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Wenn Deutsche in Spanien eine Immobilie über eine SL  halten, sie Gesellschafter sind und den  Hauptwohnsitz in  Deutschland haben, kann es  zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn diese Immobilie unentgeltlich genutzt wird. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert nicht die Besteuerung in Deutschland.

Das Urteil kann für viele Deutsche, die ihre Immobilie über eine Kapitalgesellschaft erworben haben und der Gesellschaft keine marktübliche Miete zahlen, zu hohen Steuernachzahlungen führen.

Ab Januar 2015 erfolgt zwischen Deutschland und Spanien der automatische Informationsausgleich. Dann werden auch solche Sachverhalte überprüft.

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Als ich noch bei einem spanischen Steuerberater arbeitete, gingen mir diese Leute schon immer gegen den Strich. Sie wollten Steuern sparen, und haben deshalb eine S.L. gegründet. Über diese S.L. haben sie dann ihr Haus gekauft.

Ein toller Schachzug, so um die Zahlung der spanischen  Steuern herum zu kommen.

Ich fand das nicht sehr sympathisch - um es einmal vorsichtig auszudrücken. :mad:

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