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Hallo zusammen ! :wave:

Wir haben ein kleines Apartment und würden es gerne für den Sommer vermieten und es (die Vermietung) den Profis überlassen. :lachen: Also, einer Firma, die sich allein(!) um alle Belange kümmert, Werbung in Internetportalen macht, Wäsche wechselt etc. und uns (lediglich) einen Teil der erwirtschafteten Miete zahlt.

Weiß jemand, wie es steuerrechtlich gehandhabt wird? Dass die Miete unser Einkommen ist, ist klar, wir erklären es mit dem Modelo 210 und die zu zahlende Einkommenssteuer wird in Deutschland angerechnet. So weit, so gut :hail:

Jedoch habe ich oft gelesen, dass man in Spanien mit einer "touristischen Vermietung" stets als Unternehmer betrachtet wird mit der Folge, dass man die Umsatzsteuer IVA berechnen und jedes Quartal abführen und jährlich (auch) eine Körperschaftsteuererklärung abgeben soll. [IMG] Stimmt es denn?

Oder zählt es mit (nur) einer Immobilie nicht als (gewerbliche) Vermietung, sondern nur als Vermögensverwaltung? :help:

Auch haben wir mal gelesen, dass die Wohnungen, die an Touristen vermietet werden, nicht mehr der Gesetzgebung des spanischen Staates obliegen, sondern den Tourismusgesetzen der autonomen Regionen, sofern sie über solche verfügen. Wie sieht es in Katalonien aus?:hilfe:

Vielen lieben Dank im Voraus für jeden Tipp! :cheer:

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