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Überholen und Überholverbote in Spanien


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Anders als in Deutschland gibt es in Spanien auch unterschiedliche Doppellinien in der Spurmitte zu sehen. So sieht man dort sowohl eine durchgezogene weiße Linie als auch eine weiße gestrichelte Linie nebeneinander. Hier dürfen dann nur jene Fahrzeuge überhole, auf deren Seite sich die gestrichelte Linie befindet. Hört die gestrichelte Linie als ganzes bzw. auf seiner Seite auf, darf nicht mehr überholt werden. Derartige doppelte Linienführung findet man in Spanien häufig auf gebirgigen und kurvigen Landstraßen.

Ein Überholverbot gilt in Spanien zudem, 100 Meter vor Kuppen sowie auf Straßen welche nicht mindestens 200 Meter weit zu überblicken sind. Das Nichteinhalten dieses Verbotes kann zu einem Bußgeld von 90,- bis 300,- Euro führen.

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