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Wir wandern aus nach Spanien


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Jetzt hab ich mal ne Fachfrage....

Wir sind ja beide Freiberufler. Wie läuft das dann. Wir melden uns hier (Krankenkasse, Selbstständigkeit etc.) ab und in Spanien an. Läuft das dann alles direkt mit der Krankenversicherung und Steuern etc. über Spanien oder müssen wir da noch irgendwas beachten?

Noch kann ich das leider nicht beantworten - aber die (fast) gleiche Problematik habe ich auch (wollen nächstes Jahr auswandern), da ich eine eigene Firma in Deutschland habe. Nun ist eine juristische Person zwar was anderes, aber einfacher wird es dadurch wohl auch nicht.

Schreibt aber bitte unbedingt was Ihr zu dem Thema heraus gefunden habt - das würde mir schon weiterhelfen!

PS: Ich werde vorher auf jeden Fall zu einem Deutschen und Spanischen Steuerberater gehen oder so.....

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Gast Gast1681

Da lasst Euch lieber beide gut beraten. Ich habe mir eine spanische Steuerberaterin genommen, die in DE studiert hat und mich bestens beraten konnte. Trotzdem glaube ich nicht, dass ich irgendeinen Rat hier geben kann, denn jede Situation ist etwas anders gelagert und ich möchte keine falschen oder halben Ratschläge geben. Zur Situation: Ich bin gesellschaftende Geschäftsführerin in meiner eigenen Firma, die in DE ansässig ist. Ich beziehe also ein Gehalt und das ist in DE steuerpflichtig.

@ Kipperlenny - ich kann mir vorstellen dass Deine Situation gleichermaßen ist da Du eine GmbH ähnliche Firma hast

@ Solemas, zu Deiner Situation kann ich gar nichts sagen, deshalb mein Rat sucht Euch einen guten Steuerberater.

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Also viel habe ich noch nicht herausbekommen, der Steuerberater weiß es angeblich nicht - der will nur Kohle dafür, um tätig zu werden - und das Finanzamt hat gesagt bei Freiberuflern wäre das kein Problem. Steuern 2014 muss halt noch in D gemeldet werden, auch die EInkünfte wenn wir in Spanien leben und 2015 läuft alles über Spanien.

Uns gehts jetzt darum, ob wir uns schon für September  bei der Krankenkasse abmelden oder doch noch bestehen lassen - vorerst. Wäre halt doof, da wir ja dann doppelt zahlen müssten. Muss den Deutschen ja nix in den Hals schieben was denen nicht zusteht :) :) :)

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Ja hatten wir vor.. wissen eben nur nicht, wie schnell das alles in Spanien geht .. wobei ich glaube man ist ja noch 4 Wochen anschließend versichert wenn man die Krankenkasse gekündigt hat oder sogar noch länger. Geht uns nur darum, dass wir reibungslos den Übergang schaffen und nicht irgendwelche Zeiten haben, in denen wir dann nicht versichert sind - vor allem auch wegen dem Kleinen

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Du musst Dich nach der 183 Tage Regelung da mit allen Konsequenzen anmelden und auch Steuern zahlen, wo Du  halt mehr als 183 Tage im Jahr lebst - jetzt mal frech gefragt: welches Anrecht meinst Du haben zu koennen, z.B. hinsichtlich Schulen etc. - wenn Du hier garnicht "existierst"? Was ist mit Krankenversicherung, wenn Euch mal was passiert, fliegt Ihr dann jedesmal nach Deutschland zur Behandlung? Was ist mit Autos - zahlt Ihr hier dann auch keine Steuern?

Bearbeitet von Mica
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;) Nee wir leben dann (steuerlich) in beiden Ländern. Da ich mein Einkommen komplett in Deutschland beziehe (und meine Firma ja auch ein deutscher Staatsangehöriger ist), bin ich (mit etwas Glück) uneingeschränkt steuerpflichtig in D. Dadurch kann ich weiterhin deutsche Sozialleistungen für meine Kinder beziehen und muss weniger Bürokratie bewältigen bzgl. meiner Firma, Steuern etc.

"Deutsches Kindergeld für seine im Ausland lebenden Kinder bekommt man immer, wenn man in Deutschland - etwa aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens - uneingeschränkt steuerpflichtig ist."

http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/kindergeld-erziehungsgeld/5939/

Gleichzeitig wohnen wir aber in Spanien - und werden dort auch einige Steuern zahlen, z.B. MwSt., Grunderwerbssteuer, KfZ Steuer etc. - dadurch dürfen wir dann dort auch ohne schlechtes Gewissen die Infrastruktur (Schulen, Straßen etc.) benutzen. In Deutschland bin ich ja eh freiwillig krankenversichert - das kann ich also abmelden und in Spanien eine Versicherung suchen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3%A4nkte_und_beschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht#Beschr.C3.A4nkte_Einkommensteuerpflicht

Aber ob das letztendlich so klappt, wird mir dann ein Steuerberater sagen :D

Bearbeitet von Kipperlenny
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Na ja, das würde ich gleich mal als erstes klären und nicht schon nach Möbeln unten gucken,  das ist ein wichtiger Punkt ;).

Denn uneingeschränkt steuerpflichtig ist normalerweise dort wo der gewóhnliche Aufenthalt ist. Wenn Kínder in Spanien zur Schule gehen, dann ist schwer zu begründen, dass man die meiste Zeit in D. ist. Oder als Entsandter, aber dafür gibt es bestimmte Bedingungen, und man muss irgendwann zurück. Auf Dauer geht das so eigentlich nicht, lass mich aber gerne eines Besseres belehren....


Grenzgänger ist auch so ne Ausnahme, was hier nicht der Fall wäre...

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Gast Gast1681

@ solemas, Du hattest erwähnt dass Eure Kunden in DE sind. Ich weiß nicht was Ihr beruflich macht und es geht mich auch nichts an, aber wenn Ihr Kunden habt dann werdet Ihr doch auch Rechnungen stellen und die wären dann ausgewiesen mit der spanischen Mehrwertsteuer die im Moment ja immerhin 2 % höher ist und das schlucken deutsche Kunden? Ich würde da lieber in eine Stunde Steuerberater Honorar investieren und ihm/ihr Punkte die Ihr geklärt haben wollt, schriftlich geben. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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Nee, wenn sie in Spanien eine Dienstleistung oder Lieferung erbringt gilt in der Regel Reverse Charge wenn der Kunde im Ausland, hier D,

eine Umsatzsteuer Identifikations-Nummer hat./B2B)

Das heisst: Firmensitz in Spanien, Kunde mit Umsatzsteuer Identifikations-Nummer = Reverse Charge.

also ohne jegliche  Umsatzsteuer was den deutschen Kunden freuen würde.

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Gast Gast1681

Klar, darum habe ich auch extra hinzugefügt dass ich nicht weiß was sie beruflich machen. Denn mit UID Nr. Können nur Firmen beliefert werden. Ein normaler Endkunde hat keine UID Nummer.

P.S. Ohne jegliche Umsatzsteuer geht nicht, denn irgendwo muß die Umsatzsteuer bezahlt werden.

Bearbeitet von Bruny
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@Dreamsailor .Nöhh, fällt ja keine an, wenn Reverse Charge vorliegt wie oben beschrieben. Ist also billiger als in Deutschland, ein Vorteil des deutschen Kunden. Besser für Liquidität.

Bei Privatpersonen als Kunden sieht es anders aus als bei Firmen als Kunden , dann hat Dreamsailor Recht.

Nachtrag: sehe gerade das Bruny das gleiche schreibt, so ist es.

Bearbeitet von Kurtchen
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Gast Gast1681

Das ist doch genau was ich beschrieben habe, wenn Firmenkunde, dann ist eine UID Nr., dann wird die spanische Mehrwertsteuer nicht bezahlt sondern die deutsche Mehrwertsteuer kommt zum Einsatz. Wenn der Kunde eine Privatperson ist, also normaler Endkunde, dann hat er zuviel Mehrwertsteuer bezahlt.

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also mit UID (UST-ID) kann  die VST direkt verrechnet werden???

Das würde hier bedeuten, dass das FA Spanien die MWST einkassiert, für das FA in D geht UST verlustig (da vom Kundne in Ansatz gebracht).  Glaube kaum.

Nee ohne MWST geht nie, denn das FA ist voll heiss auf die Knete. Das ist der Hintergrund.

PS: Bruny es sei denn Du meinst, der Lieferant muss die MWST in D abführen, das ist ja genau der Hick Hack!

Bearbeitet von dreamsailor
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Gast Gast1681

Nein, ich wollte solemas nur ans Herz legen sich genau beraten zu lassen. Denn weder DE noch ES Finanzämter verzichten auf die Mehrwertsteuer. Wenn wir an einen Kunden in Ex Jugoslawien verkaufen und mit einem Kurier (UPS, FEDEX oder dergleichen) liefern lassen, brauchen wir eine schriftliche Bestätigung vom Kurier, dass die Ware z.B. In Belgrad zugestellt wurde. Dann muß der Kunde die deutsche Mehrwersteuer nicht bezahlen, dafür jedoch die in seinem Land anfallende, die stellt der Kurier in Rechnung, wenn der Kunde die Ware selbst in DE abholt, muß er die 19% deutsche Mehrwertsteuer bezahlen und wir brauchen uns um nichts mehr kümmern.

Aber Fakt ist, irgendwo wie die Mehrwertsteuer fällig, das geht nicht anders. Für den Privatkunden wird es teuer wenn er ein Produkt in einem Land kauft wo die Mehrwertsteuer höher ist als im eigenen Land.

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Nein Nein Nein.

Firma ist in Spanien hat Umsatz-Steuer Identifikations-Nummer,

Kunde in Deutschland hat  ebenfalls Umsatzsteuer-Ident-Nr.

Firma in Spanien schreibt Rechnung. Auf der Rechnung ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen, keine deutsche und keine spanische.

Dafür muss auf der Rechnung stehen: die Umsatzssteuer Identikiations-Nummern von beiden Firmen und der Hinweis: Reverse Charge.

Das bedeutet: die spanische Firma hat keine Umsatzsteuer (keine spanische und keine deutsche) , die deutsche Firma  hat eine Eingangsrechnung die nach § 13 B Umsatzsteuergesetz zu behandeln ist (Reverse Charge) Vorsteuer und gleichzeitig Mehrwersteuer sind zu berücksichtigen

Also zahlen beide nichts. Gar nichts.

Ist vielleicht zu kompliziert hier. Evtl. trennen wir das steuerliche Thema noch ab :)  da sehr speziell.

Zumal auch zwischen Lieferungen, Dienstleistungen, Reihengeschäften usw unterschieden werden muss.

also lieber den internationalen Steuerberater fragen, der kostet dann viel Geld.......

Bearbeitet von Kurtchen
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Gast Gast1681

Das ist überhaupt nicht kompliziert, sondern das einmal eins mal eins eines jeden Geschäftsmanns/Frau. Und auf der Rechnung muß stehen "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung UID Nr. DE........... , oder tax free intra Community delivery VAT No. DE.......

Wenn die Ware weiter verkauft wird, muß der Differenzbetrag der Mehrwertsteuer (ursprüngliche Kosten vs. Verkaufsertrag darauf die Mehrwertsteuer an das hiesige Finanzamt abgeführt werden. So und nicht anders ist das und ganz und gar nicht kompliziert.

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sehr schön, dann ist ja alles geklärt und der Thread kann nach einen Ausflug ins Steuerrecht normal weitergehen. :)

Nun können die Männer sich hier ganz und gar dem DFB Pokal widmen.

Chips und Warsteiner stehen bereit.......Prost. :love:

Bearbeitet von Kurtchen
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Nein, ich wollte solemas nur ans Herz legen sich genau beraten zu lassen. ..., brauchen wir eine schriftliche Bestätigung vom Kurier, dass die Ware z.B. In Belgrad zugestellt wurde. Dann muß der Kunde die deutsche Mehrwersteuer nicht bezahlen, dafür jedoch die in seinem Land anfallende, die stellt der Kurier in Rechnung, wenn der Kunde die Ware selbst in DE abholt, muß er die 19% deutsche Mehrwertsteuer bezahlen und wir brauchen uns um nichts mehr kümmern.

Also ganz so unkompliziert ist das Thema nicht man sieht ja uch UID vs. Privatkunden usw.  

Nicht jeder liefert ins EU Ausland.  Zu der o.g. Befreiung bei Lieferung isn Ausland da gab es schon massiv UST Betrusversuche.

Und ich galube nicht, das das FA in ESP begeistert sein wird, wenn die MWST fehlt.

Wie Kurtchen sagte, guten Stuerberater nehmen. Und das kostet.

Die gänzliche Befreiung beim Rev.Chg wundert mich auch hier gehen ja den FAs Steuern durch die Lappen.

Sollte man sich also einlesen und dann weiter sehen.

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Oooooooooh kaum bin ich mal ein Tag nicht da ist hier ja die Hölle los :) 

Alsoooo.... wir sind im Internet unterwegs und bestücken neue Shops, Webseiten etc. mit Texten also Content-Management, Marketing etc. alles was so dazu gehört. Wir liefern keine Waren nur Texte. Ich bin noch als Autorin unterwegs und hab ein paar kleine Ratgeber und ein Kinderbuch geschrieben.

Heißt also für unsere Texte fällt Reverse Charge an, was ich auch jetzt schon mit meinen ausländischen Kunden so handhabe... Da meine Kunden auch außerhalb der EU sitzen, ist es im Endeffekt ebenso zu handhaben wie bisher. Das wissen wir, daher kein Problem.

Trotzdem werden wir uns natürlich einen Steuerberater zulegen, da wie ja die Steuer 2014 noch in D machen müssen. Den ganzen Kram dann zu unserem jetzigen zu schicken wäre glaube ich Blödsinn. Da muss halt einer her, der sich auch im deutschen Steuerrecht auskennt :) Mal sehen wie wir das dann machen, aber hat ja noch ein bissi Zeit :)

Und jetzt werde ich natürlich den Teufel tun, euch vom Endspiel abzuhalten :) Wenn das rum ist, wären vielleicht noch ein paar Tipps schön, was wir bei der Hausbesichtigung zu beachten haben :) :) da mein Mann ja morgen fliegt.

Haben schon ne Liste zusammengestellt und hoffentlich nix vergessen...

keine roten Schilder vorm Haus

Doppelverglasung

Heizung

Nebenkosten/Umlagekosten

Entfernung Schule/nächster Ort

Internetanbindung /Telefon

Wie ist das mit den Nebenkosten vom Vormieter? da haben wir mal was gelesen, dass man sich die geben lassen soll oder so, damit da keinen Forderungen mehr offen sind. 

Auch wenn ein Makler das Haus vermietet??


@dreamsailor: Eine Freundin, die schon seit Jahren in Spanien ist, macht das auch so mit Reverse Charge - also das dürfte das kleinste Problem sein :) 

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