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Also erstmal sind es 13 Tage und nicht 15. No offense aber weiss jetzt nicht ob du jetzt soo die Sachkenntnis hast wenn von dir schon die Basics durcheinander gebracht werden. Im Grunde genommen, könnte man sich ja auch kündigen lassen, und für die mindestens 4 Monate Arbeitslosengeld mitnehmen, was vom Prinzip ja fast aufs Gleiche herauskommt. Bis auf die Monate natürlich :)

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Nee hast Du Recht, nach 25 Jahren hier arbeiten und leben und ein Kind gehabt zu haben hab ich keine Ahnung...13 Tage/días naturales sind ab dem 2. Kind uebrigens - wem man genau Angaben macht, kriegt man auch genauere Infos - ansonsten kannst Du auf der website der seguridad social auch zu englisch wechseln.

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Bei zwei Tagen Unterschied muss man nun wirklich nich kleinlich sein.

Habe das mit den 13 Tagen und 2. Kind nicht kapiert, Mica.

Und nachdem mein süsser kleiner Alemol geschlüpft ist, komme ich mal mit dem was ich denke :).

Soweit ich weiss gibt es 13 Tage von der Seguridad Social und min. 2 Tage für die Geburt, was aber die Firma zahlen muss - je nach convenio gibt es vielleicht auch n bissl mehr (in meiner alten Firma gab es 5 Tage für Kaiserschnitt). Allerdings ist es 100% Lohnfortzahlung.

Ansonsten gibt es für die Mama 16 Wochen + 13 Arbeitstage Lactancia (kommt auch auf den convenio an) + den angesammelten Urlaub in dem Jahr, den man auch bei baja und lactancia ansammelt, deswegen bin ich insgesamt 5 1/2 Monate zu Hause bei 100% Lohnfortzahlung.

6 Wochen muss min. die Mama nehmen, sie kann dem Papa von dem Rest was abgeben, z.B. auch die lactancia. Diese muss auch die Firma zahlen soweit ich weiss.

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Ach so, mein Freund ist Beamter. Er bekam 1 Monat + 5 Tage für die Geburt bei 100%.

Wir arbeiten UND werden uns um unser Kind kümmern :). Aber erstmal geniess ich den Sommer mit meinem Sonnenschein :).

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Da fällt mir noch was ein. (Sorry, bin unkonzentriert, da Schlafmangel). Beide Elternteile können ihre Arbeitszeiten kürzen bis das Kind 8 Jahre alt ist. So werden wir das machen. Natürlich mit entsprechend weniger Geld, aber es steht einem ziemlich frei wieviele Stunden (bis 50% weniger), und die Firma muss das aktzeptieren. Wenn man wegen der Erziehung eines Kindes kürzt, ist man kündigungsgeschützt (Ausnahmen: Firma ist pleite, oder man hat was angestellt und das Gericht hat dem Recht gegeben).

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Ne, sonst gibt es nix mehr. Man kann ne Excedencia nehmen, aber da gibt es kein Geld, nur das Recht zur Arbeit zurück zu kehren....bis zu 3 Jahren ist das.

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Hier wird es genau beschrieben:

  • 13 días naturales ininterrumpidos, ampliables en 2 días más por cada hijo a partir del segundo, en los casos de parto, adopción o acogimiento múltiples, si se trata de trabajadores a los que resulta de aplicación el artículo 48 bis del ET. El disfrute de estos períodos es independiente del disfrute compartido de los períodos de descanso por maternidad.


    • 15 días naturales ininterrumpidos, durante el permiso de paternidad por el nacimiento, acogimiento o adopción de uno o más hijos, de acuerdo con lo previsto en el artículo 49 c) del EBEP para las personas integradas en el Régimen General a quienes sea de aplicación lo dispuesto en dicho Estatuto.

    20 días naturales ininterrumpidos, cualquiera que sea la legilación aplicable, cuando el nuevo nacimiento, adopción o acogimiento se produzcan en una familia numerosa o que, por tal motivo, adquiera dicha condición o cuando en la familia existiera previamente una persona con discapacidad, en un grado igual o superior al 33%.

    Soll heissen, dass das Einzige, was ein Vater hier beanspruchen kann, eine Art subsidio ist, die allerdings NUR diese Tage abdeckt, mehr nicht - und die gibt es auch nur, wenn man bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Einzahlungen ins Sozialsystem vorgenommen hat, ich glaube, es sind mindestens 7 Jahre - wer weniger als 7 Jahre hier lebt und arbeitet, hat kein Anrecht auf diese Unterstuetzung, diese Mindestzeit koennte sich allerdings auch geaendert haben in den letzten Jahren, ich mag mir jetzt nicht das ganze Teil durchlesen...

    Wie sagt, kann man alles hier nachlesen:

    http://www.seg-social.es/Internet_1/Trabajadores/PrestacionesPension10935/Paternidad/RegimenGeneral/51200#51258

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