Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

Ich habe da ein Problemchen und würde gerne vorab schon mal möglichst viele Informationen sammeln, bevor ich das vor Ort angehen kann.. Ich habe dazu schon ewig im Internet recherchiert aber jede Menge widersprüchliche Informationen gefunden.... daher hier meine Frage, vielleicht war schon jemand hier in letzter Zeit in einer ähnlichen Situation und kann erläutern wie es bei ihm gelaufen ist. 

Situation: Meine Frau und ich besitzen ein Ferienhäuschen in Galizien das wir, da berufstätig, max 6 Wochen im Jahr nutzen. Also weder auswandern noch dauerhafter Aufenthalt noch Lebensmittelpunkt.

NIEs sind vorhanden, Empadronamiento gibt es laut Anfrage bei der Gemeinde nur mit Hauptwohnsitz/Residentes (könnte aber auch sein dass wir da aneinander vorbei geredet haben, unser Spanisch ist noch nicht so gut). Residentes sind wir natürlich nicht, wie gesagt, 6 Wochen im Jahr.

Nun würden wir gerne unser altes Auto dauerhaft in Spanien lassen, das Auto wäre dann als (im Gegensatz zu uns) >6 Monate im Jahr in Spanien und müsste daher umgemeldet werden.

An anderer Stelle habe ich gelesen dass man für die Anmeldung eines Autos ein Empadronamiento braucht weil die KFZ-Steuer ja an die Wohnsitzgemeinde geht.  Das können wir aber nicht kriegen, s.O.

 

Sieht irgend jemand eine Möglichkeit diesen gordischen Knoten zu zerschlagen? Habt ihr schon ähnliches erlebt und vielleicht gelöst?

danke,

  Andy

 

 

Link zu diesem Kommentar
vor 6 Stunden schrieb Andy123:

 

 

 

Der span. Behördendschungel erscheint uns chaotisch und funktioniert ortsabhängig verschieden. Für die Anmeldung eines kfz. wird eine Id des Halters und des Fz. verlangt. Worin beide unterlagen bestehen erfährt man bei Vorsprache. Bei Aufenthalten in E unter 183 fortlaufenden Tagen im Jahr istn die Ummeldung eines im Ausland zugelassenen Kfz. unnötig. Die Kehrseite ist jedoch der TÜV in D. Als Immobilienbesitzer hast Du swangsläufg eine NIE, und wenn die Gemeinde Grundsteuer und Abgaben für Müll, Wasser usw. kassiert, sollte sie auch eine Wohnsitzbescheinigung ausstellen. Die lediglich zeiwese begrenzte Nutzung der Immobilie ist von Gesetz her kein Hindernis. Ein sich imme mehr ausweitendes Problem sind Hausbezetzer. Die Gesetzeslage ist leider extrem nachteilig fü den Eigentümer. Als sozial benagchteiligt eingestufte Familien geniessen besonderen Schutz und Rämungsklagen können ins Leere laufen.

Link zu diesem Kommentar

Nachtrag: Des Interesses halber gebe ich hier ein Beispiel deutscher Beamtengründlichkeit wieder:

1. Anfrage an die Zollhauptverwaltung in Dresden:

"Hallo, guten Tag,
ich bin  Rentner mit Behinderung und unterhalte Wohnsitze sowohl in Deutschland als auch in Spanien. In beiden bin ich polizeilich gemeldet. Die Aufrenthaltsdauern sind  jahrezeit- und wetterbedingt unterschiedlich und überschreiten zusammengerechnet jeweils keine 183 Tage im Kalenderjahr in jedem der beiden Länder. Ich verfüge über ein auf meinen Namen in Spanien zugelassenes Kfz. (meine Behinderung lässt die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zu). Meine Frage ist nun, ob ich dieses Kfz. steuerfrei innerhalb der für die vorübergehende Einfuhr geltenden Fristen in der BRD nutzen kann.
In Erwartung Iherer geshätzten Rückäusserung verbleibe ich
mfg"
 
2. Hier die Antwort: "bei Mehrfachwohnsitzen ist regelmäßig, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, eine konkrete Prüfung durch das zuständige Hauptzollamt erforderlich.
Unter nachstehendem Link finden Sie die Kontaktdaten zu Ihrem zuständigen Hauptzollamt:
Dienststellensuche

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche"
 
Unterm Strich bin ich also genauso schlau wie vorher und es ergibt sich die Frage, wer wann wie nach welchen Gesichtspunkten den konkreten Einzelfall überprüft. Was mit der "Berücksichtigung aller Umstände" gemeint ist bleit ebenfalls im Dunklen. 
 
Link zu diesem Kommentar
vor 19 Stunden schrieb Meckerer:

Bei Aufenthalten in E unter 183 fortlaufenden Tagen im Jahr istn die Ummeldung eines im Ausland zugelassenen Kfz. unnötig. Die Kehrseite ist jedoch der TÜV in D.

Wäre die Frage ob das auch gilt wenn der Halter < 183 Tage aber das Auto 365 Tage im Jahr in Spanien ist.

Falls ja, könnte man notfalls alle 2 Jahre mit dem Auto nach D um den TÜV zu machen (normalerweise fliegen wir), eine spanische ITV-Prüfung wird man für ein deutsches Kennzeichen wohl nicht kriegen?

 

Link zu diesem Kommentar

Was man alles kann und darf ssteht in den Gesetzen und die sollte sich jeder tunlichst zu Gemüte führen. Was alles möglich ist veranschaulichte u.a. Kolumbus mit seinem berühmten Ei, Er bewies etwas, das wirklich zu nichts zu gebrauchen ist und überschritt damit die Grenzen des Machbaren. Genauso kann in Spanien das Unmöglich möglich gemacht werden oder auch umgekehrt., nicht leicht für Jedermann verständlich

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Unser Netzwerk + Partner: Italien-Forum