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Hola,

bin neu hier und habe auch gleich eine Frage:

Wir haben seit ein paar Jahren eine Immobilie in Altea, die wir auch 2x im Jahr für jeweils 6-8 Wochen nutzen. Da wir dort ein Auto benötigen sind wir bisher immer mit dem Auto gefahren, was uns auch viel Spaß gemacht hat (Sehenswerte Abstecher waren meist eingeplant usw.).

Jetzt haben wir allerdings überlegt unseren Zweitwagen mit nach Spanien zu nehmen und dort auch anzumelden, da wir in Deutschland keine zwei Fahrzeuge mehr benötigen (sind jetzt beide in Rente).  

Unser Opel Agila ist zwar schon 12 Jahre alt (Baujahr 2002), zeigt aber keinerlei Schwächen. Er hat ja auch erst ca. 80.000 km gefahren. Ihn zu verkaufen und in Spanien ein anderes Auto zu erwerben, würde uns deshalb nicht unbedingt gefallen. Das Auto soll dann auch in Spanien angemeldet werden.

Mit welchen Kosten müssten wir da in etwa rechnen (Einfuhrkosten, Anmeldung, Steuer, Versicherung, TÜV etc.).

Schon jetzt herzlichen Dank für die Hilfe

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Hola Tiza,

herzlichen Dank für dein kleines Tippchen, nützt mir aber leider nicht viel. Habe alle Forenbeiträge gelesen, doch keine - auch nur annähernd - passende Antwort zu meinem Thema gefunden. In den Foren geht es ausschließlich um die weitere Benutzung eines "deutschen" Autos, also mit deutschem Nummernschild, dem Erfordernis von TÜV (auch spanischer TÜV möglich?), Versicherungen für ein paar Monate u. ä. Auch sind viele Beiträge schon mehr als 3-4 Jahre alt und helfen halt auch nicht unbedingt weiter.

Ein paar Kenntnisse habe ich ja auch bereits. So habe ich z. B. gehört, dass man in Spanien "ältere" Autos (mehr als 10 Jahre?) jährlich zum TÜV vorfahren muss, weis dass aber nicht genau.

Werde mich vermutlich bei meinem nächsten Spanienaufenthalt im September direkt vor Ort erkundigen müssen. Schade, denn da wollte ich das Auto schon mitnehmen.

Trotzdem vielen Dank

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Mein Auto hat Jahrgang 1999. Ich muss es jedes Jahr zur ITV (TÜF) bringen. Ich führte mein Auto im Jahr 2000 ein, aber aus der Schweiz ;) . Das kam mich relativ teuer zu stehen, da ich die Frist verstreichen ließ. War aber meine Schuld. Andernfalls hätte ich es als Umzugsgut einführen können.

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