rico Geschrieben 19. August 2019 Teilen Geschrieben 19. August 2019 Hallo Zusammen, ich lebe in Deutschland, habe die spanische Staatsbürgerschaft und besitze sowohl DNI als auch den spanischen Pass. Doch beide Dokumente sind mittlerweile abgelaufen Nun überlege ich mittelfristig nach Spanien auszuwandern und frage mich, ob man wirklich beide Dokumente "braucht" ? Gibt es Behördengänge/Anlässe, wo man wirklich nur mit dem DNI weiterkommt oder genügt im Grunde doch immer der Reisepass (wie auch in Deutschland) ? Vielen Dank vorab! Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 19. August 2019 Teilen Geschrieben 19. August 2019 ... dann solltest du zumindest einigermaßen der spanischen Sprache mächtig sein ... ... google mal mit: dni vs pasaporte ... die ersten Treffer erklären ganz beiläufig die Unterschiede und weitere Details zum Dokument: >> http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BELGRADO/es/Embajada/SecciónConsularenBelgrado/Paginas/Documentación-española-–pasaporte,-DNI-y-permiso-de-conducción-.aspx >> https://verne.elpais.com/verne/2016/08/09/articulo/1470757698_679060.html ... usw. usf. .... Link zu diesem Kommentar
magic Geschrieben 19. August 2019 Teilen Geschrieben 19. August 2019 (bearbeitet) Dass es Unterschiede gibt, sollte ja jedem klar sein. Ich habe ricos Frage so verstanden, ob es eine gesetzliche Pflicht gibt, sich mit der dni auszuweisen. Da wüsste ich selbst in Deutschland nicht, wo ich da nachschauen soll. Die 50 Seiten die unser Fred da verlinkt hat, beantwortet das auf den ersten Blick zumindest nicht. Wenn er es gefunden hat, könnte er ja vielleicht mal den Auzug zitieren. Die dni ist halt wesentlich praktischer. Die habe ich immer im meinem Portomonnei. Und man muss sich ja auch ausweisen, wenn man nur ein blödes Paket haben oder abholen will. Sie verknickt nicht, geht nich kaputt. Wenn ich ständig mit meinem Pass rumlaufen muss, sieht der bald aus wie Müll. Und wenn Du Deinen Pass im Urlaub verlierst, bekommst Du auch schneller Ersatz, wenn Du Deine dni zeigen kannst. Bearbeitet 19. August 2019 von magic Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 19. August 2019 Teilen Geschrieben 19. August 2019 (bearbeitet) ... na ja, zählen ist Glückssache ... es sind ja nur die entsprechenden Absätze zu lesen ... und, übersetzen werde ich sie nicht ... m.A.n. gilt in Spanien auch europ. Recht (na ja - mehr oder weniger), demnach istDNI = Personalausweis immer Pflicht im eigenen Land und ausreichend im EU-Raum Reisepass: >>> immer Pflicht für Reisen ins außereuropäische Ausland > Visaeinträge/Nachweis Grenzübertritt etc.pp. Bearbeitet 19. August 2019 von baufred Link zu diesem Kommentar
magic Geschrieben 19. August 2019 Teilen Geschrieben 19. August 2019 Nö, eben nicht, jedenfalls nicht für Deutschland: § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht (1) 1Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. 2Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. 3Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. 4Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung. (2) 1Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach dem Bundesmeldegesetz einer besonderen Meldepflicht unterliegen. 2Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. 3Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht. (3) Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien, 1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden, 2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder 3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. (4) Auf Antrag ist ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen 1. noch nicht 16 Jahre alt sind oder 2. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben. Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises G. v. 7. Juli 2017 BGBl. I S. 2310 m.W.v. 15. Juli 2017 In Deutschland reicht also der Reisepass. Alles Weitere überlasse ich dem deutschen Fred, der eh immer alles besser weiß. Link zu diesem Kommentar
rico Geschrieben 21. August 2019 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2019 Danke Euch beiden für die raschen Antworten! Sorry, dass meine Frage und das Ziel dahinter nicht eindeutig waren. Magic hat den Kernpunkt mit seinem 2. Post genau getroffen: Ich möchte wissen, ob es in Spanien (wie eben in Deutschland der Fall) auch ausreicht im Grunde nur den Reisepass zu besitzen. Daher meine oben gestellte Frage nach spanischen Behördengängen/Anliegen, bei welchem man wirklich nur mit DNI weiterkommt? Es geht mir letztlich darum so wenig nötige Plastikdokumente wie möglich im Besitz zu haben und nur 1x eine Behörde mit € zu füttern Link zu diesem Kommentar
baufred Geschrieben 23. August 2019 Teilen Geschrieben 23. August 2019 Am 21.8.2019 um 13:04 schrieb rico: .... Ich möchte wissen, ob es in Spanien (wie eben in Deutschland der Fall) auch ausreicht im Grunde nur den Reisepass zu besitzen. Daher meine oben gestellte Frage nach spanischen Behördengängen/Anliegen, bei welchem man wirklich nur mit DNI weiterkommt? ... also, mein Reisepass ist schon seit etlichen Jahren abgelaufen und liegt in der Schublade - alle notwendigen "Rechtsgeschäfte" in D + Sp habe ich problemlos mit dem dtsch. PA > DNI abgewickelt, wobei bei einigen "Geschäften" in Spanien noch die NIE abgefragt wurde bzw. in einem Fall ein gültiges "Zertifikat" der NIE (gültig 3 Monate) noch vorgelegt werden musste (z.B. > Hauskauf!) - ist aber schon Jahre her. Auch bei einigen Händlern wird dann und wann auch noch nach der NIE-Nr. gefragt (ohne Zertifikat!) ... also, alles völlig entspannt mit dem PA/DNI regelbar ... und ergänzend ist dann halt die NIE zu beantragen ... ... also, damit sollte eigentlich alles geklärt sein .... Link zu diesem Kommentar
rico Geschrieben 23. August 2019 Autor Teilen Geschrieben 23. August 2019 Ja Top! Das beruhigt mich ;-) Danke! Link zu diesem Kommentar
Meckerer Geschrieben 9. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2020 In Spanien kann einem alles passieren, mit, ohne oder snst was. Auch wenn man mal nachweislich nichts braucht (ist mir passiert) wurde eine Bescheiningung über die Nicht-Notwendigkeit verlangt. Ein andermal verlangte ein Verkehrspolizist der Guardia Civil einen Nachweis über eime Ausnahmegenehmigung, die bereits im Staatsanzeiger BOE gerelget war. Vorsichtshalber hatte ich eine Fotokopie der Verfügung dabei und wies sie vor. Der Polizist darauf (übers.) "Was im Staatsanzeiger steht interessiert mich einen Sch****dreck". Link zu diesem Kommentar
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