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Spaniens Bauwirtschaft


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Ich habe da mal eine Frage an die Spanien Spezialisten unter Euch. Vor 2 Jahren hat uns unsere Steuerberaterin in Torreviaja mitgeteilt, dass laut Gesetz angefangene Bauten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes fertiggestellt werden müssen. Neue Baugenehmigungen sollten angeblich nicht mehr erteilt werden. Ich weiß leider nicht ob das in unterschiedlichen Regionen anders gehandhabt werden sollte. Ich gehe davon aus, dass dies nur für angefangende Bauten von nicht pleite gegangenen Bauträgern war. Weiss hier im Forum jemand was mit einer Bauruine passiert, deren Bauträger nicht pleite ist? Und die nächste Frage ist, inwieweit muß man sich denn in Spanien an Bauvorschriften halten, wenn überhaupt?

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Eine erteilte Baugenehmigung hat nur eine gewisse Zeit lang Gültigkeit, Bruny. Wenn man innerhalb dieser Zeit nicht mit dem Bau beginnt, muss man sich eine neue Genehmigung geben lassen.

Was mit Bauruinen passiert, kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Meiner Meinung nach passiert praktisch gar nichts, sonst gäbe es nicht so unendlich viele verrottende Baugerippe.

Wenn Du Dich nicht an die Bauvorschriften hältst, bekommst Du keine Baugenehmigung.

Hast Du diese erst einmal, so kannst Du davon ausgehen, dass der Bau auch abgenommen wird. Er sollte also den eingereichten Plänen entsprechen.

Was Du nachher machst, ist eine Frage des Fingerspitzengefühls, Deines Verhältnisses zu den Nachbarn und der Kontrolle durch das Rathaus. Das wird nämlich hin und wieder gemacht. Also wenn Du wild anbaust, kann das nach hinten losgehen. Was Du im Inneren des Hauses machst, ist ja Dein Ding.

Ich hoffe, es melden sich noch ein paar User, die aus eigenen Erfahrungen etwas dazu sagen können.

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In dem konkreten Fall wurde zwar der Bau genehmigt, aber nicht in der Höhe. Als der Bürgermeister damit konfrontiert wurde, hat er doch tatsächlich gesagt, den Bau habe er nicht genehmigt, denn dafür ist nicht er sondern Valencia zuständig. Ich habe mich auch ein bisschen schlau gemacht in der Zwischenzeit, bin mir aber nicht sicher ob alle Informationen die ich gesammelt habe, wirklich hieb und stichfest sind. Mir wurde gesagt, dass nicht zu Ende geführte Bauten abgerissen werden und das der Bauträger dafür bezahlen muß, sofern er noch "geschäftstüchtig" ist? Wenn er also Pleite ist, dann bleibt das Gerippe wohl bestehen a050.gif. Also an alle die hier weiterhelfen können, nur her mit Euren Inputs k045.gif.

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Hihihi, ausnahmsweise bin ich unschuldig, denn nicht ich habe die Bauruine hingestellt, sondern sie wurde von einem Investor/Bauträger erstellt, aber eben nur das Gerüst. Warum meinst du ich soll vorsichtig sein? Damit ich Bürgermeister und Bauträger nicht auf die Füße trete? Da könntest du Recht haben. Ein ehemaliger Nachbar von uns (Engländer) hatte den Bürgermeister gefragt, wieviel er an "Bebauungsgeld" kassiert habe um diesen Kasten zu genehmigen. Daraufhin wurde er hochkant aus des Bürgermeisters Büro geworfen :(.

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... also, ich hole mal zum "kleinen Rundumschlag" aus:

prinzipiell ist in Spanien jeder "Hammerschlag" oder Pinselstrich - egal ob außen oder innen im Haus - genehmigungspflichtig.

Unterschieden werden folgende Umfänge:

Solicitud Obra menor: > kann jeder selbst beantragen ... wenn er denn kann (Spanisch! :rolleyes:): kleinere Bau-, Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen > der genannte "Pinselstrich" :eek: > wesentliche Einschränkung ist Höhe der "Konstruktionen" über Erdreich (je nach Ayuntamiento ca. 1,20/1,30 m)

- inwieweit beantragt wird oder nicht, ist 'ne Gewissensfrage bzw. wie schnell Policia local über Lärm, Containeraufstellung (> ist im "Straßenraum" immer genehmigungs-/gebührenpflichtig!) oder größere Materialmengen auf dem Grundstück drüber "stolpert" und unangenehme Fragen stellt ....

Solicitud Obra mayor/Proyecto: Wohnhausneu- und -erweiterungsbauten, neue Nebengebäude, Veränderungen in/an statisch tragenden Bauteilen (neue Fenster/Wanddürchbrüche generell etc.) > Architektenpflicht, u.U. Sicherheitskoordinator, Bauleitung ebenfalls

... mal so - als genereller Überblick ...

Was die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Genhmigung betrifft, steht sie - gemeindeabhängig - im Normalfall in der Genehmigung. Bei Bedarf kann auf Antrag normalerweise 'ne Verlängerung der Gültigkeit beantragt werden ...

Ergänzung: seit etwa 2-3 Jahren gelten landesweit neue technische Bau-Vorschriften, die im Vertragswerk CTE geregelt sind .... und grob gesehen, was technische Vorgaben betrifft, der EU-Normung weitestgehend angeglichen sind ...

Bearbeitet von baufred
Ergänzung
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Hallo Baufred, bei uns im Dorf wurde, obwohl von allen Bewohnern eine Petition unterschrieben wurde, ein Koloss erstellt der sich nun seit Jahren als Bauruine darstellt und auch seit Jahren zum Verkauf ausgewiesen ist. Der Bürgermeister weist alles von sich und sagt er hätte den Bau nicht genehmigt und jetzt weiß niemand weiter, vor allen Dingen nicht wo wir uns hinwenden sollen. Der Bau ist vor allem viel höher geworden als ursprünglich gedacht, denn die Tiefgarage wurde nicht tief genug angesetzt und so hat der Rohbau jetzt eine Höhe von ca. 13,5 Meter. Ich stelle mal ein Bild hier rein zur allgemeinen Betrachtung. post-1715-1385423936,2804_thumb.jpg Die unmittelbaren Nachbarn versuchen nun einen gemeinsamen Anwalt zu finden, der uns bei dieser Sache unterstützen kann. Wir versuchen ja nun schon seit Jahren, bis jetzt ohne Erfolg weil der Bürgermeister blockiert, gegen diesen Bau vorzugehen.

- - - Aktualisiert - - -

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Glaub mir Dreamsailor, uns Anwohnern ist das Schmunzeln längst vergangen, bzw. wir hatten es nie. Diese Ruine ist einfach skandalös, zumal wir alle ja viel Geld für unsere Häuser bezahlt haben. Realistisch gesehen ist der Wiederverkaufswert gegen Null gesunken.

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@ Bruny: ... mit 2, 3 ... oder ein paar mehr Nachbarn, werdet ihr m.M.n. diese Geschichte "finanziell" nicht "stemmen" können, zumal der Ausgang eines Verfahrens eher zweifelhaft ist ...

... also, hier ist zur Durchsetzung letztlich zu prüfen, gibt's überhaupt noch 'nen Eigentümer bzw. 'ne Baugenehmigung - ob gültig oder nicht, wurden Vorgaben nicht eingehalten etc. ansonsten kann m.E. der Abbruch nicht durchgesetzt werden, wenn der Eigentümer pleite ist bzw. die Gesellschaft aufgelöst wurde ... ist ja quasi "Niemandsland" ... und wo keiner zur Haftung herangezogen werden kann, kann man auch keine kostenverursachende Maßnahmen "durchdrücken" ...es sei denn, es findet sich ein Investor, der die Fertigstellung vorantreibt .... was ich aufgrund der derzeitigen Situation eher nicht annehme, denn er müßte ja auch das Paket an "aufgelaufenen" anderen zwischenzeitigen Kosten (Steuern, Gebühren etc.) zuzüglich zum Kaufpreis mit übernehmen ...

... andererseits mal als Positiv-Beispiel: in unserer Urbanisation hatte der damalige Bauträger etwa 15-20 Häuser in einer ausgewiesenen Grünzone ohne Genehmigung errichtet. Die seinerzeitige Eigentümer-Organisation "Asociación de los Vecinos" mit mehreren hundert Mitgliedern - auch wir waren Mitglied - strengte den Abbruch dieser Häuser über einen Prozeß durch mehrere Instanzen an, der letztlich bis zum obersten Gericht der Comunitat Valenciana in Valencia ging ... und diese Häuser wurden dann auch durch den Bauträger schlußendlich abgebrochen!! (Info: diese Bürger-Vereinigung wurde später aufgelöst nach offizieller Aufnahme des gesamten Urbanisationsgebietes mit mehreren 1000 Eigentümern in die Gemeindeverwaltung)

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