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Bei Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer, droht Gefägnis in Spanien


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Freitag, 1. August 2008

Nach Angaben des ADAC sollen die Strafen für Verkehrsverstöße in Spanien weiter verschärft werden. Neben Geldstrafen sollen bei Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer auch Freiheitsstrafen die Folge sein. Dies soll die im europäischen Verhältnis hohen Zahlen von Verkehrsopfern senken helfen.

Wer so zum Beispiel auf Autobahnen über 200 km/h fährt und innerhalb geschlossener Ortschaften über 110 km/h kann in Zukunft mit einer Haftstrafe von drei bis sechs Monaten rechnen. Dabei sollte man bedenken, dass dies schon extreme Geschwindigkeitsübertretungen sind, denn auf Spaniens Autobahnen gilt ein Tempolimit von 120 km/h und innerhalb geschlossener Ortschaften ebenso wie in Deutschland ein Tempolimit von 50 km/h.

Ähnlich sieht es bei Alkoholsündern im Straßenverkehr aus. Die gleiche Höhe an Freiheitsstrafe kommt bei Alkohol am Steuer zu tragen, wenn man mit mehr als 1,2 Promille erwischt wird. Die übliche Promillegrenze liegt in Spanien bei 0,5.

Alternativ zur Freiheitsstrafe sind Geldstrafen in Höhe von maximal 144.000 Euro fällig. Die Entscheidung ob nun der Betroffene ins Gefängnis muss oder eine Geldstrafe fällig wird, hängt davon ab, ab beim Verkehrsverstoß auch das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde. Zusätzlich zu vorgenannten Maßnahmen ist ein Fahrerlaubnisentzug von 1 bis zu 4 Jahren vorgesehen.

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