Rita Geschrieben 28. September 2014 Teilen Geschrieben 28. September 2014 Patientenverfügung (span. „Testamento Vital“ oder „Voluntad Vital Anticipada“) In Barbaras Thread „Wo kommt die Urne hin?“ tauchten einige Fragen zur Patientenverfügung in Spanien auf. Damit diese Fragen hier im Forum nicht untergehen, eröffne ich ein neues Thema. Unter folgendem Link, findet ihr alles Wissenswerte darüber. http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3799380/Daten/3276013/ddpatientenverfgung.pdf Im Abschnitt 1 a wird erwähnt, dass für jede Autonome Region verschiedene gesetzliche Vorschriften mit unterschiedlichen Formvorschriften existieren. Unter diesem Link findet ihr alle Anlaufstellen der einzelnen Regionen. http://www.msc.es/ciudadanos/rnip/doc/Instrucciones.pdf Es wird auch erwähnt, dass der Inhalt der Verfügung gesetzlich nicht vorgeschrieben wird, da er auf jeden persönlich abgestimmt sein sollte. Bei einer Patientenverfügung ist die Einhaltung der spanischen Vorschriften wichtig. Deshalb empfehle ich, einen spanischen Anwalt zu konsultieren und ihn bezüglich Form und Inhalt um Hilfe zu bitten. Da ich mich schon vor Jahren mit diesem Thema beschäftigte, habe ich eine Vorlage, wie so eine Patientenverfügung aussehen könnte. Allerdings ist der Gesetzesartikel, auf den hingewiesen wird, aus dem Jahre 2002 und weiß ich nicht, ob ein neueres Gesetz existiert oder ob es inzwischen erweitert worden ist. Diese Frage kann euch aber der Anwalt sicher beantworten. Sollte ein allgemeines Interesse an dieser Vorlage bestehen, so bin ich gerne bereit, sie mit einer deutschen Übersetzung zu veröffetlichen. Link zu diesem Kommentar
Barbara Valencia Geschrieben 19. Oktober 2014 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2014 Liebe Rita, super lieben Dank ! Es ist ein wichtiges Thema, das man gerne verdrängt, da nehme ich mich mit ein! Link zu diesem Kommentar
ochopatas Geschrieben 11. Juni 2015 Teilen Geschrieben 11. Juni 2015 Eine Patientenverfügung kann man relativ kostengünstig beim spanischen Notar anfertigen lassen. Mir wurde ein Preis ( April 2015) von ca. 50 Euro genannt. Dafür erhält man dann ein Schriftstück welches den gängigen Anforderungen entspricht und man geht kein Risiko ein, dass man Probleme bekommt wegen einem Formfehler. Link zu diesem Kommentar
Rita Geschrieben 11. Juni 2015 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2015 Danke Ochopatas, für diese Info Link zu diesem Kommentar
Kipperlenny Geschrieben 16. Juni 2015 Teilen Geschrieben 16. Juni 2015 Wenn es keine (oder nur eine deutsche) gibt - hat dann der Ehepartner das letzte Wort? Link zu diesem Kommentar
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