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Sonderregelung bei der Mehrwertsteuer für Kleinbetriebe


Gast tilobo

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Ab 1. Januar 2014 gibt es für Selbständige und Kleinbetriebe in Spanien eine Mehrwertsteuersonderregelung, die sie liquider und damit wettbewerbsfähiger machen soll. Diesen Hinweis habe ich im Blog "Business in Spanien" von Karl H. Lincke gefunden, hier der vollständige Artikel:

http://www.businessinspanien.com/2013/12/mehrwertsteuersonderregelung/

Im Gegensatz zu vielen anderen Neuregelungen der spanischen Regierung halte ich persönlich das mal für eine effektive Maßnahme. Kleinbetriebe brauchen die Mehrwertsteuer erst dann abführen, wenn der Rechnungsbetrag vom Kunden bezahlt ist. Da können schnell etliche hundert Euro im Monat zusammenkommen, die dem Selbständigen zur Verfügung stehen und im kriselnden Spanien ein Überleben leichter machen.

Bearbeitet von tilobo
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Diese Regelung gibt es in DE nur für Personenfirmen und es sind nicht nur Vorteile damit verbunden. Meine Firma war auch einmal eine Personenfirma und am Anfang waren die Umsätze nicht absehbar. Da gab es schon ganz deutliche Schwankungen und dann arbeitet man eben auch mit den Einnahmen der Umsatzsteuer, wohl wissend dass die an den Staat abgeführt werden muss. Und wenn sie dann fällig ist, und das Geld ist nicht sofort da, dann hat der Staat wenig erbarmen. Dem ist es dann egal wie schlecht ein paar Monate gelaufen sind. Es hat also alles seine Vor- und Nachteile :(.

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Aber, ich sehe das hier anders. Bedingt durch eine allgemein sehr schlechte Zahlungsmoral, und bei der geht der Staat ES mit schlechtem Beispiel voran, warten viele Geschäftleute oftmals lange Monate auf ihr Geld, während der gleiche(säumige) Staat aber seine Umsatzsteuer zeitgerecht einfordert. Und das wird damit umgangen wenn die Steuer erst nach Begleichung und nicht nach Stellung der Rechnung fällig ist. Und daher sehe ich dies erstmal positiv.

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Ich habe ja auch nicht gesagt, dass es negativ ist. Aus eigener Erfahrung habe ich auf die Gefahren hingewiesen, denn leicht arbeitet man mit Geld das einem nicht gehört, besonders in der Krise wenn die Auftragsbücher nicht voll sind. 

Im übrigen in Sachen Zahlungsmoral unterscheiden sich die beiden Staaten nicht, leider :nerves: .

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Diese Regelung gibt es in DE nur für Personenfirmen und es sind nicht nur Vorteile damit verbunden.

Das halte ich jetzt mal für falsch :) Ich habe eine UG (also nach GmbH Gesetz) und zahle die USt. auch erst wenn die Rechnung bezahlt ist.

Im übrigen ist man selber schuld und anscheinend unfähig eine Firma zu führen wenn man solch einfach zu planenden Ausgaben nicht auf die Reihe bekommt (das Geld also ausgibt ohne es zu haben).

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Na, wenn Du nach dem GmbH Gesetz eingetragen bist, dann bist Du eben kein z.B. Landschaftsgärtner, der eine reine Personenfirma ist. Außerdem finde ich die Aussage dass man unfähig ist eine Firma zu führen, ziemlich daneben. Es spielen viele Faktoren mit, die Auftragsbücher sind in Zeiten der weltweiten Krise leerer als sonst und das läßt sich auch nicht schnell kompensieren. Siehe Autozulieferer wenn es den großen Autokonzernen schlechter geht. Siehe Innenausbau wenn die Baubranche am Boden liegt usw. Also ich würde so eine Aussage nicht zu tätigen, denn sie ist realitätsfremd.

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Nichts ist daran realitätsfremd - wer Geld ausgibt das er in spätestens 30 Tagen für die Steuer braucht hat nicht verstanden wie man eine Firma führt. Zurecht wird er dann nicht nur insolvent gehen sondern auch wegen Insolvenzverschleppung keine neue Firma mehr gründen dürfen.

Man kann ruhig (z.B. wegen schlechter Auftragslage) pleite gehen - und ja man kann dann auch das Pech haben von Sozialhilfe leben zu müssen - aber es gibt einfache Grundregeln die man als Geschäftsführer beachten muss damit man auch nach einer Insolvenz wieder eine Firma gründen darf und nicht privat in die Haftung gerät.

Zum Beispiel das Geld auf dem Konto nicht bedeutet, dass es einem gehört - jeden Monat steht auf den Unterlagen des Steuerberaters wieviel Geld davon für die Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialabgaben einem nicht mehr gehört (auch wenn es auf dem Konto ist) - davon hat man keine Rechnung mehr zu bezahlen - sondern im Zweifelsfall den Laden dicht zu machen (dann zumindest ohne Schulden beim Finanzamt).

Also noch einmal ganz deutlich: Leere Auftragsbücher dürfen nie nie nie mit der Umsatzsteuer die man gerade auf dem Konto hat kompensiert werden - wer es tut macht etwas grundlegend falsch.

Die neue Regelung ist ganz klar sinnvoll - denn ansonsten muss man Geld an das Finanzamt abführen das man noch gar nicht (oder auch gar nicht mehr) bekommt - was eine Unternehmens Krise nur verschärft.

Bearbeitet von Kipperlenny
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Mich mußt Du nicht belehren und ich hoffe dass Du selbst nie in eine Zwangslage gerätst, sofern Du selbständig oder Firmeninhaber bist.

Im übrigen wiederhole ich mich gerne, bezüglich der neuen Regelung habe ich mit keinem Wort etwas Negatives gesagt, ich habe lediglich davor gewarnt, dass darin eine Gefahr besteht. Nicht mehr und nicht weniger.

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