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Änderungen im Spanischen Mietrecht ab 06.Juni 2013


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Falls dies wirklich stimmen sollte (ich habe bisher noch nicht die Zeit gehabt, nach einer entsprechenden spanischen Bestätigung zu suchen), hat sich das spanische Mietrecht in einigen, nicht ganz unwesentlichen Punkten, geändert.

Wichtig - alte Mietverträge (vot dem 06.06.2013) unterliegen dem alten Mietrecht, sind also von den Änderungen angeblich nicht betroffen

http://rechtsanwaltmallorca.wordpress.com/

  • Sinken der Mindestmietzeit von bisher 5 auf 3 Jahre
  • Sinken der unkündbaren Verlängerungszeit eines Mietvertrages von bisher 3 auf 1 Jahr
  • Möglichkeit des freien Vereinbaren der jährlichen Mietpreisanpassung statt bisher nur anhand der Inflationsrate
  • Mieter können künftig nach einer Mindestmietdauer von 6 Monaten den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen jederzeit kündigen
  • Vermieter können nach der abgelaufenen Mindestmietzeit von 1 Jahr den Vertrag unter bestimmten Bedingungen mit einer Frist von 60 Tagen kündigen
  • Mieter können anfallende Arbeiten in der Wohnung unter bestimmten Vorraussetzungen vom zu zahlenden Mietzins abziehen
  • Mieter können ab sofort wirksam auf ihr Vorkaufsrecht beim Verkauf der Wohnung verzichten
  • Kauf bricht künftig Miete - dies insbesondere bei Versteigerungen einer Immobilie - abgewendet kann dies wohl nur werden, wenn der Mietvertrag im Grundbuch eingetragen ist

Bearbeitet von insomnia
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