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Auslandsrentner in der Steuerfalle


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Hunderttausende Auslandsrentner in der Steuerfalle

Dieser Artikel in der Welt ist nicht mehr ganz neu, aber immer noch aktuell für alle Rentner, die sich ihre Rente im Ausland auszahlen lassen:

Rentner im Ausland sind oft nur beschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall entfällt der Freibetrag und sie müssen zahlen. Doch es gibt einen Ausweg.

(Von Frank Stocker)

Mehr:

http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article13807663/Hunderttausende-Auslandsrentner-in-der-Steuerfalle.html

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Hallo

echt super. Als Resident im Ausland gibts direkt vorab nen Abschlag. In paar jahren wird der steuerpflichtige Anteil bei knapp 100% liegen. Im Ausland wird der Grundfreibetrag nicht gewährt, d.h. volle Versteuerung. Dafür zahlt man viel JAhre 20% vom Brutto ein. Und soll im Ausland noch ne Steuererklärung machen. Und wir überweisen zig-milliarden sonst wohin. Echt krankes System geworden.

Ja Blüm hatte wohl recht. Die Rente ist "sicher"...

:sick:

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Als man mir in D vorschlug, ich solle in die RiesterRente einzahlen - weil doch sooo gefördert und so, war meine erste Frage:

"Bekomme ich die auch im Ausland (europäisches ) ausbezahlt?"

Antwort - Nein!

Also konnten sie ihren Mist behalten und ich mein Geld, was angelegt auch was gebracht hat.

Will garnicht wissen, was mir in einigen Jahren blüht, mit meiner halb deutschen, halb spanischen Rente...

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Hi

Ja Riester Rente geht nicht ins Ausland, dürfte nur die wenigsten betreffen. Die Leute arbeiten sich kaputt für 'ne Rente mit 67, die sie oft gar nicht erleben. Und dann darf man nochmal einiges an Steuer drauf zahlen auf die paar Piepen. Ist ja noch paar Jahre hin. Die Tabelle dürfen die jungen gar nicht sehen, ab 2040 100% auf die Lapsus Rente.

saludos

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Wisst Ihr, irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass es stimmt, was in der Welt steht.

Ich bin resident in Spanien und bekomme später einmal von D und E eine Rente. Diese Renten muss ich beide in E - meinem Hauptwohnsitz - versteuern. Sie werden sicherlich unter dem Freibetrag bleiben, aber ich mache jedes Jahr in E meine Steuererklärung.

Es kann doch gar nicht sein, dass ich dann meine Rente aus D auch noch einmal dort zu versteuern habe. Als ich 1989 D verließ, sagte mir unser Steuerberater, dass ich von dem Moment aus in D als "steuerlicher Ausländer" gelte.

Also was denn nun? Zwei Mal Steuern bezahlen auf eine Rente, die eh schon zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig ist?

Wie denkt Ihr darüber?

Ich für meinen Teil werde mich jetzt rechtzeitig vor dem Beginn des Rentenalters bei der Deutschen Rentenversicherung Bund schlau machen.

Wenn ich etwas Neues weiß, werde ich es sofort hier reinschreiben.

Boah, ich bin jetzt so richtig in Rage, nachdem ich mir den Artikel in der Welt mehrmals durchgelesen habe.

Das kann alles nicht wahr sein!post-607-1385423844,5533_thumb.gif

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Hi

genau das steht ja im Artikel drin, den ich auch schon woanders gelesen habe.

Du müsstest aber in jedem Fall die Rente versteuern, in E oder D, ggfs. aber nicht doppel besteuerrn wegen des Abkommens.

Die dt. Rente unterligt normalerweise beschränkt als einkommen in/aus D dem FA in D.

lt. einer Tabelle kommen bei ca. 12000 Gesamtrente etwa 1000,- ab als EKST.

saludos

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Hi

es geht darum dass der zu verstuernde Anteil bald richtung 100% gehen wird.

Als dt. Resident im Ausland wird der Grundreibetrag nicht gewährt (i.d.R.) d.h. Du musst also auch auf eine Mini Rente steuern zahlen.

saludos

ps: die FAs haben etliche Auslandsrenter nachveranlagt und tausende Euros nachgefordert!

Bearbeitet von dreamsailor
ps
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Ja. Erst verlangten die Politiker von den Bürgern, dass sie die Riester-Rente ansparten.

Nun wird über eine Mindestrente gesprochen - die andere Länder schon lange eingeführt haben.

Vor vielen Jahren haben wir uns mal lustig gemacht, dass es sowieso nur doch die "Einheitsrente" geben wird, wenn wir mal ins Rentenalter kommen.

Nun ist es wohl bald soweit. Nur anstatt Einheitsrente heißt es dann eben Mindestrente.

Lieb Vaterland....

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Als mein verstorbener Ex und ich uns selbständig machten in Hamburg, trat die Frage an ihn heran: Weiterhin Rente zahlen auf freiwilliger Basis oder in eine private LV?

Die Rechnung war einfach. Selbst wenn er die LV später verrentet hätte, wäre seine Rendite um ein vielfaches höher gewesen, als bei der Rentenversicherung.

Also ist die Rentenversicherung die mieseste Art, für die Zukunft vorzusorgen. Aber man hat ja als Normalo keine Wahl.

Und wahrscheinlich ist es auch noch besser so. Hätten die Arbeitnehmer die Wahl, würden sehr viele wahrscheinlich gar nicht vorsorgen und lägen später dem Sozialamt auf der Tasche.

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Da kann ich auch meinen Senf dazu beitragen. Ich habe mich Anfang des Jahres zu meinem für mich zuständigen Rentenamt begeben um meinen Antrag rechtzeitig einzureichen. Da ich auch Rente von den USA zu erwarten ha(e)tte, sollte ich mich frühzeitig melden. Leider habe ich nun erfahren müssen, dass ich die Rente aus den USA nur erhalten würde, wenn ich die minimum 15 Jahre in Deutschland nicht vorweisen könnte. Ein glatter Beschiss. Ich habe volle 8 Jahre in den USA gearbeitet und voll in die Rente dort einbezahlt (war ja nicht meine Wahl - es war ein muß). Bevor ichnach USA übesiedelte habe ich mich in Deutschland beim DRB erkundigt wie das mit der Rente aussehen wird und dort wurde mir erklärt dass es ein Sonderabkommen mit den USA gibt, und ich die Rente von dort zusätzlich erhalten werde. Nun da es bald soweit ist, hat sich das Blatt offensichtlich gedreht. Ist schon manchesmal zum verzweifeln.

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Moin

....Bevor ichnach USA übesiedelte habe ich mich in Deutschland beim DRB erkundigt wie das mit der Rente aussehen wird ...

Da hättste besser mal in US gefragt, oder.

Viele arbeiten paar Jahre im Ausland und schaffen meist nicht die Anwartschaft (glaube in D 5 Jahre) und dann ist der Anspruch futsch.

Kann man nur Augen offen halten und das beste aus der Situation machen.

Hart wirds in jedem Fall.

saludos

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Warum ich mich in diesem Fall be........ fühle ist weil ich als Austauschstudentin in den USA war, deshalb habe ich Übersiedler geschrieben. Als Austauschstudentin durfte ich zwar "kostenlos" studieren, aber meinen Lebensunterhalt mußte ich natürlich selbst verdienen. Das hieß 7 Stunden täglich Uni und zusätzlich 8 Stunden Arbeit. Wenn ich die Wahl gehabt hätte, hätte ich anderweitig vorgesorgt.

Na ja, so ist das manchesmal im Leben.

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@Bruni - Meinst Du nicht, dass Du dann ein Recht hast, die in den USA eingezahlten Beträge zurück erstattet zu erhalten?

Mein Ex-Mann war im außer europäischen Ausland tätig und hat sich die Beiträge mit Beginn seines Rentenalters dort auszahlen lassen. Vorher war das nicht möglich, da ja immerhin noch die Möglichkeit bestanden hätte, dass er in dieses Land übersiedelt oder noch weitere Jahre dort arbeitet.

Wie es in dieser Hinsicht mit der USA ausschaut, weiß ich nicht, aber es wäre auf jeden Fall den Kampf wert, gäll?

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die sicherste altersvorsorge ist immer noch die gesetzliche rentenanstalt. alles andere ist privat -und wer auf private altersorsorge setzt -kann alles verlieren -hier nur 2 beispiele, die rentner in den usa und argentinien

was die rieserrente angeht -betrug, man bekommt nicht mal raus was man eingezahlt hat

das kuenfige rentner so wenig rente erhalten war politisch gewollt -dank dem genossen der bosse ,schroeder,der die rentenreform umgesetzt hat zu gunsten der privaten

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meine rente ist nicht gross genug, das der fiskus in es davon abbeissen will:)

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esele für Dich vielleicht

Für die 60er Jahrgänge sieht es schon echt schlecht aus

alle ab 80er ist es der blanke Beschiss

ich galube in wenigen Jahren rollt die Lawine erst richtig

meinst du das du mit privater vorsorge besser dran bist?man kann die rentenreform auch zuruecknehmen -und ausserdem sollten auch selbstaendige,freiberufler und pensionaere in die rentenkasse einzahlen-das ist naemlich laengst ueberfaellig und dann haette jeder eine auskoemmliche rente

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Hallo Lilac,

ich habe die Zeitungsartikel in der Welt mit großem Interesse gelesen. Vom deutschen Finanzamt können die Spanier sich mal eine ganz große Scheibe abschneiden. Die Spanier hier mit ihrer "Bringschuld" das klappt doch hinten und vorne nicht. Ich kenne manchen Spanier hier in Spanien - die machen schon seit Jahrzenten - keine Steuererklärung. Und der spanische Fiskus reagiert überhaupt nicht. Das ist für mich finsterstes Mittelalter. Aber in Brüssel die Hand aufhalten, das widerspricht sich doch. Ich sehe darin keinen Sinn und keine Logik.

ilse

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Hier kann man einige Details nachlesen. Die weiterführenden Links sind auch interessant.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/rentner-im-ausland.htm

- - - Aktualisiert - - -

Grundsätzlich gilt, dass jeder Steuerpflichtige der Einkünfte nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 oder Nummer 10 Einkommensteuergesetz bezieht, verpflichtet ist, eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen. Besteht zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und steht demnach Deutschland kein Besteuerungsrecht für die deutschen Renteneinkünfte zu, wird auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Deutschland verzichtet, wenn Sie Ihren Wohnsitz ausschließlich in einem der folgenden Länder haben:

u.a. Spanien

Quelle:

http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/

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