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Anwaltskanzlei klagt in Brüssel gegen Offenbarungseid


Lilac

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Ich seh das in einer Hinsicht ganz genauso wie Mica:

Wer sich entscheidet, hier zu leben, hat sich gefälligst auch nach den hier geltenden Bestimmungen zu richten.

Nur sollte man nicht so blau-äugig sein und einfach hierher kommen, sofort alles ummelden und dann scheibchenweise erfahren, welche Verpflichtungen damit verbunden sind.

Man sollte die 183-Tage-Regelung dazu benutzen, sich erst mal zu orientieren und sich darüber klar zu werden, worauf man sich einlässt. Und dazu, finde ich jedenfalls, ist es sehr angenehm, wenn man erst mal einen privaten Vermieter hat, online-banking in Deutschland macht und über w-lan ins Internet geht.

Wenn man dann feststellt, dass man als Steuerhinterzieher bequemer lebt und sich dazu entscheidet, BEIDE Systeme zu besch...., muss man das nicht nur mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren können, sondern auch auf empfindliche Strafen gefasst sein, wenn man auffliegen sollte. Und da hier zur Zeit alles im Umbruch ist, sollte man als Ausländer auf vermehrte Kontrollen gefasst sein, gerade deshalb, weil man Ausländer ist und diese Gruppe einfach mal in die engere Auswahl von Kontrollen fallen könnte (wie Mica beschreibt, würde dies meiner Ansicht nach vielleicht auch mal angebracht sein).

Die Renten- und Pensions-Diskussion ist ein Thema für sich - da halte ich mich mal raus. So weit ich aber informiert bin, sind deutsche Beamtenpensionen hier überhaupt nicht zu versteuern, da es sich um öffentliche Pensionen handelt. Außerdem - wäre das nicht so, müsste die Pension HIER versteuert werden, wenn der Lebensmittelpunkt hier ist. Egal ob Beamter hin oder her.

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Nun, wie bereits geschrieben, werden ALLE Beamtenpensionen (egal welche Besoldungsstufe) zu 100% in D, nach dem Quellenprinzip, versteuert. Somit ist zumindest von diesen ein Betrug/ Steuervergehen ausgeschlossen, da in der EU eine doppelte Besteuerung dieser Einkünfte nicht zulässig ist. Der Steuersatz richtet sich, m. E. richtiger Weise, nach dem deutschen Steuerrecht, von wo hält die Zahlung veranlasst wird, und nicht nach dem des Wohnsitzes.

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Gast Gast1681

Ich zahle meine Steuern selbstverständlich ebenso in Deutschland, denn hier arbeite ich, wenngleich ich in Spanien lebe. Es ist also nicht immer alles nur schwarz oder nur weiß. In Spanien bezahlen wir die Grundsteuer für unser Haus, Müll, Wasser, Grünabfall wird alles von der SUMA eingezogen. Dann zahlen wir selbstverständlich für Strom, Telefon und die Einkommenssteuer betrifft ebenfalls das Haus.

In DE zahlen wir Einkommenssteuer (die wird ja ohnehin gleich vom Gehalt abgezogen) und die Krankenkasse und Pflegeversicherung. Und somit habe ich ein allerbestes Gewissen, ich bevor- und benachteilige keinen.

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@roham

Ich kann dazu nichts mit voller Sicherheit sagen.

Aber, wenn du in Spanien leben willst und dazu einen Antrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung stellst (sorry - besser kann ich es nicht ausdrücken), kann es sein, dass du auf deine Pension dann in Spanien keine Steuern mehr zahlst wegen der Bestimmungen hier und in Deutschland auch nicht mehr, weil du hier in Spanien lebst. Das gesparte Geld kannst du dann in Andalusien einer der vielen wohltätigen Organisationen spenden, die Lebensmittel für hungernde Familien einsammeln.

Auch eine Art ausgleichender Gerechtigkeit in der EU, wo global agierende Großunternehmen durch Steuervermeidungstricks die öffentlichen Kassen um das erleichtern, was nötig wäre, um die öffentliche Grundversorgung zu gwährleisten.

@allgemein

Ich sehe nämlich das Problem nicht darin, dass ein paar kleine Privatleute die öffentlichen Kassen um ein paar Steuer-Euro betrügen (und dafür bestraft werden können), sondern vielmehr in den erlaubten Steuervermeidungsmöglichkeiten von börsennotierten Unternehmen. Für die Dividenden hungern dann die Kinder in Andalusien?

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Gast Gast1681

@ Mischa, Du hast hier mit Sicherheit den Nagel auf den Kopf getroffen, aber es hungern nicht nur die Kinder in Andalusien, es hungern Kinder und alte Menschen weltweit - denn die großen börsenorientierten Unternehmen haben alle Möglichkeit sich ganz legal um Steuerabgaben zu drücken. Und dies wird sich meiner Meinung nach zukünftig auch nicht zum besseren ändern, denn das ist die globale Welt geworden. Wenn es die Möglichkeiten der Steuervermeidung in einem Land nicht mehr gibt, werden die Zelte abgebrochen und in das nächste Land gewandert. Siehe Nokia mit Abbruch Deutschland und Werksaufbau Rumänien. Solange es Länder gibt, die darauf angewiesen sind dass Investoren in ihr Land kommen, solange wird sich der Kreisel weiter drehen, ob uns das passt oder nicht.

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@roham

Hier kannst du mal schauen, wie der Antrag aussieht (hoffentlich funktioniert der link):

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senfin/ofd/pdfforms/2004/LSt_109_D_i.pdf?start&ts=1120725928&file=LSt_109_D_i.pdf

Wie du dann siehst, musst du das sowieso mit deinem Finanzamt machen, also von denen abzeichnen lassen. Die helfen dir dann auch weiter und erklären dir, wie alles funktioniert. Und sprich mit der Stelle, die dir die Pension überweist, die helfen dir bestimmt auch weiter.

Aber, pass auf, was du machst. Du kannst in Deutschland nur befreit werden von der Steuerpflicht, wenn du wirklich mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien (oder wo auch immer) lebst und du musst die Bestimmungen erfüllen, die in deinem Wunschland gelten. Also erkundige dich auch, ob es wirklich so ist, dass Pensionen in Spanien nicht besteuert werden. Falls sie besteuert werden sollten, wird es teurer als in Deutschland, denn in Deutschland ist deine Pension steuerbegünstigt.

Außerdem werden Behinderungen nicht unbedingt anerkannt und müssen neu festgestellt werden.

Ist jedenfalls bei mir so. In De habe ich 40 % - wird hier nicht anerkannt. Da es unerheblich für mich ist, habe ich hier nichts weiter gemacht.

Oder, Frage: Sollte ich das hier neu feststellen lasse, dass ich zu 40 % behindert bin? Aber wozu? Da ich nicht wüsste wozu, habe ich nichts getan deswegen. Lasse mich aber gerne belehren.

- - - Aktualisiert - - -

@Bruny

Ich freue mich ganz besonders, dass die Zustimmung von dir kommt, Bruny, denn ich habe öfters mal Probleme mit deinen Beiträgen (z. B. zur "Existenzberechtigung" von Gewerkschaften).

Jedenfalls scheinen wir einer Meinung zu sein, was den globalen Standortwettbewerb mit dem Unterbieten von Steuerabgaben für global agierende Unternehmen betrifft. Das ist übrigens auch ein Gewerkschaftsthema.

@allgemein

Zur Polemik von Gewerkschaften möchte ich sagen, dass es bei der aktuellen Machtverteilung in der Welt einschließlich der Redemacht allenfalls eine Gegenpolemik ist. Wenn wir diese Gegenpolemik als Polemik auffassen, ist das nur ein Symptom der Machtverhältnisse, in denen wir leben.

Kritik ist nie mehr oder weniger polemisch als Affirmation. Die Wertung ist nur eine Folge unserer Sozialisation.

Bearbeitet von Mischa
Anrede für roham hinzugefügt
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Kann man so sagen.

Den gleichen Fehler wie Du habe ich beim Lesen auch gemacht und mich gefreut, dass mir nichts passieren kann. Aber dann kam der Kinken. Aber es gibt ja eine Hintertür. Also aufpassen ist angesagt. Dann ist alles im grünen Bereich.

- - - Aktualisiert - - -

Ich habe mir den Link mal bei den Favoriten abgespeichert. Weit ist es ja nicht mehr hin mit der Rente, daher wird es bald aktuell. Und die Sucherei geht los. Also lieber gleich abspeichern.

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Zitat: "Doch es gibt einen Ausweg. Denn Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Voraussetzung dafür, dass dieser gewährt wird, ist, dass ihr gesamtes Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt, oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – also z.B. eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind."

Das ist doch nur wirklich kein Hexenwerk, dreamsailor. Dafür lohnt es sich schon, eine Bescheinigung der Hacienda zu holen. Denke ich jedenfalls. Es ist doch schade um jeden Euro, denn man sich von der eh schon geringen Rente wegnehmen lässt.

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bei mir ist noch ein weilchen.

Kannst uns ja mal berichten, auch mit den EU Renten. Ich hätte lieber die möglichkeit gehabt, im Ausland zu versteuern.

Mit dem Hintertürchen müsste man im Heimatland komplett versteuern. Den Rentenbeziehern im Ausland könnte man zumindest den halben FB gewähren.

Die Rente war doch als Belohnung gedacht und ist kein normales Einkommen, wieso kann ich die nicht im Ausland versteuern. Das sind doch alles nur Abzockertricks.

kann man nix machen

ps: mit einer kleinen Rente hat man keine Chance, wegen der Steuer noch 3mal hin und her zu fliegen

Bearbeitet von dreamsailor
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  • 9 Jahre später...
Am 1.5.2013 um 15:54 schrieb Mischa:

@roham

Aber, wenn du in Spanien leben willst und dazu einen Antrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung stellst (sorry - besser kann ich es nicht ausdrücken), kann es sein, dass du auf deine Pension dann in Spanien keine Steuern mehr zahlst wegen der Bestimmungen hier und in Deutschland auch nicht mehr, weil du hier in Spanien lebst.

@roham

Ich glaube du meinst ein Antrag auf unbeschränkte Steuer bei der zuständige Finanamt in Deutschland.

Zur Vorgeschichte und zum Verständnis, Abzug aus dem Antwort der Bundeskasse. Sie zahlen mir als eine Witwenzuwendung nach Abzug der Steuer Kl.I von €1600. Hier unten Abzug was sie antworteten als ich fragte was ich bei Hacienda beantragen muss.

Sie müssen vielmehr bei dem für Sie zuständigen Finanzamt Bonn - Innenstadt einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland stellen. Auf dem Antragsvordruck ist dann von der spanischen Steuerverwaltung zu bestätigen, dass mindestens 90 % Ihrer steuerlich relevanten Gesamteinkünfte aus Deutschland bezogen werden. Nach Bestätigung durch die spanische Steuerbehörde schicken Sie den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bitte an das zuständige Finanzamt"

Der Antragsvordruck kann man online herunter laden. In Deutsch.

Weil ich mir gerne die Übersetzungskosten der 4 Seiten sparen möchte, suchte und fand diese Vordrucke online. Ich lade sie hier und hoffe, daß eventuell jemand, der ist schon Mal gemacht hat, uns sagen kann, ob die Vordrucke zu gebrauchen sind. Das würde mir und andere in Zukunft helfen.

Oh schade. Ich darf hier keine PDF Dateien hoch laden.

Ich werde prüfen, wie ich die Formulare in Google oder Dropbox hoch lade und hier nur ein Link stelle

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Am 24.5.2022 um 16:20 schrieb Isis D.:

@roham

Ich glaube du meinst ein Antrag auf unbeschränkte Steuer bei der zuständige Finanamt in Deutschland.

Zur Vorgeschichte und zum Verständnis, Abzug aus dem Antwort der Bundeskasse. Sie zahlen mir als eine Witwenzuwendung nach Abzug der Steuer Kl.I von €1600. Hier unten Abzug was sie antworteten als ich fragte was ich bei Hacienda beantragen muss.

Sie müssen vielmehr bei dem für Sie zuständigen Finanzamt Bonn - Innenstadt einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland stellen. Auf dem Antragsvordruck ist dann von der spanischen Steuerverwaltung zu bestätigen, dass mindestens 90 % Ihrer steuerlich relevanten Gesamteinkünfte aus Deutschland bezogen werden. Nach Bestätigung durch die spanische Steuerbehörde schicken Sie den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bitte an das zuständige Finanzamt"

Der Antragsvordruck kann man online herunter laden. In Deutsch.

Weil ich mir gerne die Übersetzungskosten der 4 Seiten sparen möchte, suchte und fand diese Vordrucke online. Ich lade sie hier und hoffe, daß eventuell jemand, der ist schon Mal gemacht hat, uns sagen kann, ob die Vordrucke zu gebrauchen sind. Das würde mir und andere in Zukunft helfen.

Oh schade. Ich darf hier keine PDF Dateien hoch laden.

Ich werde prüfen, wie ich die Formulare in Google oder Dropbox hoch lade und hier nur ein Link stelle

Ich habe die Formulare Antrag auf unbeschränkte Steuern in Deutsch/Spanisch auf mein DropBox hoch geladen. Mit diesem Link kann man die lesen und sollte möglich sein sie herunter zu laden. Es sei denn, daß ich den Ordner falsch konfiguriert habe. Bei Probleme, bitte Bescheid geben.

https://www.dropbox.com/sh/f4yce5sradm8j6i/AAD5QKwoGfZmqoEa0Q3WvJ3Xa?dl=0

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