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vor 2 Stunden schrieb esele:

wir sind auch eigentuemer, die hypothek fuer das haus haetten wir von keiner deutschen bank bekommen-lol.was brauche ich ein deutsches Konto wenn ich in Spsnien lebe?die deutsche rente ueberweisen die auch auf ein spanisches konto

Hallo esele,

das kann man ja mache wie mal will.

Für uns war wichtig, dass meine Frau und ich jeweils ein Konto haben, beide Visa-Karten und EZ-Karten und das Konto und alle Karten kostenlos sind.

Für 2 Konten 3 Visakarten und 2 EZ Karten, plus Kontogebühren und ggf. noch andere Gebühren, kommt da in Spanien im Jahr einiges zusammen.

Und- die Visa-Karten der DKB sind auch am Automaten in Spanien  nicht begrenzt.

Man kann so viel Geld an einem Tag am Geldautomaten abholen, wie auf dem Konto ist.

Von meinem Konto hat unsere Tochter in Deutschland noch die ebenfalls kostenlose Visa-Partnerkarte und wenn sie für uns Besorgungen macht, dann kann sie ebenfalls in Deutschland kostenlos Geld am Automaten ziehen.

***Zypern und  Griechenland haben gezeigt, dass man nie sein Geld auf einem Konto in den Land habe sollte, in dem man wohnt.***

Hinzu  kommt noch, dass meine Frau und ich Gütertrennung haben.

Die Immobilie in Spanien gehört meiner Frau alleine und ich habe mein Geld im Ausland.

Ich kenne viele Leute in Spanien, denen wurde wegen Bagatellangelegenheiten das Konto (Embargo)  gepfändet.

Und dann muss man, selbst wenn man im Recht ist, sich einen Anwalt nehmen der das klärt und  meistens dann teurer ist als die Forderung.

Auch kann man dann unmöglich eine seriöse Vermietung von Ferienwohnungen machen, wenn ein Konto in einem Land ist, wo so etwas möglich ist.

Gut- eine Hypothek haben wir nicht benötigt, aber man kann ja auch trotzdem ein deutsches Konto haben.

Wichtig ist, dass jeder es so machen kann wie er/sie es möchte.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

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Helmut möchte zwar in Spanien leben, vertraut den Spaniern aber nicht mal soweit, das er ein Girokonto in dem Land einrichten will...

Das Problem in Griechenland war, dass die Geldautomaten generell nur 50 EUR am Tag ausgespuckt haben, damit die Kisten nicht so schnell leer laufen und jeder wenigstens ein bisschen bekommt. Da wirst Du im Zweifel mit Deiner DKB Karte auch nicht mehr bekommen. Wenn überhaupt. Der Kreditkartenservice ist ja freiwillig. Das könnte das erste sein, was abgeschaltet wird. Außerdem hat die DKB wahrscheinlich ein 100fach höheres Insolvenzrisiko, als jede spanische Geschäftsbank. Aber auch in Spanien gibt es eine Einlagensicherung. Das Geld auf dem Girokonto ist also sicher, sofern es die Einlagensicherung nicht überschreitet.

Aber, und da gebe ich ihm Recht, jeder so wie er möchte. Für unseren Immobilienkauf war aber auch ohne Hypothek ein spanisches Konto notwendig, weil wir mit einem von einer spanischen Bank ausgestellten V-Scheck bezahlen mussten. Da endet es dann mit jeder so wie er möchte.

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Hallo,

in Zypern und Griechenland war ja gerade der Witz, dass ausländische Kreditkarten nicht begrenzt waren.

Aber- in 2020 kommt die Nagelprobe, dann werde wir alle wissen was die Einlagensicherung  wert ist.

Selbst wenn die 100 TSD garantiert sind, ist die Frage, was sie nach dem deflationären Schock und nach 2 bis 3 Jahren galoppierender Inflation noch wert sind.

In dieser Richtung bin ich wirklich Experte.

Und ich wundert nur, dass etwa 99% der Menschen keinerlei Ahnung haben, was 2020 auf uns zukommt.

Nur ganz kurz:

2020 ist das Eigenkapital der Banken aufgebraucht und sie können keine Kredite mehr vergeben und genau dann, wenn die etwa 300 TST Zombiefirmen alleine in Deutschland neue Kredite benötigen und dann pleite gehen.

Europaweit wird mit etwa 50 Millionen mehr Arbeitslose gerechnet.

Es müssen dann etwa 11 Billionen gedruckt werden, damit noch Renten usw. ausgezahlt werden können.

Natürlich Scheibchenweise am Automaten.

Und Geld drucken erzeugt immer Inflation, aber dann (bei der Summe) sehr gewaltig.

Ganz gut hat das Dr. Krall den Menschen erklärt, die sich dafür interessieren.

Der Mann hat für fasst alle deutschen Banken die Kreditbewertungssysteme entwickelt und berät auch die deutsche Bundesregierung.

Er ist also ganz, ganz nahe am System.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

 

 

 

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Die Weltuntergangspropheten machen immer einen entscheidenden Fehler. Wenn sie die Welt untergehen sehen in sagen wir mal 10 Jahren, hat das im Zweifel bis dahin jeder vergessen, wenn das Ereignis dann doch nicht eintreten sollte. Wenn jemand allerdings die Welt bereits nächstes Jahr untergehen sieht, dann erinnert sich im Zweifel jeder noch daran und derjenige gerät dann in Erklärungsnot, wenn das Ereignis mal wieder verschoben werden muss. Böser Fehler. 2020 sind ja max. 16 Monate. Herr Krall sollte zusehen bis dahin noch möglichst viele Bücher zu verkaufen. So viel Zeit bleibt also nicht mehr bis zur Hyperinflation. Danach hat ja keiner mehr Geld, Bücher zu kaufen. :D:D:D

Seit 2008 wird ja der Weltuntergang jeden Monat durch irgendwelche Experten, Bestsellerautoren und Spinnern vorhergesagt. Vielleicht will Herr Krall auch einfach nur Bücher verkaufen? Im Zweifel schiebt er es auf Merkel. Oder er schreibt das nächste Buch, warum er das letzte Mal falsch gelegen hat. Oder es kommt heraus, dass er sich Tesla-Aktien gekauft hat und jetzt Multimillionär ist.:D:D:D

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Zitat

Damit da zeitliches nichts durcheinander kommt.

Wir fahren unsere Absicherungsstrategie seit dem Jahre 2000.

Bis heute haben sich die Investitionen vervierfacht, seit 2009 verdoppelt, und seit diesem Jahr um geschätzte 18% zugenommen.

Und morgen kann ich alles in jeder Bank auf dieser Welt in die gängige Währung eintauschen.

Ich halte nichts von Theorien, sondern von praxisnahem Zahlen.

In 2 Monaten beenden wir unsere Absicherungsstrategie und gehen in Deckung, denn dann haben wir alles geregelt.

Das alles funktioniert aber nur, weil etwa 95 bis 98% an dieses Geldsystem glauben.

Ich persönlich bin den Leuten sehr dankbar.

Aber wenn ich mich doch irre, dann machen wir einige Flaschen Sekt auf, den dann läuft alles so weiter, und dagegen haben ich nun wirklich überhaupt nichts.

Aber wehe es kommt doch so, und wir wäre nicht vorbereitet; was auch nichts kosten, ganz im Gegenteil.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

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jeder den wir kennen  und auch die gesammte Familie meiner besseren Haelfte hat Bargeld gebunkert- fuer den Fall der Faelle,also sollte man mir mal mein Konto(weil ich den Steuerausgleich nicht schnell genug gemacht habe:))) sperren und ich hab sogar ein eigenes spanisches, dann ist da immer noch der Sparstrumpf :))))

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Ja- Bargeld ist nicht die schlechteste Sache, vor Allen dann nicht, wenn der deflationäre Schock kommt.

Aber danach frisst die Inflation es auf.

Mein Konto können die Spanier erst gar nicht sperren und mit den deutschen Behörden habe ich in Richtung Steuern nichts am Hut.

Nur so als Beispiel.

Mit den spanischen Steuerbeamten  hatten wir eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob das deutsche Pflegegeld (Stufe 2), das Geld für die deutsche Verhinderungspflege und das Kindergeld, das ich für unsere erwerbsunfähige  40 jährige Tochter in Deutschland bekomme, in Spanien der Steuerpflicht unterliegen.

Dann war da noch die Unwissenheit der spanischen Steuerbeamten, ob ich in Spanien den Kapitalertrag für physische Edelmetalle in Spanien versteuern muss und das waren hunderttausende; sie haben sich im Wert mehr als vervierfacht.

Anscheinend kennen die Leute nicht das Doppelbesteuerungsabkommen, oder wollen mich verarschen. 

Selbst darüber, ob ich das in Deutschland ererbte Haus bzw. das Erbe darüber in Spanien versteuern muss, gab es noch Fragen.

Da ich kein Vermögen in Spanien habe, können sie gerne ein Gerichtsverfahren mit mir anfangen und ihre Dummheit vor Gericht ausbreiten.

Hätte ich ein Konto in Spanien, wäre es sicherlich schon gepfändet und ich hätte dann klagen müssen.

So haben sie gekniffen und nichts gemacht.

Was sollten sie auch machen?

***Ich hatte alles angegeben und nicht verheimlicht***

Selbst wenn ich Unrecht hätte, wäre es keine Steuerhinterziehung.

Meine Frau habe ich natürlich auch beraten, und sie hat in 11 Jahren Selbständigkeit in Spanien und zu etwa einem  Drittel Beiträge gegenüber Deutschland,

etwa die spanische Rente, die eine Verkäuferin bei LIDL in Deutschland  erhält, wenn sie 45 Jahre gearbeitet hat.

Und sie muss nun noch nicht einmal als Rentnerin KK-Beiträge zahlen.

Ja- und hundert Seiten weiter.

 

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

 

 

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  • 6 Monate später...
Am 13.7.2019 um 08:51 schrieb Helmut Josef Weber:

Hallo Gerd,

meine Frau (66) und ich (67) wohnen seit 20 Jahren in den Bergen über Malaga und vermieten dort eine 4 Personen-Wohnung ab 2020 auch als Ganzjahresvermietung.

Alles zu finden unter: www.ferienwohnungen-andalusien.eu  Menü Ganzjahresvermietung

Dort sind auch viele weitere Informationen zu finden.

Zu den Fragen Sozialversicherung (speziell für gesetzlich Versicherte) möchte ich mich als Spezialisten bezeichnen.

Auch geht es bei uns ohne offizielle Anmeldung, wenn ein offizieller Wohnsitz in Deutschland behalten werden soll, damit die Freibeträge und das Existenzminimum in Deutschland weiter genutzt werden können.

Das macht für einen Rentner oft eine Menge Geld aus, denn die Freibeträge (Existenzminimum) ist in Spanien viel niedriger und die Renten müssen ohne Freibetrag  versteuert werden.

Aber natürlich kann hier auch ganz normal ein Wohnsitz angemeldet werden.

Sind noch Fragen?

Immer gerne.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

WER laenger als ein halbes Jahr in Spanien lebt muss sich anmelden und auch seine Rente versteuern, wenn man beim betruegen erwischt wird, und man WIRD erwischt,kostet da Taler, man sollte Leute nicht ermuntern Steuern zu hinterziehen.

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Hallo esele,

meine liebe Frau und ich haben noch nie unsere deutschen Renten versteuern müssen, denn sie liegen unter den Freibeträgen.

Dafür haben wir aber sehr hoch in eine private Alterssicherung investiert, bei der auch der Kapitalertrag nicht unter die Versteuerung fällt.

Genauer gesagt, der Kapitalertrag ist steuerfrei.

Und wir hatten in den letzten 20 Jahren etwa 350% Kapitalertrag, seit 2009 etwa 110%, und alleine im letzten Jahr etwa 25%.

Daher leben/lebten wir in Spanien vollkommen legal ohne Probleme mit dem Finanzamt.

Ganz legal kann ich überall angeben: Außer unsere Minirenten haben wir kein Einkommen.

Bzw. konnten, denn seit 2018 hat meine Frau eine eigene spanische Rente und da werden wir wohl auch ein bisschen Steuern zahlen müssen.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

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vor 2 Stunden schrieb Helmut Josef Weber:

Natuerlich gibt es Freibetraege, aber man muss dem Finanzamt Auskunft geben, wenn es verlangt wird, bei mir ist das einmal im Jahr, das ist kein Problem, aber wenn jemand glaubt er kann sich druecken wenn er hier das ganze Jahr lebt, dann wird er dumm gucken, wenn er erwischt wird

 

 

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Hallo esele,

ja das geht ganz schnell. 

Vor Jahren mussten wir von unseren deutschen Konten die Kontoauszüge zum Finanzamt schicken, weil sie bemerkt hatten, dass wir Gelder aus dem Ausland  bekommen. Es kam aber gar nicht aus Deutschland, sondern es kam von unserem Konto in der Schweiz. 

Sie werden wohl erstaunt gewesen sein, dass wir freiwillig ein Konto in der Schweiz angegeben haben, von dem sie gar nichts wussten.

Schon seltsam, fast jeder meint, wenn er von einem schweizer Konto hört, dass da irgendwas mit Schwarzgeld läuft; aber jeder Europäer darf auf der ganzen Welt Konten haben, überall und soviel er will.

Aber es existieren auch viele Irrtümer darüber, was ein Deutscher in Spanien versteuern  muss.

Eigentlich muss  nur das versteuert werden, was  in Deutschland auch versteuert werden  muss. 

So muss z. B. in Spanien keine Erbschaftsteuer bezahlt werden auf Sachen die man in Deutschland erbt, auf deutsches Pflegegeld, auf Kapitalertrag von Edelmetallen und so weiter und so weiter.

Genaueres regelt das Doppelbesteuerungsabkommen.

Bevor man langfristig z. B. seine private Altersversorgung regelt, sollte man sich darüber im Klaren werden, wie man sie auch im Alter steuerfrei  und abgabenfrei verleben kann.

Das könnte sonst  schnell etwa die Hälfte der Rentenzahlung kosten.

Hinterher Kapitalertragssteuer und etwa 18 % Sozialversicherung und Solidaritätszuschlag und so weiter zahlen, tut dann sicherlich sehr weh.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

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.... mal "klipp & klar" der Reihe nach die spanischen "Bringepflichten" bei längeren Aufenthalten in Spanien:

Aufenthalt:
> 3 Monate >> Empadronamiento (Einwohnermeldeamt)
> 6 Monate (> 183 Tage) >> Residencia (auch: fiscal) - mit Vollversteuerung "Welteinkommen"

Auswirkungen sh. Link:
>> https://www.recht-spanien.com/index.php/de/blog-de/wohnsitz/220-unterschiede-de.html

Dazu der Hinweis:
alle "Bringepflichten" sind zwingend durch die Betroffenen zu erfüllen und bei Unterlassung und deren amtliche Feststellung sind erhebliche Strafen zu erwarten.
Dazu sind in den vergangenen Jahren verschiedene Mittel des Datenaustausches mit "Hacienda" (Finanzamt) festgeschrieben worden, z.B. Stichprobenkontrolle, (Anwesenheits-)Kontrolle über Strom-/Wasserverbräuche (Hacienda <> Iberdrola/Wasserversorger) .... und, wenn man "ertappt" wird >> nachweispflichtig ist immer der Betroffene

... inwieweit der persönliche "Nasenfaktor" Ausnahmen/Sonderregelungen zulässt, ist steuerrechtlich "vor Ort" jeweils im Einzelfall mit 'nem Steuerberater, der im Steuerrecht beider Länder "zu Hause" ist, zu klären ... verallgemeinern kann man hier absolut nichts ...
dtsch. Info: https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/rentenzahlungen-ins-und-aus-dem-ausland-steuerliche-konsequenzen.html

Inwieweit Kontrollen im hier vorliegenden (Vermiet-)Angebot auf Grund der Besitz-/(Unter-)Vermietverhältnisse messtechnisch möglich sind, sei erst Mal dahingestellt ... unmöglich sind sie aber nicht - hier ist jeder seines Glückes Schmied ...
>> Info Andalucía zu den dortigen "Randbedingungen" sh. Vermietung allg. vs. touristische Vermietung:
>> https://www.juntadeandalucia.es/temas/vivienda-consumo/alquiler/informacion.html

... was letztlich jeder Einzelne dann auch macht, muss er mit seinem Gewissen und seiner "Leidensfähigkeit" im Fall des Falles ausmachen ...

¡Qué tengaís suerte!

 

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Hallo baufred,

ja,  so wie Du es beschrieben hast läuft es ab.

Aber in mir ruhen auch zwei Seelen.

Wir haben auf der einen Seite nicht unerheblichen Kapitalertrag, der mit 0% besteuert wird.

Auf der anderen Seite sind aber die Steuern  für die Vermietung unsere beiden Ferienwohnungen um 60% erhöht worden.

Jetzt könnte man ja bei uns sagen: Naja, ausgleichende Gerechtigkeit.

Aber es gibt eine Menge Menschen in Spanien die von dieser Art der Vermietung ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Diese Leute haben teilweise viel Geld in den Ausbau der Wohnung investiert und können  jetzt den Preis am Markt nicht mehr durchsetzen, um diese 60% auszugleichen, denn dann fahren die Urlauber  lieber nach Griechenland oder in die Türkei.

Von den Urlaubsgästen leben ja auch noch andere Menschen, denn in unserem kleinen Dorf steigen die Besucherzahlen oder die Einkäufe bei dem ortsansässigen Fleischer, in den kleinen Lebensmittelläden und in den Restaurants sprunghaft an im Sommer.

Ich kann mir daher auch vorstellen, dass einige Menschen in Spanien nicht aus reiner Raffgier z. B. schwarz vermieten oder irgendwie anders Schwarzgeld erwirtschaften, sondern einfach der Frust in ihnen darüber hochkommt, wie ungerecht das Steuersystem ist.

Denn auf der einen Seite werden auf einige Arten von  Kapitalertrag (also für Einnahmen für die Menschen  noch nicht einmal arbeiten mussten)   0%  Steuern erhoben und auf der anderen Seite erhöht man eben mal die Steuern um 60% auf die Leistung/Einnahmen  für die Menschen arbeiten müssen.

Ach hätte ich bald vergessen.

Wir müssen seit ungefähr zwei Jahren jeden Gast der zu uns kommen innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei anmelden.

Ja- man begründet es wieder mit der Bekämpfung des Terrorismus und so weiter.

 Nur- es müssen aber nur Gäste angemeldet werden, die auch zahlen; Freunde und Bekannte oder Terroristen, die nicht offiziell zahlen,

brauchen auch nicht bei der Polizei angemeldet werden.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

 

 

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Was mich wundert ist, dass die Menschen so ruhig bleiben während sie enteignet werden.

Egal ob durch die Nullzinspolitik, die Kürzung der Betriebsrenten, die Inflation oder die erhöhte Zuzahlung zu vielen Dingen, usw.

Was wird denn wohl sein, wenn noch mehr Menschen merken, dass sie für 30 Jahre Beiträge in die Lebensversicherung weniger herausbekommen als sie eingezahlt haben, und obendrein die Kaufkraft in den ganzen Jahren sich mindestens halbiert hat.

Effektiver kann man Vermögen nicht vernichten.

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  • 5 Monate später...

Ich hoffe, ich darf mit mit meiner Thematik hier einklinken. Ich bin Rentnerin und lebe als Residentin in Spanien, auf Gran Canaria. In Deutschland habe ich keinen Wohnsitz mehr. Somit bin ich weiterhin bei der TK versichert, wurde aber ins hiesige Krankenversicherungssystem umgeschrieben. Ich bekomme also, obwohl ich die deutschen Versicherungsbeiträge zahle, die hier in Spanien entsprechenden Leistungen, die bei weitem nicht so umfangreich sind wie in Deutschland. Im Internet bin ich bin ich auf folgendes Urteil aufmerksam geworden:

https://eu-schwerbehinderung.eu/index.php/recht/1307-beitrag-20190815-01?fbclid=IwAR1WUcnwIW7avzpnY6gZDsN5wgEQWlU7uGR64zdlmMqglPOOmR4-SiXRf7o

Daraufhin habe ich eine Zahnarztrechnung bei meiner Krankenkasse, der TK, eingereicht. Die Erstattung wurde abgelehnt "Sie möchten, dass wir uns an den Kosten für Ihre Behandlung in Spanien beteiligen. Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Sie sind aufgrund Ihres Rentenbezuges bei der TK versichert und in Ihrem Wohnstaat zur Leistungsaushilfe eingeschrieben. Sie haben somit Anspruch auf alle Sachleistungen nach dem Recht der ausländischen Krankenversicherung. Wir zahlen für Sie monatliche Pauschalen an Ihre aushelfende Krankenkasse. Mit diesen Pauschalen sind alle Kosten für die gesetzlichen Leistungen in Ihrem Wohnstaat abgegolten. Weitere Kosten, die Ihnen privat in Rechnung gestellt werden, können wir nicht übernehmen."

Ich habe Widerspruch eingelegt, der ebenfalls abgelehnt wurde "Bei Erkrankungen im Ausland besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch, es sei denn es können aufgrund zwischen- bzw. überstaatlichen Rechts Leistungsansprüche bei einem Auslandsaufenthalt verwirklicht werden. Mit Spanien besteht ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen (vgl. VO EG 883/04). Somit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungsaushilfe durch den spanischen Krankenversicherungsträger. Hierbei wird zwischen den unter schiedlichen Aufenthaltsformen und Personenkreisen unterschieden. In jedem Fall muss die anspruchsberechtigte Person ihren Anspruch auf Sachleistungen gegenüber dem aushelfenden Träger bzw. dem Leistungserbringer mit einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung nach weisen. Sie sind bei der TK als Rentnerin versichert. Ihren Wohnsitz haben Sie in San Agustin (Spanien). Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist somit Spanien. Mit Schreiben vom 6. Mai 2016 haben wir Ihnen eine entsprechende Anspruchsbescheinigung bei einem gewöhnlichen Aufenthalt ausge stellt. Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 bestätigte uns der spanische Krankenversicherungsträ ger INSTITUTO NACIONAL DE LA SEGURIDAD SOCIAL DE LAS PALMAS DIRECCION PRO VINCIAL in C/ Perez del Toro, 89, 35004 Las Palmas, dass ab 21. Januar 2016 sachleistungs berechtigt sind. Diese Leistungen werden mit uns im Rahmen eines Pauschbetrages abgerechnet"

Kann mir hier im Forum bei der Thematik weiterhelfen?

 

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Es ist so, dass gesetzlich Versicherte immer in einem EU Land so krankenversichert sind, wie die gesetzlich Versicherten in diesem Land.

Nur für deutsche Versicherte gibt es die Sonderregelung, dass sie sich auch in dem Land medizinisch behandeln lassen können, in dem die KK-Beiträge von der Rente eingezogen werden.

Das ist so 2005 vom BSG entschieden worden.

Gruß Peter

 

 

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Hallo Elke,

wäre mal interessant wenn Du uns die Passagen von dem Gesetz aus 2018 zumindest auszugsweise hier übermitteln könntest;

z. B. die Aussage "deutsche Rentner erhalten in Spanien kostenlose Zahnbehandlung".

Im Übrigen kannst Du auch kostenlos vor dem Sozialgericht in Deutschland klagen und kannst damit erreichen, dass Du Deine Meinung durchsetzen kannst.

Ich spreche dabei aus Erfahrung, denn alleine in den letzten paar Jahren habe ich (vor dem Sozialgericht) durchgesetzt, dass meine Ehefrau für einige Jahre ihre Erwerbsunfähigkeitsrente nachgezahlt bekommen hat, dass wir unser Kindergeld nach Spanien erhalten haben, dass unsere Tochter zur Therapie in Deutschland mit dem Taxi gefahren wird, und so weiter und so weiter.

Ich muss sagen, ich habe mit den Sozialgerichten sehr gute Erfahrungen gemacht, zumal sie auch selbst ermitteln können und auch rechtliche Hinweise geben können, die dem Kläger zum Vorteilt sind.

Aber es ist ein sehr interessantes Thema und ich hoffe Du hältst uns auf dem Laufenden.

Ich habe übrigens mit der AOK in Deutschland dieses Thema schon durch, und ich muss sagen, sie haben recht, und mir steht als Deutscher Rentner mit Wohnsitz in Spanien, der Beiträge in Deutschland zahlt, kein Zahnersatz oder ähnliches zu.

Aber das ist eben meine Meinung die ich mir gebildet habe und die muss ja nicht richtig sein.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

 

 

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...Das spanische Gesundheitssystem kann sowohl von Vorteil als auch von Nachteil sein. In Spanien sind die Medikamente kostenfrei, d.h. als Rentner sind Sie anders als in Deutschland von Zuzahlungen befreit. An anderer Stelle ist das spanische Gesundheitssystem allerdings von Nachteil für deutsche Rentner, da in Spanien der Zahnarztbesuch und Zahnersatz immer vom Patienten selbst bezahlt werden muss...

https://www.auswandern-handbuch.de/krankenversicherung-fuer-rentner-im-ausland/

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Zum Mythos  Medikamente kostenfrei________________Zuzahlungsregelungen in Spanien

https://www.mscbs.gob.es/estadEstudios/estadisticas/sisInfSanSNS/pdf/aportacionRecetaSNS.pdf

https://spanien.diplo.de/blob/1762538/d216c3a2b50e7c2c09735c5a08f45963/dd-gesundheitssystem-gesundheitsreform-data.pdf

z.B. sh. Punkt  4   „“sind die Medikamente kostenfrei, als Rentner (Residente --gibt es evtl. auf entsprechenden Nachweis)

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Es geht mir nicht um Medikamente, es geht um diesen Passus in dem Urteil:

"Eine Person, die eine Rente oder Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erhält und die keinen Anspruch auf Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates hat, erhält dennoch Sachleistungen für sich selbst und ihre Familienangehörigen, sofern nach den Rechtsvorschriften des für die Zahlung ihrer Rente zuständigen Mitgliedstaates oder zumindest eines der für die Zahlung ihrer Rente zuständigen Mitgliedstaaten Anspruch auf Sachleistungen bestünde, wenn sie in diesem Mitgliedstaat wohnte. Die Sachleistungen werden vom Träger des Wohnorts für Rechnung des in Absatz 2 genannten Trägers erbracht, als ob die betreffende Person Anspruch auf Rente und Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats hätte."

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