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Lufthansastreik und die Rechte der Fluggäste


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Heute, Montag ab 0.00 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag um 23.59 Uhr soll der Streik. Man kann davon ausgehen, dass dieser bundesweite Streik zu einem der größten Lufthansastreiks in der Firmengeschichte gehören wird.

Immerhin wurde beim letzten Lufthansastreik 2001 die Fluggesellschaft nur tageweise bestreikt. Diesmal sind es vier Tage in Folge, was eine Umdisposition der Flüge in vielen Fällen unmöglich macht. Diesmal wird man mit zahlreichen Verspätungen und Flugausfällen rechnen. So rechnet man mit insgesamt 1.300 Flüge welche bis zum Ende des Streiks gestrichen werden.

Immerhin waren durch die Vorankündigung des Streikes die Mehrzahl der Passagiere gewarnt und haben sich selbst um andere Alternativen gekümmert. Auch die Lufthansa konnte hier rechtzeitig umdisponieren oder sie auf die Bahn umlegen.

Immerhin streiken diesmal 4.500 Piloten und Co-Piloten, sowohl in Passagier- als auch in Frachtmaschinen. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit bestreikt damit nicht nur die Lufthansa, sondern auch deren Tochter Germanwings.

Ziel des Streikes ist wie so oft der Schutz des Arbeitsplatzes der Piloten. Man will verhindern, dass der Lufthansa-Konzern die gut bezahlten Arbeitsplätze in billigere Gesellschaften verlagert und somit interne Tarifstrukturen umgeht. Dieses Problem erscheint den Piloten so gravierend, dass sie von den ursprünglichen 6,4 Prozent mehr Gehalt nun sogar zu einer Nullrunde bereit sind, wenn ein Stopp der Job-Auslagerung garantiert wird.

Da bis zum Ende der Frist es zu keiner Einigung zwischen der Gewerkschaft und dem Lufthansa-Konzern gekommen ist, haben die Piloten wie geplant ihren Streik begonnen.

Für die Fluggäste ist in diesem Streik das europäische Recht von Interesse, denn die EU-Fluggastrechte Verordnung sieht vor, dass Fluggäste schon bei kürzesten Verspätungen auf ihre Rechte pochen dürfen. Diese treten in Kraft bei Aubflugverzögerungen von zwei Stunden und bei Kurzstrecken von bis zu 1.500 Kilometern, ebenso wie bei drei Stunden Abflugverzögerung bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer und vier Stunden bei Langstrecken.

Bei derartigen Verspätungen muss für das Wohl des Fluggastes gesorgt werden, womit Fluggäste dann Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten haben, ebenso wie Erfrischungsgetränke, zwei Telefongesrpäche, Faxe oder E-Mails und wenn es nötig ist auch Hotelübernachtungen inklusive des Transfers. Bei einer mindestens fünfstündigen Verspätung kann man als Fluggast sogar komplett von der Reise zurück treten und sein Geld zurück verlangen.

Erfährt man als Fluggast am Flughafen, dass der eigene fLug gestrichen worden ist, so hat man die Wahl zwischen der Ticketpreiserstattung oder sich mit einem Ersatzflug zum Ziel bringen zu lassen. Im letzterem Fall muss die Fluggeselschaft dem Fluggast eine alternative Beförderung ermöglichen.

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