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Ungleichbehandlung von Erben und Vererben spanischer Immobilien an Nichtresidenten


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Wer in letzter Zeiz, als Nichtresident eine Immobilie in Spanien geerbt hat und überhöhte Erbschaftssteuer bezahlte sollte schon einmal einen Antrag auf Rückerstattung einreichen. Es wird an einem Gesetz der Ungleichbehandlung geprüft, ob Ausländer durch höhere Steuern bei Erbschaft benachteiligt sind und es steht zu erwarten das dem statt gegeben wird und Rückerstattungen erfolgen.

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  • 6 Monate später...
  • 2 Monate später...

Die Steuererklärung bei einem Erbfall muss innerhalb von sechs Monaten abgegeben werden.

Der aktuelle Verzugszins beträgt aufgrund des Gesetzes 17/2012 vom 27. Dezember über den Staatshaushalt für das Jahr 2013 (Ley 17/2012, de 27 de diciembre, de Presupuestos Generales del Estado para el año 2013) weiterhin 5%.

Zu den Verzugszinsen können weitere Zuschläge fällig werden

Fristüberschreitung von bis zu 3 Monaten: 5%

Fristüberschreitung von zwischen 3 und 6 Monaten: 10%

Fristüberschreitung von zwischen 6 und 12 Monaten: 15%

Fristüberschreitung von mehr als 12 Monaten: 20%

http://www.123recht.net/article.asp?a=141436

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