carmen58 Geschrieben 16. April 2014 Teilen Geschrieben 16. April 2014 Hola Kurz unsere Geschichte.Wir haben eine sogenannte Bewohnbarkeitsbescheinigung,beim Rathaus beantragt.Die jetzt abgelehnt wurde.Begründung:keine Wasseranschuss,keine Stromanschluss,kein Kanalanschluss,die Strasse nicht befestigt,keine Strassenbeleuchtung. Wir sind aber ans Wasser u.Stromnetz angeschlossen.Abwasser geht wie bei alles Nachbarn in eine Sickergrube.Strasse u.Strassenbeleuchtung ist in dem ganzen Gebiet noch nicht gemacht. Einspruch gegen diese Absage wurde wieder abgelehnt. Angeblich handelt es sich nicht um ein Wohnhaus,was aber von einem unabhängigen Architekten,mit Zeichnungen u. Fotos bestättigt wurde. Jetzt meine Frage: Hat schon jemand solche Erfahrungen gemacht u. wie wurde weiter verfahren. Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 17. April 2014 Teilen Geschrieben 17. April 2014 (bearbeitet) ... was für die "Cédula de Habitabilidad" >> Bewohnbarkeitsbescheinigung erforderlich ist, sagt hier z.B. die MAPFRE:http://www.hogar.mapfre.es/hogar/vivienda/3866/requisitos-cedula-habitabilidad Demnach muß, wenn kein offizielles Proyecto im Genehmigungsverfahren durchlaufen ist, heißt "Schwarzbau", dennoch eine komplette Dokumentation durch einen Architekten vorgelegt werden. Zeichnungen und Fotos allein reichen da nicht aus!! Meint: z.B. Standsicherheitsnachweis, Energieausweis, bei älteren Gebäuden auch der so genannte "Häuser"TÜV >> ITE (Inspección Técnico de Edificaciones) etc. Ein rechtlich "durchhaltbarer" Ablehnungsgrund ist m.M.n. nur dann gegeben, wenn in einem Naturschutzgebiet bzw. gem. PGOU (Plan General de Ordenación Urbana) in einem nicht zur Bebauung ausgewiesenen Bereich gebaut wurde und auch dann u.U. noch weitere örtl. Rahmenbedingungen - wie bebaute Fläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße und weitere lokale Parameter - speziell bei Bauten im Campo - nicht eingehalten wurden. Hier ist aber die Gemeinde verpflichtet entsprechend quantifizierte Aussagen zu machen - notfalls mit Nachdruck durch Inanspruchnahme eines Anwalts. ... fiel mir eben noch ein, und, vielleicht hilft's ja: frag doch mal im Beisein deines Anwalts im Ayuntamiento nach dem/den "Libro/hojas de reclamaciones" - soweit mir bekannt, sind je nach Provinzvorgabe die Ayuntamientos verpflichtet so ein "Beschwerdebuch" zu führen und den Einträgen auch nach zu gehen ... oft werden dann die Mitarbeiter sehr nervös und bewegen dann sich schon mal in Richtung Alcalde > Bürgermeister, um sich Rückendeckung ... oder aber auch "Marschbefehle" zu holen ... Bearbeitet 17. April 2014 von baufred Link zu diesem Kommentar
carmen58 Geschrieben 17. April 2014 Autor Teilen Geschrieben 17. April 2014 Danke Baufred. Ich habe vergessen zu schreiben,das das Haus,Pool u.Nebengebäude,alles genehmigt u.im Grundbuch eingetragen sind. Der alte Besitzer hatte eine Bewohnbarkeitsbescheinigung,aber vergessen diese zu den Papieren zu reichen.Nun ist dieser aber nicht mehr aufzutreiben,also "Unbekannt verzogen". Gekauft haben wir 03.2013,also bevor dieser Energiepass eingeführt wurde. Grundstück hat eine Grösse von 14 000qm,also auch den Vorschriften gerecht. Aber wie schon erwähnt,beanstandet wurde,Wasser/Stromanschluss u.Kanalanschluss (Sickergrube).Ist alles da. Strasse u.Strassenbeleuchtung ist in der ganzen Siedlung nicht gemacht. Dort stehen ca.50-60 Häuser,auch Dauerbewohnte. Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 19. April 2014 Teilen Geschrieben 19. April 2014 ... na denne, im nachstehenden Link eines Architekten im Nahbereich Valencia mit Auflistung dessen, was in der Comunidad Valenciana für die Ausstellung der "Cédula de Habitabilidad de Segunda Ocupación", heißt für "Secondhand"-Immobilien - wie in eurem Fall, erforderlich ist und mit entsprechenden Dokumenten belegt werden muß - zusammenstellen und einreichen mit der begleitenden Dokumentation muß es dann der Architekt.http://carlosbediaarquitecto.com/?page_id=556 ... desweiteren hat wohl z.Zt. die "Cédula" 'ne Gültigkeitsdauer von ehemals 15, jetzt wohl 10 Jahren und muß anscheinend auch bei Eigentümerwechsel erneuert werden - dazu ergänzende Infos eines Alicantiner Architektenbüros:http://herna.jimdo.com/oficina-t%C3%A9cnica/informes-certificados-y-dict%C3%A1menes/c%C3%A9dula-de-habitabilidad-de-segunda-ocupaci%C3%B3n/ Ich hoffe euer Spanisch reicht aus ... sonst solltet ihr euch zukünftig intensiver drum kümmern ...denn ohne geht's halt nicht ... ... vielleicht kannst du ja noch verraten, zu welchem Ort euer Campo-Grundstück gehört ... b.t.w. das Büro des 2. Links > Herna, liegt quasi vor unserer Haustür ... und, in "Bälde" fliegen wir ein .... ... und, falls Bedarf besteht, den Rest dann per PN ... Link zu diesem Kommentar
carmen58 Geschrieben 19. April 2014 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2014 Vielen Dank, das hilft mir schon weiter. Jetzt weis ich wenigstens welche Unterlagen noch gefehlt haben. Das Haus gehört zur Gemeinde Beniganim u. liegt 26 Km von Gandia,ins Landesinnere. Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 19. April 2014 Teilen Geschrieben 19. April 2014 ... na, dann passen die Infos ja ... Link zu diesem Kommentar
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