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Seit 2011 soll es in D eine Meldepflicht über Höhe der spanischen Rente geben, in meinem Anfragefall, beträgt die spanische Rente 100.- Euro (wird in ES ausbezahlt!). Wohnsitz ist D. Die dt. Kasse soll dann 8% davon einbehalten (dürfen). Sollte das so sein, was ist wenn eine Meldung unterbleibt? In D wird Regelaltersgrenze aus 35 dt. Jahren bezahlt.

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Es ist ja wohl davon auszugehen, dass D die 8 % für die anteilige Krankenversicherung haben möchte, oder?

Ich denke mal, solange Spanien und Deutschland keine direkte Abgleichung haben, passiert überhaupt nichts, wenn Du die 100 Euro nicht meldest. Bis es zwischen den Ländern eine einheitliche Bearbeitung und einen umfassenden Informationsaustausch gibt, wird es noch sehr, sehr lange dauern.

Trotzdem würde mich an Deiner Stelle interessieren, wann die nicht gemeldeten Renteneinnahmen verjährt sind. In Spanien verjährt das nach 4 Jahren, doch in Deutschland sicher nicht so rasch.

Ich meine damit einfach, Du solltest abklopfen, ob es sich lohnt, diese 8 Euro in der eigenen Tasche zu belassen und wie hoch ggf. die Strafzahlungen sein können.

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Normalerweise bin ich dafür, Steuern und Abgaben zu zahlen. Aber ich möchte nicht wissen, welch ein Apparat wegen der 8 Euro in Gang gesetzt wird. Der Arbeitsaufwand zur Erfassung dürfte bei ca. 50 Euro liegen. Dann geht es los mit Auslandsüberweisungen (gebührenpflichtig, und wer zahlt die? Eben! Der Staat nicht!).

Solange Ratica in Spanien lebt, wird nirgendwo etwas hochkochen. Wenn er aber nach Deutschland geht und die spanischen Rente auf sein deutsches Konto prallt, dann fängt garantiert jemand an zu schreien, denn die Krankenkassen und Rentenversicherung haben vollen Zugriff auf Konten um Abgleiche zu fahren.

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also: Die Dt. Rente geht aufs deutsche Konto, die spanische aufs spanische Konto. Hauptwohnsitz ist D. Allerdings hat die Person, Spanier, auch eine Residencia in Spanien. Und: Was nicht zu verstehen ist, die spanischen Versicherungszeiten sind auch im dt. Rentenversicherungsverlauf enthalten. Somit müsste die dt. Rentenversicherungsanstalt doch diese Info an die gestzl. KK weitermelden?

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Umgekehrt wird ein Schuh daraus, Ratica. Da ja in Deutschland ausreichend für die Rente eingezahlt wurde, in Spanien jedoch nicht, werden die deutschen Jahre in Spanien mit angerechnet. So hat man überhaupt einen Anspruch auf Rentenzahlung. Diese wird dann jedoch natürlich nur für die Zeiten gezahlt, in denen man tatsächlich gearbeitet hat. Also z.B. 7 Jahre, die für sich allein nicht für eine Rente ausreichen würden. Daher werden die 35 Jahre aus D rechnerisch addiert, um ein Recht auf Rente zu erhalten.

In Deutschland musste nichts addiert werden. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass D über die spanische Rente Bescheid weiß, denn Spanien hat ja in D angefragt, wie hoch die Anzahl der Jahre ist, in denen Rente bezahlt wurde.

Habe mich jetzt wohl etwas kompliziert ausgedrückt.

Bevor mir jetzt jemand vorwirft, ich hätte das nur ergoogelt: Ich habe selbst bei der Seguridad Social einen Rentenantrag gestellt - und zwar einen für E und einen für D. Daher weiß ich sehr genau, wie das abläuft.

Bearbeitet von Lilac
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