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Doppelte Staatsbürgerschaft


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Hallo,

ich habe eine Frage zur doppelten Staatsbürgerschaft (Spanisch-Deutsch).

Ich bin 29, bin in Deutschland geboren und habe den deutschen Pass, mein Vater ist Deutscher und meine Mutter ist halb deutsch/halb spanisch (ihr Vater war Spanier).

Demnach bin ich 75% Deutsch und 25% Spanisch.

Meine Mutter hatte vor ca. 25 Jahren den spanischen Pass und hat diesen allerdings abgegeben, um den deutschen Pass zu bekommen.

Jetzt ist es so, dass ich trotzdem gerne zusätzlich zu dem deutschen Pass den spanischen hätte.

Ist es möglich, dass meine Mutter wieder zur spanischen Botschaft geht, um sich wieder den spanischen Pass zu holen? Im Grunde hat sie ja einen Anspruch darauf, da ihr Vater (verstorben) Spanier war.
Und da ich seine Enkelin bin, schließe ich daraus, dass ich Anspruch auf diesen Pass habe.

Ich habe auch nicht vor nach Spanien auszuwandern und ich spreche auch kein Spanisch. Mir geht es nur einzig und allein darum, dass ich meiner Ansicht nach durch die "Blutlinie" nun mal das Recht auf den Pass habe.

Kann mir dazu jemand was sagen?

Liebe Grüße

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Hierzu gibt es im Forum schon …..ein "handgedreckseltes" Stück Foren"prosa" ... was es ist ... ohne weiteren Anspruch ... und..mit …Leidensfähigkeit in jeder Hinsicht ...

Sowie einen Beitrag mit Erfolg:

http://www.mjusticia.gob.es/cs/Satellite/Portal/es/areas-tematicas/nacionalidad/nacionalidad/como-adquiere-nacionalidad

 

Die Voraussetzungen der Anerkennung deiner Forderung  (sh.mjusticia) sind deshalb denkbar abwegig.

Also keine Hoffnung auf Spielchen ….Jetzt ist es so, dass ich trotzdem gerne zusätzlich zu dem deutschen Pass den spanischen hätte….

 

Direkte KLARE Linien mit Berechtigung, wurden auch abgelehnt (auch mit RA), da es meist scheitert an:

nicht innerhalb eines vorgeschrieben Zeit-Limits etwas erledigt zu haben.

Bearbeitet von Tiza
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  • 1 Monat später...

Schade, dass es keinen europäischen Pass gibt.

Die "Blutlinienargumentation" ist mir sehr suspekt, scheint aber grade wieder schwer in Mode zu kommen.

Ansosnten halte ich es mit der offensichtlich guten Erziehung der hier antwortenden Forenmitglieder und mich zurück.

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Doppelte Staatsbuergerschaft geht nur mit spanisch und portugiesch sprechenden Laendern.

Mein Sohn hatte bis zu seinem 18. Geburtstag die doppelte Staatsangehoerigkeit, einfach aus dem Grund, weil er in meinem Pass mit drin war, musste aber dann entscheiden, welche von beiden er behaelt.

Nix mit Blutlinie, waere schoen, dann haette ich so um die 6 Paesse zu Verfuegung...

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