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Hallo Ihr Lieben

ich habe noch mal eine knifflige Krankenversicherungsfrage... vielleicht weiss ja jemand eine Antwort drauf.Hebt sich von den anderen Topics ab, die ich bislang zum Thema KV gefunden habe.

Wie ist das, wenn jemand in Deutschland nicht erwerbstätig ist (in Pension), Pension bezieht und über die Beamtenkasse krankenversichert ist (diese ist unkündbar) und wenn er dann in Spanien erwerbstätig wird... ? Muss er ja in die Seguridad Social einzahlen und ist auch über diese krankenversichert...

Wie funktioniert das denn dann? :rolleyes:

Überweist die Beamtenkasse dann in die Seguridad Social, aber die deutsche Krankenversicherungskarte mit den entsprechenden Leistungen aus D wird behalten?

Das "Problemchen" betrifft meine Begleitung, mit der ich eine Bar in Andalusien eröffnen möchte, bei mir ist es GsD einfacher :D

Saludos Karma

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Wer auch immer in Spanien einen Job annimmt oder sich selbständig macht, muss in die Seguridad Social einzahlen und ist dadurch kranken- und rentenversichert.

Bei Angestellten wird das Geld immer gleich vom Arbeitgeber an die SS abgeführt.

Ausnahmen sind mir nicht bekannt.

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