Zum Inhalt springen

Neue Klausel im Mietvertrag! Eigennutzung, ist dies so erlaubt?


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

eine Nachbarin richtet folgende Frage an uns:

wir wohnen jetzt seit vier Jahren in einer Mietwohnung eines Spaniers.

Der erste Mietvertrag hatte eine Laufzeit von zwei Jahren. Dann unterzeichneten wir einen weiteren Mietvertrag wiederum mit einer Laufzeit von zwei Jahren.

Dieser Mietvertrag läuft jetzt am 15. Mai 2015 aus.

Wir wohnen also seit vier Jahren in dieser Wohnung.

Vor etwa vier Wochen wurden wir von unserem Vermieter angeschrieben, ob wir weiterhin in der Wohnung bleiben wollten und einen neuen Vertrag abschließen möchten.

Wir bejahten diese Frage.

Daraufhin kam der neue Mietvertrag, der auf unseren Wunsch hin, eine Geltungsdauer bis 15. Mai 2019 beinhaltet.

Gerne hätten wir diesen Vertrag unterzeichnet. Wenn der Vermieter nicht einen ganz neue Klausel in diesen Vertrag aufgenommen hätte.

Diese Klausel besagt: wenn er die Wohnung für sich oder seine Kinder benötigt kann er uns unwiderruflich innerhalb von ----15----Tagen an die frische Luft setzen.

Ist diese Handhabung erlaubt? Haben denn die Mieter hier keine Rechte?

Seit vier Jahren zahlen sie regelmäßig die Miete.

Nie gab es irgendwelche Schwierigkeiten mit den Nachbarn oder dem Vermieter. Und jetzt diese Vertragsanfüllung.

Die Leutchen sind entsetzt.

Was können die Beiden jetzt machen.

Gerne erhoffen wir gute und brauchbare Ratschläge.

Besten Dank

Link zu diesem Kommentar

Naja..."haben die Mieter keine Rechte"...das ist ein neuer Vertrag, den kann man annehmen oder nicht.  Das hat doch auch mit puenktlicher Zahlung der Miete nichts zu tun. Allerdings sind die 15 Tage Frist nicht legal, aber der zweite Mietvertrag hat ja auch eine komische Frist, denn normalerweise ist nur die Frist des ersten Vertrag frei zu verhandeln, Verlaengerungen sind dann jaehrlich.

Hins. der Frist von 15 Tagen:

No procederá la prórroga obligatoria del contrato si, una vez transcurrido el primer año de duración del mismo, el arrendador comunica al arrendatario que tiene necesidad de la vivienda arrendada para destinarla a vivienda permanente para sí o sus familiares en primer grado de consanguinidad o por adopción o para su cónyuge en los supuestos de sentencia firme de separación, divorcio o nulidad matrimonial. La referida comunicación deberá realizarse al arrendatario al menos con dos meses de antelación a la fecha en la que la vivienda se vaya a necesitar y el arrendatario estará obligado a entregar la finca arrendada en dicho plazo si las partes no llegan a un acuerdo distinto.

Hier gibt's die ganze L.A.U.:

http://www.comunidades.com/legislacion/alquiler-vivienda/ley-de-arrendamientos-urbanos

Link zu diesem Kommentar

Mmhh, ich wäre da auch sehr vorsichtig.

Ich hatte dieses Thema mit einer spanischen Bekannten diskutiert, (da ich später  in Spanien ein kleines Appartement/kleine Wohnung kaufen möchte).

Sie meinte das Mieter in Spanien nur ganz schwer aus Wohnungen zu kriegen sind, auch bei EIgenbedarf. EIn Gerichtsverfahren dazu würde auch ewig dauern, frühestens nach einem Jahr würde man das Verfahren von Gericht überhaupt eröffnen.

Somit sind viele Vermieter im Nachteil.

Ist bei uns in D ja ähnlich.

Link zu diesem Kommentar

Hallo,

das war vielleicht mal so, aber zwischenzeitlich und dies schon länger, ist das alles etwas anders.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf 3 Monate, wenn du (oder wer auch immer) dann noch nicht raus bist, kann er gerichtlich gegen dich vorgehen, nach max. 6 Wochen holt die notfalls die Polizei raus, die Kosten für das Schnellverfahren trägst auch du.

Informiere dich mal bei Sachkundigen, es gab da in jüngerer Zeit viele Änderungen.

Gruss aus Valencia

Mmhh, ich wäre da auch sehr vorsichtig.

Ich hatte dieses Thema mit einer spanischen Bekannten diskutiert, (da ich später  in Spanien ein kleines Appartement/kleine Wohnung kaufen möchte).

Sie meinte das Mieter in Spanien nur ganz schwer aus Wohnungen zu kriegen sind, auch bei EIgenbedarf. EIn Gerichtsverfahren dazu würde auch ewig dauern, frühestens nach einem Jahr würde man das Verfahren von Gericht überhaupt eröffnen.

Somit sind viele Vermieter im Nachteil.

Ist bei uns in D ja ähnlich.

Link zu diesem Kommentar

Hier sind's 2 wie schon in der LAU beschrieben, bringt auch nicht viel, hier Vergleiche mit D zu ziehen, in D gibt es ganz andere Vorgaben im Mietvertrag, welche hier in ES z.B. vom Mieter geregelt werden muessen, hier kommt kein Vermieter angerannt, wenn der Wasserhahn tropft, das regelt man selbst.

Die Fristen, die vom Threadersteller angegeben sind, sind von Anfang an nicht so, wie das Gesetz es vorsieht, ich glaube kaum, dass man da jetzt, nach Jahren noch was aendern kann. Man muss sich halt vorher informieren ueber Recht und Gesetz, dann braucht man es hinterher nicht zu bereuen.

Fakt ist, dass das vorige Mietverhaeltnis mit dem Ablauf des Vertrages beendet wurde, dass die Mieter gefragt wurden, ob sie Interesse haetten, einen neuen Vertrag aufzusetzen und zu unterschreiben und genau das ist passiert.

Ich kann nur vorschlagen, genau dieselbe Frage nochmal auf der Website "enalquiler" zu stellen, da antworten naemliche Anwaelte - umsonst - welche Spezialisten in Mietfragen sind - fuer Mieter und Vermieter.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Unser Netzwerk + Partner: Italien-Forum