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Hallo Elke,

der letzte Satz hat es in sich

...als ob die betreffende Person Anspruch auf Rente und Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats hätte.

Die spanische Krankenversicherung erbringt also für Dich Sachleistungen in Spanien, obwohl Du keinen eigenen Anspruch auf eine Krankenversicherung hast und die Kosten dafür trägt Deine deutsche Krankenversicherung

Kein gesetzlich Versicherter hat aber in dem Mitgliedstaat Spanien Anspruch auf die Sachleistung Zahnbehandlung, oder Zahnersatz.

Und damit schließt sich der Kreis.

Ansonsten kämen ja auch ganz kuriose Dinge zustande.

Meine Ehefrau hat z. B. Anspruch auf eine spanische Rente und muss daher von ihrer deutschen Rente keine Krankenkassenbeiträge zahlen.

Ich habe keinen Anspruch auf eine spanische Rente und bin bei der AOK (über die KVdR) in Spanien in der selben gesetzlichen Krankenversicherung.

Wäre Deine Annahme richtig, dann würde meine Ehefrau in Spanien keinen Zahnersatz erhalten, aber ich würde ihn erhalten.

Zusammenfassend mit anderen Worten gesagt:

Du bekommst in Spanien Sachleistungen von der spanischen Krankenkasse, obwohl Du keinen eigenen erworbenen gesetzlichen Anspruch in Spanien darauf hast, und die Kosten dafür, dass Du in Spanien Sachleistungen erhältst, zahlt die deutsche Krankenkasse.  Aber  eben auch nur die Sachleistung, die diese spanische gesetzliche Krankenkasse erbringt.

So sehe ich das.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

 

 

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Hallo Tiza,

es ist wohl wirklich ein Mysterium.

Ich benötige im Monat für fast 6.000 € Medikamente und das seit etwa 16 Jahren.

In Deutschland müsste ich (als chronisch Kranker) mindestens ein Prozent der Medikamentenkosten selbst tragen, also etwa 720 € im Jahr.

Ganz abgesehen davon, dass immer mehr Medikamente in Deutschland von den Versicherten komplett selbst bezahlt werden müssen.

Die Zuzahlung für die monatliche Ration beträgt in Spanien zwischen 1 € und 2 €, also maximal etwa 0,033%.

Ich war mehrmals über Wochen im Krankenhaus:

Keine Zuzahlung für Verpflegung, für den Krankentransport oder für irgendwelche anderen Dinge.

Zum Zahnersatz kann ich schreiben, dass die Implantate (die natürlichen Spanien zu 100% selbst bezahlt werden müssen) weniger kosten als in Deutschland mit dem Zuschuss der Krankenkasse.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

 

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Angesprochen                 „“es ist wohl wirklich ein Mysterium““  wenn man es so sehen will,

Nein nur vom Lesen von 2 Links ist es soweit ersichtlich. Bei einhalten von „Verfügungen“ zusätzlichen daraus entstehenden/begleitenden Arztberichten entsteht

eben der Typ TSI 001 Farmacia gratuita. Der in ES Unterstützung findet.  

Viele Residente Rentner sind mit ihrer automatischen Einstufung TSI 002 - 01 10% límite 8,23 euros /mes zufrieden.  

Können unteranderem alle auch von dem System "ANDALUCIA" JUNTA sesentaycinco Beistand erfahren.

Bearbeitet von Tiza
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  • 8 Monate später...

Hallo ,

ich würde gerne ebenfalls Informationen bekommen.

Wir spielen mit den Gedanken auszuwandern(Spanien) und sind dankbar über ein paar infos.

Wir haben einige fragen... 

 

Sehe aber hier sind einige die sich auskennen.

Vorallem Herr Helmut Josef Weber.

können Sie uns helfen?

 

wir freuen uns auf eine Antwort.

Mfg

Christoph und Jennifer

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Hallo Ihr Beiden,

sagen wir mal besser: Jeder hat so seine Schwerpunkte, die dann auch praktisch zu seinem Leben gehören.

Ich bin z. B. Rentner und kenne mich ganz gut mit den jeweiligen Sozialversicherungssystem  aus,  andere, wie z. B. baufred hat seine Schwerpunkte in anderen Dingen.

Wenn möglich, dann sollten wir möglichst viele Dinge hier im öffentlichen Forum diskutieren, denn dann können mehrere etwas davon haben, wenn sie vielleicht das gleiche Problem haben.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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... tlw. hat Helmut Recht, aber wie immer, der Teufel steckt im Detail ...

... festzustellen ist, es leben viele Deutsche in Spanien, die mehr oder weniger gut sich mit den alltäglichen Dingen der Bürokratie aus kennen - oder aber sich im "System" relativ ruhig verhalten (müssen!) ... aber dennoch sich immer wieder "blaue Flecken" holen, weil sie sich der Sprache weitestgehend "verweigern" ....

Bereits vor 35 Jahren lernte ich aus beruflichen Gründen in 4 Jahren die "Basics" der spanische Sprache bis zu einer gewissen notwendigen Perfektion ... und, auch heute noch ständige "Vertiefung" täglich per span. Podcasts + Mono-/Dialogtexte zur Vokabelarbeit!

... heisst unterm Strich > ich kann mir problemlos zu meinen Alltagsproblemen jederzeit an den spanischen  Originalquellen im Internet die notwendigen Infos besorgen und damit "arbeiten" - was nahezu allen Anderen nicht möglich ist und sich alles aus 2- u. 3-Hand mehr oder weniger genau holen müssen .... oft mit den bekannten "blauen Flecken" als Ergebnis ...

... ansonsten, für den Einstieg >>> "Rundum"-Infopaket der Diputación de Alicante - in Deutsch!:
http://www.ciudadanosextranjeros.es/de/publikationen/

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  • 1 Jahr später...

Neue Steuerregeln für deutsche Rentner im Ausland ab 2015

 

Viele deutsche Rentner ziehen nach ihrem Arbeitsleben in den Süden und verbringen ihren Ruhestand in Südspanien, auf Mallorca oder auf Teneriffa. Dorthin überweist die Deutsche Rentenversicherung ihre Rente. Die Frage ist, ob und wie diese Rente zu versteuern ist. Das Modell Spanien wird sich ausweiten auch auf andere Staaten.

Rente bisher in Spanien versteuert

Nach dem bisherigen Doppelbesteuerungsabkommen mussten deutsche Rentner, die in Spanien “Residente” sind, in Spanien ihre deutsche Rente versteuern. Die “Residencia” muss jeder beantragen, der sich in Spanien mehr als 183 Tage aufhält. “Residente” sind in Spanien voll steuerpflichtig und müssen dieselbe Steuer wie spanische Bürger bezahlen. Ausgenommen sind deutsche Pensionäre- ihre Pension wird im Kassenstaat besteuert. Betriebsrenten und private Renten sind im Wohnsitzstaat zu versteuern.

Deutschland erhält nun Besteuerungsrecht

Deutschland hat nun mit Spanien ein neues Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, das seit Anfang 2013 angewandt wird. Danach erhält Deutschland als Kassenstaat für deutsche Renten ein begrenztes Besteuerungsrecht.

Personen, die ab 2015 erstmals Rente beziehen, müssen in Deutschland 5 % Steuern auf ihre gesetzliche Rente bezahlen.
Für Neurentner ab 2030 beträgt der Quellensteuersatz 10 %.
Diese Regelung gilt ebenfalls für Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten, deren Aufbau über einen Zeitraum von mehr als 12 Jahren in Deutschland staatlich gefördert worden ist.
Für andere Renten bleibt es dabei, dass das alleinige Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Spanien) zusteht.

https://www.sammerseidler.de/versteuerung-der-rente-in-spanien-ab-2015/

 

 

 

Bearbeitet von kolo
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  • 3 Wochen später...

auch hier Holzauge sei wachsam


Welche Gültigkeit hat der spanische Führerschein?

Die Gültigkeit von spanischen Führerscheine ist grundsätzlich abhängig vom Alter und der Führerscheinklasse.

  • Gruppe 1: Führerscheine der Klasse AM , A1, A2, A, B, B1 und BE: 10 Jahre
    • ab dem Alter von 65 Jahren: 5 Jahre
  • Gruppe 2: Führerscheine der Klassen BTP, C1, C1 + E, C, C + E, D1, D1 + E, D y D + E: 5 Jahre
    • ab dem Alter von 65 Jahren: 3 Jahre

Ferner spielt der Gesundheitszustand hinsichtlich der Fahrtauglichkeit eine Rolle, wie lange der Führerschein gültig ist.

https://www.magwilhelm.eu/fuehrerschein-in-spanien-umschreiben-aber-wie/

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  • 1 Monat später...

Welches Verfahren muss ich anwenden?

Befinden Sie sich in der Situation, dass

  • Ihr Führerschein ausgelaufen ist, bzw. er läuft zu einem nahen Zeitpunkt ab, oder
  • bei Ihrem unbefristeten Führerschein nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes die 2-Jahre-Frist abgelaufen ist,

dann müssen Sie Ihre Führerschein in Spanien erneuern lassen. Mit der Konsequenz, dass Sie einen spanischen Führerschein erhalten.

Diese Erneuerung von EU-Führerscheinen erfolgt mittels des Verfahrens “renovación de un permiso de conducción comunitario”.

Voraussetzungen für diese Formalität sind:

  • ordentlicher Wohnsitz bzw. Residencia in Spanien
  • medizinische Eignungsprüfung
  • ein Antrag

Brauche ich einen medizinischen Eignungstests?

Ja. Für die Erneuerung Ihres EU-Führescheins müssen Sie sich einem Gesundheitstest hinsichtlich Ihrer körperlichen und psychischen Fahrtauglichkeit (“aptitudes psicofísicas”) unterziehen.

Dieser medizinischer Eignungstest wird in einem Untersuchungszentrum für Fahrer („centro de reconocimiento de conductores -CRC“) oder in einer beliebigen Arztklinik, die für diese Überprüfung autorisiert ist (“certificados médicos”) durchgeführt.

magwilhelm.eu/fuehrerschein-in-spanien-umschreiben-aber-wie/

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Am 14.7.2019 um 07:09 schrieb Helmut Josef Weber:

Hallo Gerd,

erst mal ein Tippfehler von mir.

Das Existenzminimum beträgt für 2019 in Deutschland   9.168 €.

Zur Versteuerung der deutschen Renten in Spanien und davon ausgehend, dass die Renten seit 2019 bezogen werden.

Das Existenzminimum liegt in Spanien etwa 30% unter dem deutschen Existenzminimum und es gibt die der Rentenbesteuerung keinen Freibetrag von (bei Renten an 2019) 22%.

Das heißt über den Daumen: Es müssen etwa 30% mehr an Rente versteuert werden und zwar zu 100%.

Da kommen schnell im Jahr ein paar Tausender zusammen.

Für deutsche Rentner, die früher (in Deutschland) nur etwa 50% der Rente versteuern mussten (oder heute noch "Altrentner")

war es daher noch verlockender sich nicht anzumelden.

Die deutsche Rente ist in Spanien daher steuerpflichtig. Daneben ist die deutsche Rente zusätzlich mit fünf Prozent ihres Betrages in Deutschland zu versteuern. Das spanische Finanzamt muss dann aber die in Deutschland gezahlte Steuer auf die spanische Steuer anrechnen.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

Hallo, bin EM-Rentner und meine Frau würde gerne in Spanien arbeiten. Nehmen wir mal an, ich bekomme ca. 2000 Euro Rente und Frau verdient 1000 Euro in Spanien! Heißt das dann zwei Steuererklärungen machen und wieviel Steuer ca. fällt an. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wegen deutschem Kindergeld in Spanien stellen?

 

                                               Gruß,

 

                                                     Eddy

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  • 2 Monate später...

und die Moral von der Geschichte, um den Fiskus kommt keiner umedum oder man zieht nach Costa Rica wo man sich vor der Steuer druecken kann, dort ist das Leben allerdings sehr teuer und auch nicht besonders sicher, wer die Brotstulle auf beiden Seiten mit Butter beschmieren will muss fettige Finger in Kauf nehmen.So spuelt das Leben

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