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Reisepreisminderung bei nicht eingehaltenen Reise-Versprechen


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Samstag, 7. Februar 2009

Eine Reiseveranstalter haftet dafür, wenn eine versprochene Reiseattraktion nicht eingehalten werden kann. In dem vorliegendem Fall, hatte ein Mann eine Schiffsfahrt durch arktisches Gewässer gebucht, bei der es laut dem Veranstalter durch meterdickes Packeis gehen sollte. Doch als dann die Reise angetreten wurde, waren die Temperaturen so warm, dass kein Eis in Sicht war. Der Mann verklagte den Veranstalter auf 10 Prozent seines Reisepreises und bekam auch vor dem Oberlandgericht Hamburg Recht, ganz nach dem Motto Versprochen ist Versprochen.

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Blog Kommentare:

Danke fürs Posten, da zeigt sich, dass das Recht doch manchmal auch auf der Seite des kleinen Mannes steht, finde ich sehr gut. Wenngleich ich es nicht gedacht hätte, denn für die Witterungsbedingungen kann der Reiseveranstalter ja eigentlich nichts, ich hätte gedacht, das falle unter höhere Gewalt, für die man nicht haftbar ist, aber so kann man sich täuschen.

#1 Stefan (Homepage) am 09.02.2009 09:24

Ich weiß ja nicht, aber wenn man jetzt wirklich alles und jeden verklagt, dann werden wir bald keine Reiseveranstalter mehr haben, weil diese dann alle Pleite sind. Ich habe nämlich noch keine Reise durchgeführt auf der nicht irgendwas schief gelaufen ist. Denn es geht immer etwas schief und sei es nur der ein kleiner Yogakurs, der nicht statt findet. Und ich glaube, dass man wegen so etwas nicht gleich klagen muss. Man kann das auch anders regeln. Finde ich zumindest.

#2 Chris am 12.02.2009 16:48

ich weiß mittlerweile auch nicht mehr, bei welchem veranstalter man guten gewissens buchen kann. gut, dass es da solche entscheidungen gibt, die uns stärken.

lg kerstin

#3 Kerstin Tebert am 17.02.2009 11:57

Heutzutage wird alles an erdenklichen Attraktionen verkauft und vermarktet. Grundsetzlich gilt: Erst mal versprechen und anpreisen, und wenn der Kunde gebucht hat ist es erst mal gut. Es ist mehr als richtig, wenn man mir eine Fahrt durch meter dickes Eis verspricht, ich buche, und nachher eine Kreuzfahrt bei 15 Grad plus bekomme, daß ich dann einen guten teil meines Geldes wiederbekomme. Dann sollen sie es eben richtig beschreiben!!

#4 karsten (Homepage) am 28.02.2009 04:40

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