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Krankenversicherung in Deutschland kündigen?


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Als Nichterwerbstätiger ohne staatliche Rente habe ich vermutlich ein Spezialproblem. Die Beraterin meiner - freiwilligen - gesetzlichen Krankenversicherung in D behauptet, bei Wohnsitznahme in Spanien müsse ich die hiesige Versicherung "kündigen". Andererseits erwarten die Spanier von mir, daß ich - neben hinreichenden Eigenmitteln zum Lebensunterhalt - eine Krankenversicherung nachweise. Da kann doch etwas nicht stimmen? Wohlverstanden: Bei Arbeitsaufnahme in Spanien wäre die Sache klar, dann wäre ich dort versicherungspflichtig, und für einen Pflichtversicherten (Rentner) andererseits wäre sie ebenfalls klar, denn er hätte Anspruch auf Fortbestehen der Versicherung. Hinzu kommt, daß eine über Zahnbehandlung hinausgehende private Krankenversicherung in Spanien wegen gesundheitlicher Vorbelastungen für mich wohl finanziell nicht in Betracht kommt, ich außerdem Kontrolluntersuchungen weiterhin in D vornehmen lassen möchte. - Ich danke im voraus für Hinweise, Tips und Anregungen.

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Herzlich Willkommen im Spanien-Treff, Paco!:winken:

Dein Problem scheint wohl eher die deutsche Krankenversicherung.

Paco, um Dir eine fundierte Antwort geben zu können, müsstest Du schon etwas mehr über Dich berichten.

Wann kommst Du in Deutschland ins Rentenalter? Wann musst Du nicht mehr freiwillig in die Krankenversicherung einzahlen?

Ich weiß leider nicht, ob es eine Möglichkeit gibt, die freiwillige Zahlung dann in Spanien fortsetzen zu können (glaube aber nicht, dass das geht).

Hoffentlich kennt sich damit jemand aus. Und wie gesagt: Ein paar nähere Angaben (anonym selbstverständlich) wären von Vorteil.

Bearbeitet von Lilac
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Normalerweise ist es so, dass du, wenn du in Deutschland gesetzlich versichert bist und ganzjährig in Spanien lebst, gibt dich die deutsche Versicherung an die spanische Seguridad Social ab.

Du zahlst weiter an die deutsche Versicherung, die zahlen dann an Spanien und du bekommst die Versicherungskarte der Seguridad Social.

So war es bei meinem Schwager, der in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert war.

Ob es heute noch so ist, kann ich nicht sagen.

Andererseits ist es so, dass du dich, wenn du mindestens ein halbes Jahr in Spanien lebst, dort auch einen Antrag bei der Seguridad Social stellen kannst. Da zahlst du dann monatlich ca. 110,- €

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Boah, das ist eine tolle Information, vulkania! Ich wusste nicht, dass es in Spanien diese Möglichkeit gibt. Gilt das nur für Menschen, die bereits in eine andere EU-Krankenversicherung eingezahlt haben, oder kann man auch einfach unversichert nach Spanien ziehen und sich mit 110 Euro im Monat bei der Seguridad Social versichern lassen? Weißt Du da Näheres?

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Ich weiß es von einer Bekannten, die seit ca. 30 Jahren in Spanien leben und immer in Spanien privat versichert waren.

Nun wurde ihnen die Versicherung zu teuer.

Sie haben sich jetzt bei der Seguridad Social versichert und zahlen jeder 110,- € monatlich.

Sie mussten bei der Seguridad Social nach weisen, dass sie länger als ein halbes Jahr gemeldet sind.

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Ich kannte diese Art von "Zuzahlung" bisher nur von Schweizern oder auch Engländern. Von Deutschen habe ich das noch nie gehört. Wenn die in D in der gesetzlichen KV waren, kamen die automatisch und kostenlos in die SS. Wenn die in D nicht in der KV waren, gab es in E nur den Weg über Autonomo oder einen Anstellungsvertrag. Doch in E ändert sich momentan alles so rasant...:pfeiffen:

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Habe gerade einen interessanten Artikel gelesen.

Um die SIP zu bekommen, reicht nicht mehr das Empadronamiento.

Man muss sich ins Registro Central de Extranjeros eintragen lassen.

Vielleicht interessant in diesem Zusammenhang.

Hat natürlich steuerliche Auswirkungen.

Costa News - Spain rejects 'burden to the state' expats

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Herzlich Willkommen im Spanien-Treff, Paco!:winken:

Dein Problem scheint wohl eher die deutsche Krankenversicherung.

Paco, um Dir eine fundierte Antwort geben zu können, müsstest Du schon etwas mehr über Dich berichten.

Wann kommst Du in Deutschland ins Rentenalter? Wann musst Du nicht mehr freiwillig in die Krankenversicherung einzahlen?

Ich weiß leider nicht, ob es eine Möglichkeit gibt, die freiwillige Zahlung dann in Spanien fortsetzen zu können (glaube aber nicht, dass das geht).

Hoffentlich kennt sich damit jemand aus. Und wie gesagt: Ein paar nähere Angaben (anonym selbstverständlich) wären von Vorteil.

Eine staatliche Rente wird in ca. 10 Jahren fällig; damit könnte ich die Mitgliedschaft in der (Pflicht-) Versicherung für Rentner beantragen, wäre in D also nicht mehr freiwillig zu versichern. Bis dahin müßte ich irgendwie überbrücken. Im Augenblick spiele ich mit dem Gedanken, die SS privat zu ergänzen (für akute Krankenhausaufenthalte und Zahnarzt) und die Kosten für sogenannte geplante Behandlungen (Kontrolluntersuchung, Labor) direkt aus eigener Tasche zu zahlen. Wenn das zusammen nicht viel teurer wird als 200 Euro/Monat, lasse ich es mir gefallen.

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Bei einer privaten Versicherung mit optimaler Abdeckung wirst du um die 120,- € monatlich zahlen.

Du kannst mal bei der ASSSA.es nachsehen und dir deinen Tarif ausrechnen lassen.

Die Seite lässt sich auch auf deutsch umstellen.

Was Kibitz angemerkt hat, dass man auch die "hoja verde" haben muss, bzw. sich ins Registro de Extranjeros eintragen lassen muss ist klar.

Aber dann steht einem Beitritt zur Seguridad Social nichts mehr im Wege.

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Schau auch mal die ASISA an. Mit z. B. 57 ist mit im Monat mit 88 Euro dabei.

Kommt immer darauf an, welche Versicherung in deiner Umgebung besser mit Vertrags- Ärzten vertreten ist.

Was ich das angeführt hatte, scheint die englische Zeitung dann jetzt erst herausgefunden zu haben.

Ich bin übrigens bei der ASISA versichert. Im Bereich Denia, Teulada ist das Angebot sehr gut.

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Paco erwähnte Vorerkrankungen! Also mit einer Privatversicherung wird das schwierig. Es kommt hinzu, dass z.B. die ASSSA nur in der höchsten Beitragsklasse "Ersatzteile", wie künstliches Hüft- oder Kniegelenk inkludiert hat. Außerdem muss man bei den Privatversicherungen (ausgeschlossen sind hier die ganz teuren) immer die Medikamente privat zahlen. Das kann einen sehr schnell sehr arm machen.

Was Kiebitz bemerkte, ist eine Grundvoraussetzung für die Seguridad Social. Doch es fehlt wohl die Hauptvoraussetzung bei Paco: Ein Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat). So weit mir bekannt ist, kann niemand einfach so nach Spanien umziehen, sich dort resident melden und ist automatisch in der SS. Es sei denn, er ist Rentner.

Verbessert mich bitte, wenn ich falsch liege.

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Wenn man in Spanien resident ist und mindestens ein halbes Jahr dort gemeldet ist, kann man einen Antrag bei der Seguridad Social stellen.

Ob das ausschließlich auf Rentner zu trifft, ist mir nicht bekannt. Kann man aber bei einer Nachfrage sicher schnell heraus finden.

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Wenn man in Spanien resident ist und mindestens ein halbes Jahr dort gemeldet ist, kann man einen Antrag bei der Seguridad Social stellen.

Ob das ausschließlich auf Rentner zu trifft, ist mir nicht bekannt. Kann man aber bei einer Nachfrage sicher schnell heraus finden.

wenn man in spanien resident und rentner ist,sollte man SOFORT einen antrag auf die tarjeta stellen,nur mit der tarjeta ist man von zuzahlungen fuer medikamente befreit.

ich hatte meine tarjeta 3 wochen nach antragstellung in der tasche,und ich habe ihn gestellt,als ich 3 tage im land war und mich angemeldet hatte

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wenn man in spanien resident und rentner ist,sollte man SOFORT einen antrag auf die tarjeta stellen,nur mit der tarjeta ist man von zuzahlungen fuer medikamente befreit.

ich hatte meine tarjeta 3 wochen nach antragstellung in der tasche,und ich habe ihn gestellt,als ich 3 tage im land war und mich angemeldet hatte

Schon klar. Mein Problem ist, daß ich keine staatliche Rente, sondern nur eine Berufsunfähigkeitsrente aus Kapitallebensversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge beziehe. Zugleich bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig, nicht pflichtversichert. Und die Frau von der KV in D meint, ich müsse diese Versicherung kündigen, wenn ich meinen Wohnsitz nach Spanien verlege. Dort kann ich mich als Nichterwerbstätiger aber nur niederlassen, wenn ich Krankenversicherungsschutz nachweise. Die Katze beißt sich also in den Schwanz.

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Die Zeiten, wo Du bei einer Niederlassung in Spanien Kapital und Krankenversicherung (und früher sogar noch ein polizeiliches Führungszeugnis) nachweisen musstest, sind lange vorbei (oder sind sie schon wieder da???). Inzwischen gehst Du z.B. mit einem Mietvertrag auf das Rathaus und meldest Dich dort an. Du besorgst Dir die N.I.E.-Nummer und den Eintrag ins Register der Residenten. Von meinen Kunden wurde niemand nach einer Krankenversicherung gefragt.

Wie gefährlich es allerdings ist, ohne Krankenversicherung in einem fremden Land zu leben, ist Dir schon klar, oder? Du wirst zwar in Spanien in jedem Sozialkrankenhaus kostenlos notversorgt, doch alles andere (Medikamente, Nachsorge etc.) ist Dein Problem.:schulterzuck:

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  • 2 Wochen später...

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=3490380

Wie es aussieht, hat sich mein Problem erledigt. Nach schriftlicher Anfrage bei meiner Kasse unter Verweis auf den obengenannten Link kam heute die Antwort: Ja, das "Beispiel 1"treffe auch auf meinen Fall zu, einem Verbleib in der deutschen GKV stehe nichts entgegen. Blinder Alarm also, ausgelöst von einer falsch informierten Mitarbeiterin.

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Hallo Paco, wenn Du noch einmal vorbei schauen solltest, so lies bitte mal den neuen Thread von Kiebitz über die Residencia.

Es hat sich (für Dich muss ich sagen leider) etwas getan in dieser Hinsicht.

Vielen Dank! Ich hatte es schon gesehen. Vielleicht läßt sich die Nuß ja im Vorfeld über das Generalkonsulat knacken.

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Dafür drücke ich Dir die Daumen. Doch wenn ich so lese in dem Artikel, den Kiebitz verlinkt hat, dass noch nicht einmal die Botschaft über dieses neue Gesetz informiert war...

tja, da habe ich wenig Hoffnung, dass die dann helfen können.

Aber die Zeit wird es zeigen. Alles Gute für Dich und halte uns bitte auf dem Laufenden.:winken:

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  • 2 Wochen später...

hallo, ich habe mich gerade mit dem thema beschäftigt, da auch wir zum 01.07 umsiedeln werden und wir hier in einer gesetzl. freiwillig versichert sind.

punkt 1: habe ich meinen lebensmittelpunkt in es, ist die deutsche gesetzl nicht dafür zuständig. da sie im ausland nur für eine notfallversorgung im urlaub zuständig sind. sollte es alsozu einer dauerhaften in anspruchnahme kommen, bist du über tickets etc in der beweislast. allerdings sind sie gezwungen, dich bei einer rückkehr aus dem ausland als mitglied aufzunehmen, du bist dann also nicht gezwungen, in d eine private kk in anspruch zu nehmen. in es hilft letzten endes nur, eine private kk in spanien aufzusuchen,und dich dort zu versichern.

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Bitte nicht vergessen: Wenn man als Rentner nach Spanien kommt und resident wird - d.h., seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat - wird man automatisch von der deutschen Pflichtkasse in die Seguridad Social übernommen. Geht man später wieder zurück nach D, wird auch die KK wieder nach Deutschland verlegt. Deutschland zahlt für jeden Rentner der in Spanien resident wird an die spanische Seguridad Social. Wenn der Rentner in Spanien dann versichert ist, ist es also kein Almosen des spanischen Staates.

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Die Materie ist offensichtlich so knifflig, daß auch manche Versicherungsleute in D nicht ganz durchblicken, wie ich selbst erfahren habe (vgl. #19). Entscheidend ist wohl, ob man in Spanien sozialversicherungspflichtig wird. Ist das nicht der Fall, bleibt man auch als Freiwilliger in der deutschen gesetzlichen KV. Der Lebensmittelpunkt kommt für Rentner ins Spiel, wenn man sowohl eine deutsche als auch eine spanische Rente bezieht. In diesem Fall zählt die 183 Tage/Jahr-Grenze.

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