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Hallo, kann mir jemand sagen wann die möbelierte Wohnung abgewohnt ist, nicht Küche, sondern WZ und so?

Denn mein Vermieter meinte nach Kündigung, das die im 1. Mietvertrag von 2002 aufgeführten Möbel (anex) wieder haben möchte.

Im 2. Mietvertrag von 2008 gibt es keinen Anex mehr.

Gruß

Espana

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Hallo und :willkommen:im Spanien-Treff españa.

Da hast Du ein echtes Problem. Hoffentlich kannst Du die Frage von Mica mit JA beantworten. Glaube ich aber nicht. Wer macht schon Fotos als Beweismaterial.

Habe selbst mehr als 20 Jahre in Spanien möbliert gewohnt und meine liebe Müh mit zum Teil so schäbigen Möbeln, dass ich nicht einmal jemanden zu mir nach Hause einladen mochte. Es gab allerdings nie eine Inventarliste :pfeiffen:.

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Hola espana,

Willkommen hier im Forum

Wenn du eine Wohnung möbliert gemietet hast, so ist diese auch mit den vorhandenen Möbeln wieder zurück zu geben, egal in welchen Zustand sich diese befinden. Da spielt es wohl auch keine Rolle wenn du einen Folgemietvertrag vorweisen kannst , in dem die Möblierung nicht erwähnt wird. In diesem Fall gilt wohl immer der Erstmietvertrag............Wie übernommen so auch zurück zu geben!

Man sollte also immer die Möbel aufbewahren, wenn keine ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters vorliegt, das diese entsorgt werden dürfen.

Hilft also wirklich nur, dich mit dem Vermieter zu einigen oder über einen Anwalt eine Einigung zu erziehlen.

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Hola espana,

Da spielt es wohl auch keine Rolle wenn du einen Folgemietvertrag vorweisen kannst , in dem die Möblierung nicht erwähnt wird. In diesem Fall gilt wohl immer der Erstmietvertrag............Wie übernommen so auch zurück zu geben!

Das ist kein folgemietvertrag, sondern ein neuer, dieser hat andere nummer als der erste.

der vermieter hätte dann in dem neuem vertrag dieses niederschreiben müssen.

was nicht geschrieben steht ist dann auch nicht gültig.

bei nebenabsprachen ist nichts vermerkt, nur mit -------- vermerkt

anders sehe es bei mündlichem vertrag aus.

- - - Aktualisiert - - -

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit:

Beim Auszug wieder alte Gammelmöbel reinstellen. Die kann man sicher auch dort wo Du lebst sehr günstig auf einem Rastro bekommen.

Genau, ich werden dann eben nachts um die mülltonnen streifen und nach gammelmöbel ausschau halten11 hihi

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"der vermieter hätte dann in dem neuem vertrag dieses niederschreiben müssen.

was nicht geschrieben steht ist dann auch nicht gültig."

Das stimmt allerdings, obwohl wenn ich in moeblierten Wohnung bereits seit 6 Jahren wohnte und sich an dem moeblierten Zustand nichts geaendert hab, hab ich auch nicht aufgepasst beim Unterschreiben und haette zumindest nachfragen muessen, nur mal so zu MEINER Sicherheit.

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Ganz so einfach wird das nicht. Der Vermieter hat sicher Zeugen dafür, dass die Wohnung möbliert vermietet wurde. Dann hat er auch noch den Anhang vom vorherigen Mietertrag. Er wird - sofern es überhaupt dazu kommt - dem Richter glaubhaft machen können, dass er beim Vertragswechsel nicht die Möbel plötzlich ausgeräumt hat.

Ich sagte "Rastro" nicht Mülleimer :D

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Das ist kein folgemietvertrag, sondern ein neuer, dieser hat andere nummer als der erste.

der vermieter hätte dann in dem neuem vertrag dieses niederschreiben müssen.

was nicht geschrieben steht ist dann auch nicht gültig. ... hihi

würde ich mal ein Fragezeichen drunter setzen

wieviel fordert der vm?

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also kaution keine.

und wenn wir so überlegen bleiben eh etliche möbel hier stehen.

was dann fehlt wird irgendwo gesucht und gefunden.

ich hoffe er laßt sich auf den tausch von 2 gasheizöfen gegen kliamanlage mit heizung ein.

und so groß war die inventarliste nicht, eigendlich krimskram

post-2054-1385423929,6166_thumb.jpg

Bearbeitet von espana
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Ja, bei sowas muss man immer aufpassen. Ja, ich würde die Liste auch so "abarbeiten". Finde es da äusserst schwierig, dagegen anzukommen, obwohl ich hier die Möbel auch teilweise sehr grenzwertig finde....Würde aber die nie ohne Mitteilung wegschmeissen. Hatte auch mal so tolle Möbel, rief den Mieter an, dass ich diese entsorgen würde, und sie so: Ach, die schönen Möbel, nein. Machte dann Fotos von den Mängeln, die ich ihr schickte, dann gab sie kleinlaut bei...

Ne Freundin hatte mit Erlaubnis vom Mieter neuwertige Möbel in der Wohnung gelassen (klar, nix Schriftliches), weil sie keine Zeit mehr hatte, diese zu verkaufen. Der Mieter stellte ihr darauf eine Rechnung für Arbeitszeit der Entrümpelung aus (komischerweise genau der Kaution entsprechend) mit dem Zusatz, er hätte es selbst gemacht, weil sie ja ein Entrümpelungsunternehmen viel mehr gekostet hätte. Ja, ne, ist klar.....

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Mir ist aufgefallen, dass eine antike Truhe und ein antiker Tisch auf der Liste durchgestrichen sind.

Wer hat das gemacht? Denn das sind natürlich zwei Möbelstücke, bei denen es teuer werden kann.

Wenn der Vermieter diese Streichung vorgenommen hat, hoffe ich sehr, sie ist in Deinem Beisein auch auf seiner Kopie vorgenommen worden.

Der Rest ist nun wirklich kein Problem.

Hast Du die Klimaanlage direkt in die Wand einbauen lassen? Dann dürfte ein Ausbau schwierig bzw. kosten aufwendig sein. Ich würde den Vermieter nicht fragen, ob er mit der Klimaanlage im Tausch gegen die beiden alten Gasöfen einverstanden ist, sondern ihm ganz freundlich vermitteln, dass Du für Deine Investition gern einen Abstand hättest. Ganz nett natürlich, so dass er Dich dann "runterhandeln" kann. Und schon sind die Gasöfen vom Tisch (also im Idealfall:rolleyes:).

Viel Glück beim Auszug. Da Du keine Kaution hast, kann ja eigentlich nicht viel passieren.

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Wenn du in eine möbilierte Wohnung eingezogen bist, so bist du verpflichtet diese auch wieder möbiliert an den Vermieter herauszugeben.

Wir hatten diese Diskusion mit unserem ersten Vermieter in Spanien ....und dabei kam dann am Ende heraus, das wir unsere Möbel in der Wohnung lassen mussten, weil wir die alten gaeligen Möbel des Verieters entsorgt hatten :( da man fremdes Eigentum ohne schriftliche Erlaubnis nicht entsorgen darf, wirst du deine Möbel opfern müssen.

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