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Aufenthaltskarte für EU Bürger- wo in Madrid beantragen? wie heißt das auch spanisch?


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Also, ich studiere hier in Madrid. Bin Deutscher. Ich möchte meine Frau hier holen. Sie ist Ausländerin. Meine NIE habe ich schon. Jetzt möchte ich für meine Frau die Aufenthaltskarte beantragen. Wie heißt das auf spanisch und wo muss man die beantragen? Auch bei der lokalen spanischen Polizei? Da hatte ich auch meine NIE her. (Bitte, wenn möglich, mir auch den Link mitgeben, da man hier ja neuerdings online Termine beantragen muss).

Weiß einer, wie lange die Bearbeitung im Schnitt dauert? Gesetzlich muss das unter 6 Monaten gehen.

Wie wird man denn dann benachrichtigt, wenn man der Antrag gestattet wird?

Falls einer Erfahrung hat: kann mir einer sagen, wie lange die Bearbeitung dauert, welche Unterlagen/Formulare man braucht und ob man in den 6 Monaten nirgendswo reisen kann in der EU (da die ja dann wohl den Reisepass meiner Frau aufbewahren werden, oder?)

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Die Unterlagen, die benoetigt werden, koennen je nach Staatsangehoerigkeit Deiner Frau abhaengen, bisschen mehr Info musst Du schon geben, wenn Du eine nuetzliche Auskunft bekommen moechtest.

Die Aufenthaltskarte heisst tarjeta de residencia und wird beim gobierno civil beantragt und auch dann abgeholt.

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Hallo und willkommen im Spanien-Treff, matzens!

Zuerst einmal die Frage: Welche Nationalität hat Deine Frau? Denke daran, dass Sie evtl. ein Visum für Spanien benötigt.

Was meinst Du mit Aufenthaltskarte? Die Aufenthaltsgenehmigung? Also das Certificado de Residencia?

Alle anderen Fragen können sicher beantwortet werden, sobald wir wissen, welche Nationalität Deine Frau hat. So einfach ist das nämlich inzwischen leider alles nicht mehr.

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Achso, das wusste ich nicht. Sie ist Inderin. Sie hat hier eine normale Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Für Spanien: ich meine die Aufenthaltskarte für Eu Bürger nach Freizügigkeitsrecht, also keine Aufenthaltserlaubnis oder so.

Ich habe gerade was gesehen: http://www.loeberlozano.com/blog/?p=137〈=de

-Reisepass des Antragstellers im Original sowie eine Kopie *

-Personalausweis oder Reisepass des Ehepartners sowie eine Kopie

-Die Heiratsurkunde im Original sowie eine Kopie

-Bescheinigung über die Eintragung in das ”Registro Central de Extranjeros” sowie Personalausweis / Reisepass des Ehepartners im Original sowie eine Kopie

-3 Passfotos des Antragstellers (in Farbe mit weißem Hintergrund)

Das Ausstellungsdatum der Heiratsurkunde darf nicht älter als 3 Monate sein. Sofern sie nicht bereits mehrsprachig verfasst ist, ist eine beglaubigte Übersetzung in die spanische Sprache vorzulegen und das Dokument ist mit einer Apostille nach dem Haager Abkommen zu versehen.

Was ist denn eine Registro Central Exranjeros? Wo kriege ich die Bescheinigung? Oder habe ich das schon mit meiner NIE?

Kann ich also einen Termin bei der Behörde machen und direkt mit den Unterlagen hingehen oder muss ich meine Frau erstmal in den Registro eintragen lassen und kann dann einen zweiten Termin machen?

Bearbeitet von matzens
S
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Hier hast Du ein Portal mit Infos auf Englisch:

http://www.madrid.org/cs/Satellite?cid=1142319763485&idPaginaAsociada=1142319763485&language=en&pagename=PortalInmigrante%2FPage%2FINMI_pintarContenidoFinal

Registro Central de Extranjeros ist normalerweise im ayuntamiento, und Nein, automatisch mit der NIE hast Du das nicht.

Danke! Kann ich davon ausgehen, dass ich bei denen registriert bin, da ich bereits eine Sozialversicherungsnummer und Krankenkarte habe?[ ich arbeite auch für die Uni, also Student, werde aber auch bezahlt als kleiner Assstent]. Das habe ich auch noch: empadronamiento

- - - Aktualisiert - - -

Und hier noch ein paar Informationen. Eines ist jedenfalls klar: Inder benötigen ein Visum für Spanien:

http://www.visaexpress.de/visumantraege-laenderinfos/visum-spanien/visum-einreise-nach-spanien.html

Das verstehe ich nicht. Wieso soll sie ein Visum haben? Sie hat doch Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (schengenvisum) und kann doch nach Spanien reisen und in der Zwischenzeit dann die Aufenthaltskarte beantragen. Damit hätte sich das Problem Visum gelöst, oder?

Bearbeitet von matzens
S
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Wenn Du korrekt beim ayuntamiento angemeldet bist (empadronamiento) sollte sich das Thema fuer Dich erledigt haben, ansonsten kann man das auch online machen, einfach nach dem ayuntamiento des Stadtteils googlen, in dem Du lebst, und unter trámites nach empadronamiento suchen.

Die Tatsache, dass Deine Frau eine Erlaubnis fuer Deutschland hat, bedeutet nicht automatisch, dass das auch fuer Spanien gilt.

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Verstehe. Dann werde ich mal das mit dem Visum auch anschauen.

Noch was:

Da steht nur:

Reisepass des Antragstellers im Original sowie eine Kopie

Bescheinigung über die Eintragung in das ”Registro Central de Extranjeros” sowie Personalausweis / Reisepass des Ehepartners im Original sowie eine Kopie

Über wessen Bescheinigung wird hier geredet? Von der Ehefrau oder von mir? Ich denke, von mir, oder? Denn die Frau stellt den Antrag und ich bin somit der Ehepartner? oder stell ich den Antrag und die Frau ist dann der Ehepartner?

Bearbeitet von matzens
S
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Hallo matzens,

bei mir ist es so gewesen: Wollte mich beim ayuntamiento anmelden, da wurde mir gesagt, dass es nur noch mit einer Residencia möglich ist. Die gibt es bei der policia, bzw. bei der Ausländerbehörde für Nicht-EU-Bürger. Ohne die Residencia (bekommt man nur, wenn man ein geregeltes Einkommen auf einem spanischem ! Konto nachweisen kann) kann man sich nicht anmelden.

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Hallo Corinna, nochmals. Ich habe nicht ganz verstanden, was du meinst:

Du wolltest dich bei der Ayuntamiento anmelden. Aber das wurde dir versagt? Hast du den deutschen Pass oder dein Ehepartner?

Bei dir war es also so, dass du dich beim Meldeamt melden wolltest, aber dafür wollten die deine Residencia haben? Was genau ist eine Residencia? Ich habe geregeltes Einkommen, nicht viel, aber auf einem spanischen Konto.

Denn als ich mich beim Ayuntamiento melden wollte, wollten die nur den Reisepass sehen. Hatte es irgendwann im April oder so gemacht diese empa.... (leider habe ich den Namen vergessen)

Bearbeitet von Lilac
unnötiges Zitat. Beitrag steht direkt darüber
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Ich bin im September umgezogen. Beim Meldeamt muss ich die grüne Bescheinigung vorlegen. Die bekommt man nur wenn man sich resident meldet. Eine NIE reicht nicht mehr aus. Früher war das so. Seit aber nun der Zustrom der Ostblockländer (die keinen Job haben) so stark ist, werden sie es wohl geändert haben. Ich habe einen deutschen Pass.

Ich weiß leider nicht, wie hoch das Einkommen sein muss. Auf jedenfall hat sich in diesem Sommer alles geändert.

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Noch ganz klar ist die Reihenfolge nicht.

Beim Meldeamt musstest du die grüne Bescheinigung vorlegen, um deine Wohnsitz zu melden, oder?

Wo kommt die grüne Bescheinigung her? Von der Policia, oder?

Du sagst, die grüne Bescheinigung bekommt man nur, wenn man sich resident meldet. Wo meldet man sich resident an? Auch bei der Policia?

Was mir auch nicht klar ist: sprichst du jetzt nur vom Problem Ayuntamiento oder ist das Problem auch auf die Aufenthaltskarte bezogen?

Denn meine empadronamiento habe ich ja. Deshalb bin ich verunsichert, ob ich nochmals zur Ayuntamiento hingehen muss wegen irgendwelcher Unterlagen oder ob das ausreicht.

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das "Empadronamiento" gibt es so nicht mehr. Das wollte ich beantragen. Deinen Wohnsitz kannst Du nur mit der Residencia anmelden. Das heißt, wenn Du länger als drei Monate in Spanien bist, musst Du Dich (in meinem Fall in Deutschland) abmelden und in Spanien die Residencia (gültig 5 Jahre) beantragen. Damit kannst Du Dich dann beim Ayuntamiento anmelden. Vorher nicht. Ich habe erst nach drei Monaten einen Termin bekommen um meinen Antrag einzureichen. Vorher konnte man sich einfach mit der NIE anmelden. Das geht so nicht mehr. EU Bürger bekommen die Residencia bei der Policia. Nicht EU- bei der Behörde für Extranjeros( ich weiß nicht genau, wie sie auf spanisch heißt).

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@ matzens - Du schreibst doch, dass Du neben dem Studium arbeitest. Ist das eine offizielle Arbeit, mit Anmeldung bei der Seguridad Social? Also bist Du über Deinen Arbeitgeber krankenversichert? Wenn ja, bist Du natürlich resident, denn ohne ins Registro de Residencia eingetragen zu sein, kann man nicht offiziell arbeiten.

Es dreht sich ja bei Deiner Frage weniger um Dich, als um Deine Frau.

Dazu kann ich Dir nur einen Rat geben: Ruf bitte beim Indischen Konsulat in Madrid an (ich denke, so etwas wird es dort wohl geben) und erkundige Dich, woher Deine Frau das Visum bekommt und welche Dokumente sie benötigt, um als Deine Ehefrau mit Dir in Spanien zu leben.

Alles andere ist nicht bindend. Wir möchten Dir gern helfen, doch bei Zuwanderungen aus Indien fehlt hier im Forum wohl die Erfahrung.

Da Du aber genaue und bindende Angaben benötigst, gibt es nur den Weg zum Konsulat oder der Botschaft von Indien.

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das "Empadronamiento" gibt es so nicht mehr. Das wollte ich beantragen. Deinen Wohnsitz kannst Du nur mit der Residencia anmelden. Das heißt, wenn Du länger als drei Monate in Spanien bist, musst Du Dich (in meinem Fall in Deutschland) abmelden und in Spanien die Residencia (gültig 5 Jahre) beantragen. Damit kannst Du Dich dann beim Ayuntamiento anmelden. Vorher nicht. Ich habe erst nach drei Monaten einen Termin bekommen um meinen Antrag einzureichen. Vorher konnte man sich einfach mit der NIE anmelden. Das geht so nicht mehr. EU Bürger bekommen die Residencia bei der Policia. Nicht EU- bei der Behörde für Extranjeros( ich weiß nicht genau, wie sie auf spanisch heißt).

Um mal ganz sicher zu gehen: die Residencia, von dem du redest: hat die blaue Farbe und steht auf der oberen Hälfte: Certificado de registro de ciuadadano de la union?

Dann steht dein Name, Nacido, NIE, Domicilo und dann residente communitario en Espana desde XX/XX/2012?

Wenn es das ist, dann weiß ich worum es geht. Ja, für den Termin braucht man in der Tat 3 Monate. Ist leider so. Wohnst du eigentlich auch in Madrid?

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@ matzens - Du schreibst doch, dass Du neben dem Studium arbeitest. Ist das eine offizielle Arbeit, mit Anmeldung bei der Seguridad Social? Also bist Du über Deinen Arbeitgeber krankenversichert? Wenn ja, bist Du natürlich resident, denn ohne ins Registro de Residencia eingetragen zu sein, kann man nicht offiziell arbeiten.

Es dreht sich ja bei Deiner Frage weniger um Dich, als um Deine Frau.

Ja, offizielle Arbeit. Anmeldung bei Seguridad Social, dass ich für die Uni arbeite. Ja, steht auch in der Bestätigung drinnen.

Danke Lilac für die Infos und den Link.

Bearbeitet von matzens
S
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Steht auf dem Kabel, wie immer

EU macht seine Spielchen – ES auch.

Zu ES im Grundsatz (wie auch teilweise anderswo), sogar eine Heiratsurkunde hilft nicht weiter.

Bleibst Ausländer. Mit eigenem Merkmal X oder Y vor deiner NIE Nummer in Spanien

Hat Jemand andere Infos her damit, die sind gesucht.

Die Frage Aufenthaltskarte für EU Bürger bewegt sich doch dann mehr im Bereich „„Green Card““.

Ist berechtigt und interessant. Die sicher nicht nur matzens bewegt.

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nein, ich wohne in der Comunidad Valencia. Nur meine Bekannten wundern sich alle, dass sich die ganzen Formalitäten seit dem Sommer so geändert haben. Deshalb konnte mir auch keiner wirklich weiterhelfen. Ich weiß nur, dass die Residencia eine kleine Karte ist, mit Foto wie ein Ausweis. Für die Meldebehörde gab es ein grünes Dokument, welches aber wahrscheinlich durch diese Karte abgelöst wurde. Ich habe es noch nicht bekommen, muss erst noch beantragen.

- - - Aktualisiert - - -

vielleicht hilft der Link weiter: http://www.interior.gob.es/extranjeria-28/regimen-general-189/residencia-temporal-202

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