dreamsailor Geschrieben 25. Februar 2012 Teilen Geschrieben 25. Februar 2012 ... dergleichen auf der Rechnung, als eine falsche Formulierung. Denn diese kann auf dich zurückfallen. wie gesagt, wenn die Rechnung an sich OK ist, und keine MWST gestellt wurde, kann man als Kunde in D davon ausgehen, dass das FA in D keine Nachforschung anstellen wird. Warum auch. Ciao Link zu diesem Kommentar
6x9 Geschrieben 25. Februar 2012 Teilen Geschrieben 25. Februar 2012 Wer eine Rechnung ausstellt, muss eine Steuer-Nummer haben. Überall. Anhand dieser Nummer kann ein Cross-Check gemacht werden. Ohne Steuer-# muss in D zumindest keine Rechnung bezahlt werden, auch nicht, wenn sie aus dem 'Ausland' kommt. Dafür stellt das Finanzamt sogar eine web site zur Verfügung, auf der man die Steuer-Nummer prüfen kann (und soweit ich weiss sogar dazu verpflichtet ist). Irgendwann fliegt die Kiste auf. Link zu diesem Kommentar
Tiza Geschrieben 25. Februar 2012 Teilen Geschrieben 25. Februar 2012 Also ursprünglich ging es mir nur um den Gesetzestext für die Rechnungen. Ich weiß ja, dass ich keine MwSt ausweisen muss.:eek: - - - - Link zu diesem Kommentar
Pepe Geschrieben 26. Februar 2012 Teilen Geschrieben 26. Februar 2012 Vielleicht habe ich einen Fehler gemacht weil ich etwas EU-Wissen voraussetzte. Viele Jahre habe ich mich ja mit dem Kram beschäftigen müssen und das sitzt einfach ohne nachzudenken. Sorry. Fangen wir also nochmal mit den Basics des internationalen Geschäftes innerhalb der EU an: - Werden Güter oder Leistungen exportiert so fällt in Europa keine Umst/IVA/VAT an - Sollte diese bereits bezahlt worden sein, bei einem Auto zB, so wird diese an der Grenze zurückerstattet Was passiert wenn deutsche Firmen Waren bzw Dienstleistungen im Ausland einkaufen? - Richtig! Waren müssen zum Zoll. Dienstleistungen werden beim deutschen Finanzamt gemeldet und dort 19% Steuer erhoben. Die Anmeldung der Güter bzw Leistungen obliegt alleine dem deutschen Kunden. Das ausländische Unternehmen hat hiermit nichts zu tun. Ich möchte hier nochmal ausdrücklich drauf hinweisen, dass diese Regelungen für alle Länder innerhalb Europas gleich sind. Es gibt hier keinen spanischen oder deutschen Fall. Dies sind einheitliche EU-Regelungen. OK, soweit alles verstanden? Dann kommen wir jetzt zum komplizierten Teil welcher nur die im Ausland lebenden Deutschen betreffen dürfte. - Weist der Leistungserbringer in seiner Rechnung nicht ausdrücklich drauf hin, dass der Empfänger für die korrekte Anmeldung die Einfuhrbestimmungen seine Landes zu beachten hat, hier jetzt mal D, kann Folgendes passieren. - Der deutsche Kunde hat "vergessen" dies korrekt anzumelden oder sich "gedacht" die Umsatzsteuer sei schon mit drin so fällt das natürlich sofort bei dessen Steuererklärung auf. Ausland wird immer besonders durchleuchtet. Das Finanzamt wird nachfragen. Zahlt der Deutsche Kunde iss gut. Er kann aber auch sagen: das hätte mir die ausländische Firma laut EU-Recht sagen müssen. In diesem Falle wird die entstandene Steuerschuld dann zB auf OleHola übertragen welche ja anhand ihrer Steuernummer leicht zu identifizieren ist, siehe VIES Jetzt kommen wir zum Problem. Den gebürtigen Spanier interessiert das wohl wenig, da er vermutlich durch die örtliche Gesetzgebung gedeckt ist. "Was geht mich Deutschland an?" Für den im Ausland lebenden Deutschen sieht das anders aus wenn er wieder deutschen Boden betritt. "Bitte zahlen Sie sofort..." Wer das nicht kann wandert erst mal wegen Fluchtgefahr in Haft. Da sind mir 2 Fälle bekannt welchen das nach jahrelangem Aufenthalt im Ausland als Freiberufler passiert ist. Aus diesem Grunde weise ich hier nochmal allerdringlichst drauf hin o.g. Satz in Rechnungen nach Deutschland aufzunehmen. Ihr könnt nun selbst entscheiden ob das überflüssiger Kram ist. Für mich ist das Thema hiermit durch. Ein Trauerspiel ist natürlich, dass ein spanischer Steuerberater noch nicht einmal über simpelsten Export innerhalb Europas Auskunft geben kann. Viel Glück Anmerkung: Umsatzsteuerbefreiungen gelten nur innerhalb eines Landes, sind länderübergreifend nicht anwendbar. Link zu diesem Kommentar
Gast Gast1288 Geschrieben 26. Februar 2012 Teilen Geschrieben 26. Februar 2012 Für den im Ausland lebenden Deutschen sieht das anders aus wenn er wieder deutschen Boden betritt. "Bitte zahlen Sie sofort..." Wer das nicht kann wandert erst mal wegen Fluchtgefahr in Haft. Da sind mir 2 Fälle bekannt welchen das nach jahrelangem Aufenthalt im Ausland als Freiberufler passiert ist. Das sind aber Extremfälle! Solange es in solchen Fällen ein Schriftverkehr zwischen einem eingeschalteten Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt gibt, werden solche Extremmaßnahmen vermieden, es sei denn es liegen noch andere strafrelevanten Vorgänge vor. Also nun nicht unnötig Pferde scheu machen, denn in dem hier angesprochenen Fall handelt es sich um einen Harmlosen, weswegen es sicher keine Strafmaßnahmen gibt. Link zu diesem Kommentar
6x9 Geschrieben 26. Februar 2012 Teilen Geschrieben 26. Februar 2012 in dem hier angesprochenen Fall handelt es sich um einen Harmlosen, weswegen es sicher keine Strafmaßnahmen gibt. Das kann ich so nicht unterschreiben. In den 90ern wurde einmal ein Steuerstrafverfahren gegen mich eröffnet - wegen 35,23 DM... OK, es wurde wieder eingestellt, aber erstmal hatte ich ein riesengrosses Problem. Link zu diesem Kommentar
Gast Gast1288 Geschrieben 26. Februar 2012 Teilen Geschrieben 26. Februar 2012 Das kann ich so nicht unterschreiben. In den 90ern wurde einmal ein Steuerstrafverfahren gegen mich eröffnet - wegen 35,23 DM... OK, es wurde wieder eingestellt, aber erstmal hatte ich ein riesengrosses Problem. Aber ein Strafverfahren führt nicht automatisch zu Haftstrafen oder Beugehaft. Nach einer Steuerprüfung mußte ich auch einmal ein paar tausend DM nachzahlen, was damals weh tat. Aber da ich mit dem Prüfer vernünftig umging, blieb das ohne weitere Folgen und ich lernte daraus etwas. Beim Finanzamt gilt: "Wie man in den Wald hineinschreit, schallt es zurück." Finanzbeamten sind auch nur Menschen und freundlich, wenn man höflich und nett mit diesen redet. Link zu diesem Kommentar
dreamsailor Geschrieben 26. Februar 2012 Teilen Geschrieben 26. Februar 2012 (bearbeitet) Vielleicht habe ich einen Fehler gemacht weil ich etwas EU-Wissen .... Was passiert wenn deutsche Firmen Waren bzw Dienstleistungen im Ausland einkaufen? - Richtig! Waren müssen zum Zoll. Dienstleistungen werden beim deutschen Finanzamt gemeldet und dort 19% Steuer erhoben. .... anwendbar. wusst ich gar nicht. wozu dann der ganze EU mummpitz. Dann wäre die MWST doppelt zu zahlen, in ESP und dann nochmal in D. Quelle? Bearbeitet 26. Februar 2012 von dreamsailor Link zu diesem Kommentar
6x9 Geschrieben 26. Februar 2012 Teilen Geschrieben 26. Februar 2012 wozu dann der ganze EU mummpitz Um Geld aus dem Norden in den Süden zu transferieren, damit die Südstaaten weiterhin das Geld verplempern können, und um überflüssigen Abgeordneten weiterhin in Brüssel ein fürstliches Salär zukommen zu lassen! Einen anderen Sinn habe ich bis jetzt nicht in dem Unterfangen sehen können. Link zu diesem Kommentar
dreamsailor Geschrieben 26. Februar 2012 Teilen Geschrieben 26. Februar 2012 ggfs. mal nen Steuerberater fragen, wenn ich's recht sehe wird die MWST steuerschuld verlagert (?) Steuerschuldumkehr beim Bezug von Leistungen und Werklieferungen aus dem Ausland - IHK Region Stuttgart Die korrekte Rechnungsstellung für Dienstleistungen an ausländische Unternehmenskunden - IHK Region Stuttgart Link zu diesem Kommentar
Gast Gast1288 Geschrieben 26. Februar 2012 Teilen Geschrieben 26. Februar 2012 In den 90ern wurde einmal ein Steuerstrafverfahren gegen mich eröffnet - wegen 35,23 DM... OK, es wurde wieder eingestellt, aber erstmal hatte ich ein riesengrosses Problem. Hattest du ein Problem DM 35,23 zu bezahlen? Wenn man wegen so einem Bagatellbetrag mit dem Finanzgericht streitet, macht man sich das Leben aber auch unnötig schwer. Link zu diesem Kommentar
6x9 Geschrieben 26. Februar 2012 Teilen Geschrieben 26. Februar 2012 Ich hatte keine Probleme, bis mir eines Tages das unfreundliche Schreiben mit der Ladung ins Haus flatterte. Ich wusste noch nicht einmal etwas von dem Betrag, weil ich für den Krempel einen Steuerberater eingesetzt hatte (mache ich immer so, weil mich der ganze Papierkram nervt). Link zu diesem Kommentar
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