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Eigentlich handelt es sich um eine Studie, welche die Universität Bremen im Auftrag der Wirtschaftskammer (WKO) und der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) erstellt hat. Bei dieser Studie von 18 OECD-Ländern, erhält Spanien den zweiten Platz. Dies heißt laut dieser Studie so viel, dass eine Selbstständigkeit in Spanien durchaus sehr lohnenswert und erstrebenswert ist.

Untersucht wurde hierbei, welchen Anspruch Selbstständige aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk auf Sozialversicherungsleistungen zum Beispiel bei Krankheit oder im Alter haben. Einbezogen wurden auch Fürsorgeleistungen sowie der Familienlastenausgleich.

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Neue Selbstständige sind dagegen als Gruppe jedoch nicht zuordenbar und wurden in dieser Studie nicht erfasst dies gilt auch für die die Höhe des tatsächlichen Einkommens der Unternehmer.

Überhaupt scheint diese Studie so ein wenig in Kritik zu geraten. Nicht wegen der Spanier, die dürften das eher mit einem müden Lächeln betrachten, sondern eher wegen der Österreicher. Wirkt ja schon etwas komisch, wenn das Ministerium eines Landes eine Studie in Auftrag gibt, welches dann deren Arbeit positiv bestätigt. Ich frage mich da auch gerne, wie viele Studien haben die eigentlich in Auftrag gegeben, bis sie dann die eine, ihnen wohlgesonnene, veröffentlicht haben ;)

Aber uns sollen die Österreicher ja nicht interessieren, hier geht es um die Spanier und wir gehen mal davon aus, dass die Universität Bremen nach ihren Maßstäben korrekt gearbeitet hat.

Laut Studie wurden hier die Punkte Arbeitslosigkeit, Alter, Invalidität (inklusive Erwerbsminderung), Krankheit, Pflege, Unfall, Mutterschaft (Schwangerschaft und Entbindung, Mutterschaft und Vaterschaft), Tod (Tod des Ernährers und Hinterbliebenenversorgung), Fürsorge (Sozialhilfe und andere Grundsicherungsleistungen) und Familien (Familienleistungsausgleich bzw. Familienlastenausgleich) in die Bewertung mit einbezogen.

Damit nicht jeder sich hier die Studie durchlesen muss, reiche ich das wesentliche Diagramm und seine Punkte hier nach.

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Zu den Farben sollte man folgendes beachten:

 
Das Länderranking wird auf Basis der Angaben in den Tabellen mit Hilfe einer qualitativen „Ampel“ vorgenommen. Die Ampelfarben werden wie folgt vergeben:
 
  • Die Farbe Grün wird vergeben, wenn das Einkommens ‐  oder Ausgabenrisiko im Rahmen einer Pflichtversicherung bzw. Versicherungspflicht mit Kontrahierungszwang 22 sozialversichert ist. Eine Sozialversicherung bietet den umfangreichsten (gegebenenfalls dem Äquivalenzprinzip folgenden) Versicherungsschutz und definiert der Art und Höhe nach klare Ansprüche des Versicherten gegenüber dem Versicherer. Zweck ist die Lebensstandarderhalung durch Einkommensersatz und Kostenübernahme. Die Pflichtversicherung fördert die Selbstbindung des Versicherten, verhindert, dass in Zeiten drohender wirtschaftliche Notlage der Versicherungsschutz aufgegeben wird, und erlaubt die Verfolgung von Verteilungszielen (Solidarausgleich).
  • Die Farbe Gelb wird vergeben, wenn das Einkommens ‐  oder Ausgabenrisiko freiwillig im Rahmen einer Sozialversicherung versichert ist (z.B. auf freiwilligen Antrag hin) und/oder wesentliche Teile des Risikos, wenn überhaupt, nur durch private Zusatzvorsorge abgedeckt werden und/oder Selbständige zwar obligatorisch versichert sind, das Leistungsniveau aber nicht deutlich über eine Mindestsicherung hinausgeht bzw. in der Höhe nicht am zu sichern ‐ den Einkommen orientiert ist.
 
  • Die Farbe Grau wird vergeben, wenn das Einkommens ‐  oder Ausgabenrisiko nicht im Rahmen einer Sozialversicherung versicherbar ist, sondern lediglich Ansprüche aus einer sozialversicherungsähnlichen steuerfinanzierten Fürsorgeleistung des Staates bestehen. Diese Leistungen sind in der Regel an der Mindestsicherung orientiert. Zweck ist hier eher die Armutsvermeidung als die Lebensstandarderhaltung. Allerdings darf keine Bedarfsprüfung stattfinden. (sonst wird die Farbe Rot vergeben und die Fürsorgeleistung als Teil der Grundsicherung gewertet).
 
  • Die Farbe Rot wird vergeben, wenn ein spezifisches Risiko weder durch Sozialversicherung noch durch adäquate nichtbedarfsgeprüfte Fürsorgeleistung abgedeckt ist.
 
Neben den acht Einkommens ‐  und Ausgabenrisiken werden auch die Grundsicherung und die Familienleistungen bewertet.
 
  • Ganz allgemein wird für Grundsicherungsleistungen der Sozialfürsorge die Farbe Grau vergeben. In der Regel sind die Grundsicherungsleistungen an einem soziokulturellen Existenzminimum orientiert und bedarfsgeprüft. Die Leistungen sind also nur dem „Grunde nach“ (Notlage) und nicht in Art und Höhe bestimmt. Zudem können Art und Höhe der Leistung jederzeit direkt durch die Gesetzgebung verändert werden.
 
  • Der Familienleistungsausgleich ist allgemein mit der  Farbe Blau gekennzeichnet.

In Österreich macht die Studie mittlerweile eine kleine Welle und zwar im negativen Sinn. Findet ihr, die Uni Bremen hat hier falsche Daten erhoben bzw. die Messung und Auswertung nicht korrekt ausgeführt?

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