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Spanische Gurken: Hamburg muss Schadensersatz zahlen für falsche EHEC-Warnung


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Als 2011 mehrere Menschen nicht nur an dem  EHEC-Erreger erkrankten, sondern auch 53 Menschen in Deutschland starben, war nicht nur die Angst um diesen Erreger groß, sondern auch die Panik. Fieberhaft wurde nach dem Überträger für den lebensbedrohlichen Darminfekt gesucht und in Deutschland glaubte man ihn dann schließlich den Überträger bei spanischen Gurken gefunden zu haben.

Bei Proben vom Hamburger Großmarkt, wurde auf Salatgurken aus Spanien, der Ehec-Erreger gefunden. In dieser Situation sprach die Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) auf der Pressekonferenz vom 26. Mai 2011 von einem Durchbruch und dabei riet vom Verzehr von Salatgurken aus Spanien generell ab. Wie später heraus stellt, war dies ein großer Fehler, denn nicht das Gemüse aus Spanien war der Überträger des tödlichen Erregers, sondern wohl Sprossen aus Ägypten.

Der Imageschaden für die spanische Gurke war nun aber schon da und ebenso der wirtschaftliche Schaden für die spanischen Bauern.

Der Hersteller Frunet der Gurken, auf dem damals der Erreger gefunden worden sein soll, hat nun gegen die Stadt Hamburg geklagt und es zeigt sich ab, dass die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen nicht unerheblich sein können. Selbst beziffert der Hersteller den Schaden auf 2,2 Millionen Euro.

Wie nun das Gericht festgestellt hat, hatte die Behörde damals vorschnell und unverhältnismäßig aufgrund der vorliegenden Tatsachen, vor Salatgurken aus Spanien gewarnt. Die Behörde habe bei ihrer Mitteilungen bei der Pressekonferenz Aussagen getätigt, welche über den damaligen Kenntnisstand der Behörde hinausgegangen. Grundsätzlich stellte der Richter am Hamburger Landgericht nun auch fest, dass dem Produzenten der Gurken, Schadensersatz zustehe.

Die Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks kündigte gleich am Freitag an, gegen das Urteil in die Berufung zu gehen. Ihre Worte hierzu: "Die Nennung von Unternehmen, die gesundheitsgefährdende Lebensmittel in Verkehr bringen, ist aus meiner Sicht geboten." Die Frage bleibt dann aber bestehen, ob das Unternehmen wirklich gesundheitsgefährdende Lebensmittel in Umlauf gebracht hat? Wie verhältnismäßig war die Warnung? Den mit letzter Sicherheit wusste man damals nicht, ob diese Gurken für die Übertragung verantwortlich waren.

Sicher ist auch eines, egal wie hoch der Schadensersatz ausfallen wird, er wird sicher um ein vielfaches höher ausfallen, wenn andere spanische Gurkenproduzenten und Bauern ihren Ausfall geltend machen werden.

Bearbeitet von Joaquin
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  • 5 Jahre später...

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23.08.2017, 14.26 Uhr
 
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