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HAUSKAUF in Spanien - was ist zu beachten?


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Die Grundsteuer, die sog. IBI, wird nicht vom Finanzamt, sondern vom Rathaus erhoben. Darüber bekommst Du selbstverständlich einmal im Jahr eine Rechnung. Normalerweise erteilt man dem Rathaus (oder der SUMA, falls diese Steuereintreibungsgesellschaft zuständig ist) eine Abbuchungserlaubnis. Man muss sich dann nur kümmern, das ausreichend Geld auf dem Konto ist.

Bis die erste Grundsteuer fällig ist, dauert es eine ganze Weile. Sie kann bis zu 4 Jahren nach erhoben werden. So ist es also dringend angeraten zu prüfen, ob der Vorbesitzer diese Steuer auch immer brav bezahlte. Steuerschulden gehen in Spanien auf die Immobilie bzw. auf das Auto, wenn es KFZ-Steuern sind.

Über die Retencion schrieb ich ja bereits, dass diese vom Verkäufer einbehalten wird.

Ich hoffe, ich war wenigstens eine kleine Hilfe, auch wenn es - aus bereits vorher genannten Gründen - an genauen Zahlen hapert. Aber die kennt Dein Makler ganz genau.

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Ja, das warst Du, danke.

Die Grundsteuern wurden bis jetzt regelmäßig gezahlt, da gibt es also keine Probleme.

Nun noch die Frage nach der Grunderwerbssteuer (die 7 %) - wer bekommt die? Wann ist diese zu zahlen und wie läuft das ab?

Die Retention muss ja auch noch abgeführt werden. Da liegst du, glaub ich, falsch - denn die muss ebenfalls vom neuen Eigentümer bezahlt werden.

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Die Retencion ist eine Steuer auf den Gewinn an einer Immobilie. Selbstverständlich hat die derjenige zu bezahlen, der diesen Gewinn macht.

Allerdings will ich mich was Spanien betrifft, nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Nachdem die Plus-Valia jetzt fast immer vom Käufer bezahlt wird, kann ja alles möglich sein.

Die Grunderwerbssteuer wird vom Notar berechnet und abgeführt.

P.S. Der Verkäufer kann übrigens gegen die Retencion Einspruch einlegen, wenn er anhand von offiziellen Rechnungen mit ausgewiesener MwSt.(Maurer, Klempner, Maler etc.) beweisen kann, dass er viel Geld in die Immobilie gesteckt hat und somit keinen Gewinn erwirtschaftete. Wie soll das wohl der Käufer machen? Also ganz klar eine Sache vom Verkäufer. Aber wie gesagt: Ich gehe nur von der Logik aus, nicht von Spaniens Gesetzen.

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