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Valencia senkt Freibeträge bei Erbschaftssteuer


Lilac

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Gestattet mir ein paar Hinweise zur Erbschaftssteuer, die merkwürdigerweise kaum ein Resident zu wissen scheint:

Im Falle einer Erbschaft z.B. in Deutschland gilt: Ein Resident ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in Spanien unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig. Durch einen Erbfall unterliegt er also mit seinem ererbten Weltvermögen der Erbschaftsteuer in Spanien.

Wichtig zu wissen ist:

Freibeträge

Freibeträge aufgrund des Verwandschaftsgrades sind wesentlich geringer als in Deutschland.

z.B. Nachkommen älter als 21 Jahre, Ehegatten, Vorfahren und Adoptiveltern haben einen Freibetrag von gerade einmal € 15.956,87

Steuersätze:

Die zu zahlende Steuer in Spanien richtet sich prozentual nach der Höhe des geerbten Vermögens (zwischen 7,65 und 34%) und je nach Steuerklassen und Vorvermögen einem Multiplikator.

Doppelbesteuerung

Anders als bei den Einkommens- und Besitzsteuern gibt es bei der Erbschaftssteuer kein Abkommen zwischen Deutschland und Spanien, das die doppelte Besteuerung des Nachlasses vermeidet oder mildert. Eine Anrechnung der gezahlten deutschen Erbschaftsteuer ist jedoch möglich.

Wer all das nun gelesen und verstanden hat und irgendwann mal eine Erbschaft erwartet, sollte sich schnellstens von einem Sachkundigen beraten lassen.

Ach so, NEIN!!! ich bin kein Anwalt o.ä. und NEIN!!! diese paar Zeilen sind natürlich keine Beratung zu evt. aktuellen Problemen. Weitere interessante Details kann Jeder bei Wikipedia nachlesen und dann ggf entscheiden, was zu tun ist.

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  • 4 Wochen später...

Hallo in die Runde...Hallo Lilac super DANKESCHÖN...:heart:

auf Grund von Lilac Information, waren wir hier, in Valencia beim Rechtsanwalt und haben uns unter anderem über die Erbschaftssteuer beraten lassen... !

Wir,.. sowie unsere 3 volljährigen Kinder, brauchen hier ! 0 Euro ! an Erbschaftsteuer zahlen... das hat mich doch sehr beruhig.

Diese Sicherheit ist mir das Geld, der Beratung wert... es ist ein Anwalt, der in Heidelberg studiert hat, sehr gut Deutsch spricht und natürlich Spanisch,

der hier in der Anwaltskammer zugelassen ist.. so kann nichts schief gehen...!

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Heute waren wir noch mal beim Rechtsanwalt,

waren sehr erfreut über die gute und Sachkundige Begleitung, auch für eine Vollmacht / Poder... bei einem zugelassenen Notar.

Wir haben in der letzten Zeit , hier im Bekanntenkreis einen Schlaganfall mit erlebt, das macht wach, für solche Dinge.

Diese Spanische Vollmacht, zählt auch für Deutschland, SUPER... nun nur noch eine beglaubigte Übersetzung,

damit die Ämter in Deutschland ,

das auch lesen und verstehen können, was wir hier gemacht haben.

Die Rechnung haben wir gleich bezahlt, wir waren sehr erfreut, wie gering diese ausgefallen war,

hatten in Deutschland vom Notar ganz andere Preise gehört...:eek:

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Ach so, ich hatte angenommen dass es generell bekannt ist wie sich die Erbschaftssteuern verhalten im Fall von Resident bzw. nicht Resident.

Wir waren heute bei unser Steuerberaterin und die hat uns dezent darauf hingewiesen, dass die spanische Regierung alle Steuern dem EU Durchschnitt successive anpassen wird. Wird noch einiges unangenehmes auf uns alle zukommen, vermute ich.

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Entschuldigung, ich hätte meine Frage präziser formulieren sollen. Ich meinte natürlich die Erbschaftsregelung.

Ich stellte diese Frage, weil ich auch meinte, dass Barbaras Kinder nicht in Spanien wohnen...

Bearbeitet von Rita
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