinweg gestorben sind.

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6x9

In Deutschland ist es unerheblich, welche Staatsangehörigkeit jemand hat - Gesetz ist Gesetz.

Da ruht nichts in den Schubladen, bis die Parteien oder Anspruchsberechtigten darüber hinweg gestorben sind.

Versuch >> mal zu Googlen was DE versäumt hat umzusetzen und Infos im Umfeld einzuholen.

Keine Gesetzte ohne Nachträge. Alles klar und einfach und durchschaubar. Darum die grosse Insolvenz der Rechtsanwälte

:rolleyes::rolleyes: :cool::cool: :confused::confused: :)

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6x9

Hab mir die Szene mal angeschaut, „In Andalusien werden bisher nur die Häuser von 'Ausländern' mit Bulldozern platt gemacht“

Auch hier muss ich sagen -- Versuch >> mal zu Googlen und mit Leuten in Kontakt zu kommen, die nicht nur das sehen was ihnen ihrer Situation verständlicher Weise nicht gefällt.

Auch hier sind viele Fragen geklärt, wenn man ihnen nachgegangen wäre. Als Antwort dürfte nicht kommen, Ungereimtheiten, usw. bis hin, was auch der Fall ist wie überall…

Die können mit vorhandenen Gegebenheiten, Fakten und Realitäten ausgeräumt werden.

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In anderen EU-Ländern (nördlich der Alpen) gibt es recht eindeutige Gesetze. Dort werden Vorgaben der EU umgesetzt (Stichwort Umweltzonen in Deutschland, Nichtrauchergesetze, etc.).

Das wäre schon ziemlich Blauäugig hier zu denken, Deutschland wäre bei der Umsetzung von EU-Recht ein Musterknabe. Besonders wenn ich da an die Nichtrauchergesetze denke, da hat sich Deutschland mit seinen Lobbyisten lange Zeit gegen die EU-Vorgaben gesträubt. Und auch ansonsten gilt Deutschland als eines jener Länder, welches sich oft sehr viel Zeit lässt, beim Umsetzen von EU-Richtlinien welche nicht in ihren Interessen liegt. Hier wie dort vertreten die Länder und Politiker einfach ihre Interessen.

Ich sag es mal so, ich erkenne bei den Residenten in Spanien oft die selben Muster von Vorurteilen gegenüber dem Gastgeberland, wie es Ausländer hier in Deutschland tun. Da rücken oft nur noch subjektiv die negativen Dinge des Gastgeberlandes ins Blickfeld und ebenso subjektiv wird die alte Heimat hoch gelobt. Das führt nicht selten zu sehr einseitigen Ansichten und absurden Vorurteilen.

Aber ich denke, dies gehört besser in dieses Thema: http://www.spanien-treff.de/23-auswandern-spanien/1185-spanien-vs-deutschland.html

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@ Tiza: Es dreht sich nicht darum, was den Menschen nicht gefällt, sondern schlicht und ergreifend darum, dass bisher nur Häuser von Ausländern, die keine Baugenehmigung hatten, eine Abrissverfügung bekamen, die dann von der Junta de Andalucía vollstreckt wurde. Bei Häusern von Spaniern, die keine Baugenehmigung hatten, ist bis Ende 2010 nicht eine einzige Abrissverfügung vollstreckt worden. Das sind Fakten. Auch hier - wie beim Erbrecht - keine Spur von Gleichstellung. (Gibt es solche Fälle nicht auch im Raum Valencia und Alicante? Ich habe mal am Rande davon gehört...)

Es dreht sich auch nicht darum, was in D nicht perfekt ist. Gesetze werden umgesetzt, Punkt. Ein Ausländer, der kein Deutsch spricht und vor Gericht steht, bekommt einen Dolmetscher zur Seite gestellt, damit er weiss und versteht, was verhandelt wird. Auch das ist Gesetz und Teil der Gleichbehandlung der Menschen/Bürger, was ja auch Sinn macht, wenn das Grundgesetz korrekt umgesetzt wird. In Spanien ist das noch nie vorgekommen. Im Gegenteil: Selbst wenn Du Spanisch sprichst und eine Forderung gegen ein spanisches Unternehmen beispielsweise in Barcelona oder auf den Balearen hast, kommen die Hunde auf den Trichter, die Verhandlung in Katalan oder Mallorquin abzuhalten, damit man garantiert nicht weiss, worum es geht.

Erzähle hier bitte keine Märchen - ich habe das alles durchgemacht. In Nordeuropa gibt es eine Rechts- und Planungssicherheit, das ist Fakt. Ein Eintrag im Grundbuch ist bindend. In Deutschland käme niemand auf die Idee und würde sagen: Ah, ja, Ihr Eintrag im Grundbuch wurde in der Gemeinde Garmisch gemacht, aber München hat entschieden, dass Ihr Haus illegal gebaut wurde, und daher bekommen Sie ein Abrissverfügung.

Es ist der Korruption zu verdanken, die in Spanien immer noch in voller Blüte steht, dass genau diese Willkür zwischen der jeweiligen Gemeinde und der Junta de Andalucía Existenzen vernichten darf. Das bezieht sich durchaus nicht nur auf private Wohnhäuser, sondern auch auf Unternehmen und Genehmigungen, die nach der Erteilung willkürlich rückgängig gemacht werden (Stichwort: Fehlende Planungssicherheit). Da dürfen sich die Spanier nicht wundern, dass kein Investor ins Land kommt. Ich habe vielen Investoren die Augen geöffnet, und ich werde es weiterhin tun. Ebenso werde ich weiterhin privaten Hauskäufern abraten, ihr Geld in einem Land zu versenken, in dem ein Grundbucheintrag nicht bindend ist. Solange die marode Gesetzgebung und Korruption nicht abgeschafft wird, wird mich niemand daran hindern.

Aber lassen wir das, wenn es Dir in Spanien gefällt, sei froh und lebe vor Dich hin. Bete zu Gott, dass Du von der Willkür verschont wirst und versuche nicht, Unsinn zu verbreiten, indem Du 'unvollständige' Entwicklungen (Entwicklung ist immerhin Fortschritt!) in anderen Ländern anprangerst, um die spanische Korruption und Willkür zu relativieren und zu verharmlosen. Du machst Dich damit mitschuldig am Leid vieler Menschen, die ihr Glück gesucht haben.

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Joaquín, bitte nicht persönlich nehmen, aber grade mit den Umweltzonen kommt ein Thema auf den Tisch, das es in sich hat. Nein, nicht dass ich das gutheisse, im Gegenteil, denn es ist erwiesen, dass die Gesetze keine Auswirkung auf die Luftreinheit in den Städten haben. Aber bis 2010 gab es in keiner spanischen Stadt eine Umweltzone. Das zeigt doch, wie ungern Spanien sich an Vorgaben hält. Man kann es auch anders ausdrücken: Spanien hält sofort die Hand auf, wenn es Geld von der EU gibt, aber ansonsten kochen sie lieber ihr eigenes Süppchen und hoffen, dass die Pyrenäen den Druck aus Brüssel abhalten.

Und nein, ich heisse es auch nicht gut, was in Brüssel gekocht wird, ganz im Gegenteil, für mich wäre die Souveränität der Staaten viel wichtiger.

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Nach Gesetzeslage ist es so, dass im Erbschaftsfalle für die materielle Abwicklung der Erbschaft das nationale Recht des Erblassers gilt. Hat der Erblasser aber Vermögen, insbesondere Immobilieneigentum in Spanien, wird hinsichtlich der formellen Voraussetzungen, z.B. Umschreibung im Grundbuch, Steuerzahlungen, usw. das spanische Recht angewandt werden. Hier kommt es nicht selten zu einem Konflikt. Der spanische Grundbuchrichter oder Notar muss evtl. deutsches Recht anwenden. Ohne Testament im Heimatland: Richtet sich die Erbschaftsnachfolge nach ausländischem Recht

Die Erbschaftssteuer verjährt 4 Jahre ab dem Fristablauf der Zahlung der Erbschaftssteuer. Die Frist zur Zahlung der Erbschaftssteuer beträgt grundsätzlich sechs Monate nach dem Todestag, ist aber auf Antrag verlängerbar. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst dann an zu laufen, wenn die spanischen Behörden von dem Todesfall Kenntnis erlangen.

Wenn man in Spanien eine notarielle Erbschaftsannahme unterzeichnet, ist der Notar verpflichtet, dieses an die spanischen Finanzämter weiterzuleiten, so dass mit der Unterzeichnung der Erbschaftannahme von einer Kenntnisnahme der spanischen Behörden ausgegangen werden kann. Damit beginnt die Verjährungsfrist am Tag nach der Zahlungsfrist der Erbschaftssteuer oder aber spätestens ab Kenntnisnahme der spanischen Behörden.

Der spanische Notar braucht den gerichtlichen oder notariellen Erbschein.

Mit Testament --Die Ausfertigung des Erbscheins und das Testament müssen mit einer Apostille versehen, ins Spanische übertragen und beglaubigt werden. Das Todeszertifikat des Erblassers ist in dreifacher Ausfertigung bei der spanischen Gemeinde zu beantragen und damit auch eine Bescheinigung des Zentralen Spanischen Nachlassregisters in Madrid.

Allen Unterlagen, z.B Nachlassregisters des Heimatlandes, usw. Also alle Dokumente, müssen mit einer Apostille versehen werden..

Mit allen Unterlagen geht man ins spanische Notariat und macht dort die Erbschafts-Annahmeerklärung (Escritura Pública de Aceptación y de Adjudicación de Herencia). Sodann ist die Erbschaftssteuererklärung hinsichtlich des in Spanien gelegenen Nachlasses bei der zuständigen spanischen Steuerbehörde (Delegación de Hacienda) einzureichen. Zum Schluss muss man die Unterlagen dem spanischen Grundbuchamt vorlegen.

Darauf zu achten ist, das diese Vorgänge oft sehr viel Zeit in Anspruch. Spanische Abgabetermine können dann evtl. nicht eingehalten werden, so dass Vergünstigungen des spanischen Finanzamtes verloren gehen und die Erben in manchen Fällen sogar Geldstrafen oder Verspätungszinsen bezahlen müssen.

Also Rücksprache mit den Leuten die es wirklich verstehen ist notwendig. Das kommt sicher immer noch billiger

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Gesetze werden umgesetzt, Punkt. Ein Ausländer, der kein Deutsch spricht und vor Gericht steht, bekommt einen Dolmetscher zur Seite gestellt, damit er weiss und versteht, was verhandelt wird. Auch das ist Gesetz und Teil der Gleichbehandlung der Menschen/Bürger, was ja auch Sinn macht, wenn das Grundgesetz korrekt umgesetzt wird. In Spanien ist das noch nie vorgekommen. Im Gegenteil: Selbst wenn Du Spanisch sprichst und eine Forderung gegen ein spanisches Unternehmen beispielsweise in Barcelona oder auf den Balearen hast, kommen die Hunde auf den Trichter, die Verhandlung in Katalan oder Mallorquin abzuhalten, damit man garantiert nicht weiss, worum es geht.

Hier muss ich Dir widersprechen 6x9. Ich war mehr als einmal mit dem Gericht in Denia beschäftigt. Und auch mit dem Arbeitsgericht in Benidorm. Es wurde grundsätzlich vor einer Anhörung gefragt, ob man einen Übersetzer benötigt. Ich habe jedes mal "ja" gesagt, da es mir allein mit meinen Spanischkenntnissen zu unsicher war, ob ich auch genau verstehen könnte. Und ich habe jedes mal einen kostenlosen Übersetzer gestellt bekommen. Ohne wenn und aber.

Ich teile Deine Meinung in vielen Dingen, doch was wahr ist, muss wahr bleiben. Mag sein, dass das in Andalucia anders ist, an der Costa Blanca gibt es für Ausländer vor Gericht keine Schwierigkeiten.

Genauso kannst Du als Ausländer (resident natürlich) einen kostenlosen Anwalt gestellt bekommen. Es geht ALLES!:cool:

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  • 4 Monate später...

Nochmal kurz zurück zur Ausgangsfrage: generell gilt z.B. für Deutsche Staatsbürger das deutsche Erbrecht. Immobilien z.B. in Spanien unterliegen jedoch immer dem Erbrecht des Landes, in dem sie sich befinden. Das span. Haus un terliegt also immer dem span. Erbrecht, das sonstige Vermögen dem deutschen Erbrecht.

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Das müsste dann neu sein.

Ich habe insgesamt 15 Jahre mit diesen Sachen in Spanien zu tun gehabt. Bei der Erbfolge, den Pflichtteilen usw. unterliegt der deutsche Staatsbürger auch was seine spanische Immobilie anbelangt dem deutschen Recht. Einzig die Höhe der Steuern und alles Finanzielle unterliegt dem spanischen Staat.

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