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Empfohlene Beiträge

Schönen Guten Tag,

vielen Dank für die Aufnahme in dem Forum. Ich habe mich mit dem Thema Pflege im EU-Ausland beschäftigt.
Viele hier sind Rentner, also auch solche mit Erwerbsminderung, sehen einen Grund, in das EU-Ausland auszuwandern. Oft geschieht dieses unter den Aspekt der Gesundheit. Aber auch wenn man noch nicht Rentner ist sollte man sich vorab mit dem Thema auseinandersetzen, denn es kann jeden treffen. Das man zu einem Pflegefall wird. Dann stehen diese Menschen oft vor dem Problem, wieder nach Deutschland zurück kehren zu müssen.

Der Grund ist dabei das Deutsche Recht, nachdem Pflegesachleistungen nicht in das EU-Ausland gezahlt werden. Pflege gehört zu solcher Sachleistung. Da pflegebedürftige Menschen nach der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) als "Menschen mit Behinderung" zählen, sind wir der Meinung, dass damit gegen die UN-BRK verstoßen wird.

Deshalb haben wir für euch eine Petition eingerichtet, nicht nur für Rentner und Erwerbsgeminderte. Es ist wichtig für jeden später abgesichert zu sein, auch wenn man jetzt vielleicht noch nicht daran denkt. Doch lieber jetzt etwas tun bevor es zu spät ist.  change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege?utm_source=embedded_petition_view . Ihr könnt euch gerne nochmal alles durchlesen und bitte unterschreiben. Jede Stimme zählt. Vielleicht noch ein Kommentar da lassen. Das wäre super, es ist wichtig im Alter für jeden.

Du kannst auch gerne die Petition teilen. Denn jeder sollte das Recht haben seinen Ort Frei zu wählen, dieses ist auch im Artikel Art. 18c UN-BRK zu finden.

Vielen Dank

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Tut mir leid, wenn ich Euch damit auf die Fuesse trete, aber ich sehe garnicht ein, warum ich mit meinen Steuern fuer etwas zahlen sollte, was hier in ES nie vom Anspruchnehmer auch nur im Mindesten gutgeschrieben wurde. Wer hier lebt und hier Steuern zahlt, hat Anspruch auf all das, wer nicht, muss in das Land zurueck, in dem er/sie Steuern zahlt. So einfach ist das.

Warum sollten Deutsche/Englaender/Italiener, etc. etc. in Spanien darauf Anspruch haben, Betonung auf dem Wort Anspruch und warum sollten die Steuerzahler hier dafuer gradestehen?

 

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/Renter die in ES leben, ihre Rente aus DE beziehen und diese auch in ES versteuern müssen.

/plus  ---Heisst mtl. Rente xxxxxx €

/ minus  ---- Anteil Krankenversicherung DE

(((auch bei Eintritt in das Saludsystem von ES, mit Nachteilen und wenigen Vorteilen.

immer noch das ausgebootete Model E121 ( von 2013) Anwendung findet.

Es wird jeweils nur ein Pauschalbetrag hierzu nach ES überwiesen.)))

/ minus  ---- Zusatzbeitrag- Krankenversicherung DE

/ minus  ---- Beitrag zur Pflegeversicherung DE

(Leistung hierfür wird aber nicht in der EU erbracht.)

/ netto  ---  Ergibt laufende Auszahlung für deutsche Rentner

sowie Auszahlung für Spanier die ihren Lebensabend hier verbringen.

 

Frage/Vermutung, welcher wird hier nun belastet --- Der Zahler (Steuerzahler??) in welchem Land ES/DE

 

Es geht immer noch um Zahlung Thema Pflegesachleistungen in meinem Betrag in der EU (DE/ES)

 

Es geht immer noch um Zahlung Thema Pflegesachleistungen in meinem Betrag IN DER EU (DE/ES)

Thema Pflege im EU-Ausland  hat hier eigentlich keine Ansprache notwendig. Ergibt für mich vorab eine Überprüfung der Web-Seite.

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Im Eingangsthread steht nichts von privater Versicherung.

Gleiche Frage andersrum: warum sollte DE bezahlen, wenn man hier in ES als Resident gemeldet ist? Der Fisch beisst sich in den Schwanz. In DE lebt man nicht mehr und in ES hat man noch nichts dafuer getan, um in den Genuss der Vorteile zu kommen.

Loesung: Privatversichern, muss man ja eh, wenn man hier leben will und keine Einkuenfte nachweisen kann folglich, keine Einzahlungen in die spanischen Kassen.

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Am 23.8.2017 um 14:45 schrieb Mica:

 

Im Eingangsthread steht nichts von privater Versicherung.

Gleiche Frage andersrum: warum sollte DE bezahlen, wenn man hier in ES als Resident gemeldet ist? Der Fisch beisst sich in den Schwanz. In DE lebt man nicht mehr und in ES hat man noch nichts dafuer getan, um in den Genuss der Vorteile zu kommen.

Loesung: Privatversichern, muss man ja eh, wenn man hier leben will und keine Einkuenfte nachweisen kann folglich, keine Einzahlungen in die spanischen Kassen.

Es geht hier um die Menschen die in Deutschland gearbeitet haben und somit in die Pflegekasse eingezahlt haben. Diese bekommen nur das Pflegegeld nicht die Pflegesachleistungen. Diese werden schlechter gestellt als Menschen die in Deutschland leben.
Hier ist nochmal der der Unterschied:  blog.eu-schwerbehinderung.eu/2017/08/pflegeleistungen-was-ist-das.html
https://www.verbraucherzentrale.de/pflegesachleistung-oder-pflegegeld 

Es geht auch um die jenigen die eine Deutsche Rente ins EU-Ausland beziehen. Diese zahlen weiter in die Pflegekasse ein und haben nicht die selben Ansprüche.
Darum die Petition wegen der schlechter stellung, obwohl man weiter in die Pflegekasse zahlt.
Hier ist nochmal ein Artikel dazu:
eu-schwerbehinderung.eu/index.php/archiv/8-pflege/1-rentner-mit-pflegebeduerftigkeit-aufgepasst 
LG
EU-Schwerbehinderung
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Ich habe mein Leben lang in D eingezahlt in die gesetzliche Versicherung. Bekomme deutsche Rente. Zahle davon in die deutsche Krankenkasse und Pflegekasse ein. Warum soll ich dann keine Leistungen bekommen? Die bekomme ich von meiner deutschen Krankenkasse und nicht von Spanien. Ich unterstütze damit sogar den spanischen Arbeitsmarkt und den Staat. 

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Allgemein: EU-Ausland oder zum weitern Verständnis  ----- Auch EU-Länder ist alles ein Topf

 

---- Bei der deutschen Pflegeversicherung gilt der Grundsatz: Leistungen können nicht in ein anderes Land "exportiert" werden. Eine Ausnahme wird nur beim kurzfristigen Auslandsaufenthalt gemacht. Wenn der pflegebedürftige Vater seine Familie im EU-Ausland für höchstens sechs Wochen besucht, zahlt die Pflegeversicherung weiter. Bleibt er aber länger dort, werden die Zahlungen eingestellt.

 

Auch europäisches Recht ändert daran nichts. Nach der im Bereich der Sozialversicherung gültigen EG-Verordnung kann ein deutscher Rentner nur die Leistungen erhalten, die im Land seines neuen Wohnsitzes vorgesehen sind. Da es in den meisten EU-Mitgliedstaaten keine Pflegeversicherung gibt, kann ein Deutscher entsprechende Hilfen auch nicht erhalten.----

 

Sie machen also einen Solidaritätsbeitrag  ///  bekommen aber auch dafür keine Spendenquittung.

 

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Am 23.8.2017 um 16:04 schrieb Tiza:

Corinna, OK  -- dann hab ich nachfolgende Links sicher falsch verstanden

https://www.krankenkassen.de/ausland/Leistungen-bei-Aufenthalt-im-Ausland/pflegeversicherung-ausland/

http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/5874/6911/

gibt's noch was oder besseres dazu, ist Info für alle

Da steht es auch auf der Seite http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/5874/6911/

"Bei der deutschen Pflegeversicherung gilt der Grundsatz: Leistungen können nicht in ein anderes Land "exportiert" werden. Eine Ausnahme wird nur beim kurzfristigen Auslandsaufenthalt gemacht. Wenn der pflegebedürftige Vater seine Familie im EU-Ausland für höchstens sechs Wochen besucht, zahlt die Pflegeversicherung weiter. Bleibt er aber länger dort, werden die Zahlungen eingestellt."

 

Hier nochmal ein interessanter Artikel dazu:

blog.eu-schwerbehinderung.eu/2017/08/pflegeleistungen-was-ist-das.html 

Hier nochmal eine Website für Informationen Pflege

eu-schwerbehinderung.eu

 

 

 

Zitat

 

 

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Der Europäische Gerichtshof hat vor einigen Jahren diesem Grundsatz jedoch widersprochen. Danach müssen alle Geldleistungen im Krankheitsfall auch im EU-Ausland gezahlt werden. Geldleistungen aus der Pflegeversicherung fallen nach diesem Urteil unter die EU-Verordnung 1408/71 zum Export von Sozialleistungen. So kann auch bei einem Umzug in ein anderes EU-Land die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen gefördert und der Verbleib in der Familie gewährleistet werden.

Nach einem Umzug ins EU-Ausland hat man grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen, die im Sozialsystem des Gastlandes vorgesehen sind. Für alle Sachleistungen – zum Beispiel die Betreuung durch Pflegepersonal in einer medizinischen Einrichtung – kommt der dortige Sozialversicherungsträger auf, sofern diese in seinem nationalen System vorgesehen sind. So übernimmt die Sozialversicherung zum Beispiel in Frankreich bei Pflegebedürftigkeit bestimmte, eng eingegrenzte Leistungen, die Pflegebedürtigen nach einem Wohnsitzwechsel zustehen würden.

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@corinna  .....die Sozialversicherung zum Beispiel in Frankreich bei Pflegebedürftigkeit ...

FÜR DE ------ Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wirkt wie ein großes Sozialversicherungsabkommen zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz. Eben Jahrgang 1971 und in der Zwischenzeit mit zahlreichen Änderungen

Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen

Bei einem Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr werden die Leistungen der Pflegekasse weitergewährt. Dabei ist es unwichtig, ob Sie sich im europäischen Ausland oder Übersee aufhalten. Sie können alle Leistungen, also Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beanspruchen.  Bei Inanspruchnahme von Sachleistungen ist zu beachten, dass Sie von einer Pflegekraft begleitet werden müssen, die bei einem Pflegedienst angestellt ist oder ein Vertragsverhältnis mit der Pflegekasse hat.

Auslandsaufenthalt von über sechs Wochen

Bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Wochen besteht ein Leistungsanspruch in Europa nur dann, wenn eine entsprechende Regelung zwischen den Staaten besteht. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof fallen Geldleistungen aus der Pflegeversicherung unter die EU-Verordnung 1408/71, die den Export von Sozialleistungen beschreibt. Wenn man im Gastland allerdings die dort üblichen Sachleistungen in Anspruch nimmt, dann wird kein Pflegegeld mehr von der deutschen Pflegekasse bezahlt. Das liegt daran, dass die EU-Verordnung explizit zwischen Geld- und Sachleistungen unterscheidet und eine Kombination nicht zulässt.

Verlegung des Wohnsitz innerhalb der EU

Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder die freiwillige Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse bleibt bei einem Wechsel des Wohnortes in einen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) bestehen. Dies gilt nur, wenn Sie nur eine Rente von der deutschen Rentenversicherung erhalten und im neuen Wohnort keinen eigenen Leistungsanspruch, z.B. aufgrund einer Beschäftigung haben.
Bei den Leistungen ist jedoch zwischen Sachleistungen der Krankenkasse und Geldleistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Der Versicherte muss sich zwischen beiden Leistungsformen entscheiden, eine Kombination wie in Deutschland gibt es nicht.

Sachleistungen

Welche Sachleistungen Sie im Einzelnen erhalten können, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum, richtet sich nach dem Recht des neuen Wohnstaats.

Geldleistungen

Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld der deutschen Pflegeversicherung zu beantragen. Sie bekommen dann die Geldleistungen direkt überwiesen.
Sollten Sie sich für Sachleistungen entscheiden, müssen Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden. Von dieser erhalten Sie dann einen Anspruchsnachweis (E 121), der bei dem für Ihren Wohnort im Ausland zuständigen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden muss.
Überprüfen Sie also vor einen Wohnortwechsel genau, welche Leistungen für Sie günstiger sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

 

Weiteres zum klicken

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62007CC0228&from=DE

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EWG)_Nr._1408/71

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:c10516&from=DE

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:c10516&from=DE

http://www.umsorgt-wohnen.de/Pflegeversicherung/Pflege-im-Ausland

Bearbeitet von Tiza
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Ihr Beitrag hier läuft unter Pflege im EU-Ausland, beschäftigen sie sich damit.

Leistungen aus Deutschland zu erhalten hat so seine Tücken. Man kann sie aber auch nicht erhalten mit Mixtur, das ist Augenwischerei.

 

Beim Aufruf sehe ich einen Beitrag mit eingefügtem Zitat, weitere Werbung zur Webseite.

Nichts von Verhinderung und so. War gerade beim Antwortschreiben unterbrochen worden.

Erneuter Aufruf des Beitrags. Das kam dann als Rest zur Ansicht:

///Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Sie können auch nochmal hier etwas lesen allgemein zum Thema Pflege eu-schwerbehinderung.eu dort beschreiben wir auch das Thema Verhinderungspflege im Ausland z.B. bei einem Urlaub.////

 

@eu-schwerbehinderung  -- Besten Dank für ihre Bewertung meines Beitrag

Dieser hätte schon längst in Ihrer Webseite klar erscheinen müssen

 

Die Einbeziehung von Verhinderungspflege: Auszeiten für pflegende Angehörige

Siehe https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/  betrifft klar DE

 

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