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Tempolimit + Höchstgeschwindigkeiten in Spanien


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Da in Spanien die Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen ebenso wie die rechtlichen Konsequenzen im Gegensatz zu früheren Zeiten erheblich angezogen haben, ist man besser beraten diese gut zu beachten. Zumal es ja bei der spanischen Polizei nicht unüblich ist, die Ausländer/Extranjeros etwas genauer im Auge zu behalten und beim kleinsten Verstoß dann auch sofort zur Kasse zu bitten. ;)

So gilt innerhalb geschlossener Ortschaften in Spanien eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Außerhalb der geschlossenen Ortschaften in Spanien gilt eine Höchstgeschwindigkeit für PKWs und Motorräder von 90 km/h, für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen 80 km/h und für Pkw mit Anhänger 70 km/h.

Außerhalb geschlossener Ortschaften in Spanien mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung gilt eine Höchstgeschwindigkeit für PKWs und Motorräder von 100 km/h, für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen 90 km/h und für Pkw mit Anhänger 80 km/h.

Auf Schnellstraßen und Autobahnen in Spanien gilt eine Richtgeschwindigkeit für PKWs und Motorräder von 120 km/h, für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen 100 km/h und für Pkw mit Anhänger 80 km/h.

Ein Verkehrsverstoß bei dem die Geschwindigkeit bis zu 20 km/h überschritten wird, wird mit einer Geldbuße von 90,- bis 300,- Euro geahndet.

Im Gespräch sind zudem Freiheitsstrafen von drei bis sechs Monaten bzw. Bußgelder bis zu 144.000,- Euro, bei einer überhöhten Geschwindigkeit ab 200 km/h auf Autobahnen und ab 110 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Zusätzlich zu vorgenannten Maßnahmen ist ein Fahrerlaubnisentzug von 1 bis zu 4 Jahren vorgesehen.

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  • 6 Jahre später...

Meine Empfehlung: den Begriff "Richtgeschwindigkeit" durch "Höchstgeschwindigkeit" ersetzen oder den Schreiber ggf. in Regress nehmen. Haftstrafen unter 2 Jahren werden bei Ersttätern nicht abgesessen. Anders als in D hat die Aussage eines Polizisten Beweiskraft - es bedarf keines Zeugen. Rechtsmittel - es gibt sie - sind ein Kapitel für sich. Bei Sofortzahlung gibt es Rabatt. Viele Anzeigen beinhalten Formfehler und sind somit rechtsunwirksam - für den Unwissenden natürlich nicht brauchbar.

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