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Ferienwohnung vermieten, Lizenz usw.


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Hi, ich reihe direkt mal an meine Vorstellung einen weiteren Beitrag an. 

In unserem künftigen Haus gibt es zwei Wohnungen. Die obere wäre für uns, die untere würden wir gern auf AirBnB vermieten.

Der Umzug soll ja erst im nächsten Herbst stattfinden. Bis dahin ist es uns leider nur schwer möglich vorab mal runter zu fahren. 

Vermietet jemand von euch eine Ferienimmobilie und ist dauerhaft ansässig in Spanien? 

Wir haben folgende Fragen:

1. Können wir vorab schon bei den Behörden etwas in die Wege leiten?

2. Habe gelesen man muss das nicht besteuern, stimmt das?

3. Gibt es für die Lizenz ein Gutachten von der Wohnung?

4. Ist es sicher eine Lizenz zu bekommen oder werden die öfter mal abgelehnt?

5. Gibt es bei den Behörden deutsche Ansprechpartner? Wir lernen natürlich fleißig Spanisch, aber das wird wohl kaum ausreichen dafür. 

Danke für alle Antworten :)

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Der Behördenkram kann vollständig vergessen werden, wenn a. eine Mietdauer von mehr als 31 Tagen vereinbart wird, b. keine Zusatzleistungen wie Reinigung, Frühstück usw. geleistet werden. Ich würde grundsätzlich nicht über Makler und an Unbekannte vermieten und auch dann nur mit Vorsicht.

 

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vor 15 Stunden schrieb Meckerer:

Der Behördenkram kann vollständig vergessen werden, wenn a. eine Mietdauer von mehr als 31 Tagen vereinbart wird, b. keine Zusatzleistungen wie Reinigung, Frühstück usw. geleistet werden. Ich würde grundsätzlich nicht über Makler und an Unbekannte vermieten und auch dann nur mit Vorsicht.

 

Danke für die Antwort.

Wie meinst du "kann mann vollständig vergessen"? Also kann ich quasi einfach an Touristen vermieten, sobald keine "Hotelleistungen" erbracht werden?

Wenn diese aber nur 7 Tage bleiben dann müsste ich zu den Behörden? 

Ist es so gefährlich an Touristen zu vermieten? 😳

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Behördenkram ist vom Gesetz her (in Andalusien Erlass 28/215) nur bei Fierenvermietungen, d.h. weniger als 32 Tage, notwendig, alles andere gilt als "normale" Vermietung gem. LAU-Gesetz 29/1994. Gefährlich kann es werdedn, wenn der Mieter nicht auszieht aus welchem Grund auch immer. Hat er Kinder oder macht soziale Notlage geltend hast Du nicht nur den Mietausfall sondern kannst auch noch die laufenden Kosten bezahlen, Ich habe 3x vermietet und beim letzten Mal wurden Möbel zersägt.

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