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Mit dem Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück


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Hallo,

darf man in Andalusien mit dem Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück stehen? Und ich habe gehört das aus Holz gebaute Häuser/ Hütten nicht unter das Baurecht fallen, ist das richtig?

Ich schätze die Fläche ist als Ackerfläche ausgewiesen, ich warte noch auf genaue Informationen.

 

lg Stefan

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Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten ...

Zumindest kann so nicht ohne weiteres irgendein "bewohnbares" Objekt zu Wohnzwecken "wild" aufgestellt und genutzt werden!!

Das Regelwerk zum Bauen "splittet" sich - ähnlich wie in D - in verschiedene "Ebenen" auf:

> Ordenanzas Municipales de Edificación > örtl. Bauvorschriften
> Código Técnico de Edificación (CTE) > span. Baunormen
> Plan General de Ordenación Urbanística (PGOU) - Bebauungsplan/Flächennutzungsplan mit den Festlegungen der Nutzbarkeit und Einordnung der Grundstücke > "urbanizable" vs. "no urbanizable" ....

... mit den dort "verankerten" Regeln und Vorgaben zur Abwicklung von Bauvorhaben

Weiterhin sind im "Registro Catastral" > Katasteramt und im "Registro de Propiedad" die "Obligenheiten", wie Wegerechte, Baulasten zu Gunsten Dritter, Wasserrechte und mögliche finanzielle Belastungen und natürlich die genauen Besitzverhältnisse des Grundstücks "abzuklopfen" ...

Schlußendlich hat auch der "Técnico" im "Urbanismo/Oficina de Urbanismo" des Ayuntamientos noch ein Wörtchen zu den lokalen "Auslegungen" der Regeln ein Wörtchen mit zu reden ...

... also, heisst der "Marschbefehl" >>> Start zum Hindernislauf durch alle Instanzen der span. Bürokratie ....

¡Suerte!

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Hallo,  ich kann aus der Praxis dazu etwas beitragen.

Wir sind im Jahre 2000 nach Spanien gekommen, haben uns ein großes Grundstück gekauft, eine Baugenehmigung beantragt und haben dann angefangen zu bauen.

Wir hatten ein großes Wohnmobil, mit dem wir auf der Baustelle standen; wir hatten ja Wasser und Strom und alles erschien uns supi.

Doch plötzlich stand die Polizei vor der Tür und überreichte uns ein Schreiben der Gemeinde, mit der wir aufgefordert wurden 600 € Strafe zu zahlen.

Unser Rechtsanwalt klärte uns dahingehend auf, dass es in Andalusien strengstens verboten ist in einem Wohnmobil zu übernachten, selbst in dem eigenen Wohnmobil, auf dem eigenen Grundstück.

Wir konnten aber eine Sondergenehmigung beantragen für die Dauer der Bautätigkeit.

Nachdem die Fertigbauabnahme für die Baustelle vorlag, dürfen wir auch heute nicht auf unserem eigenen Grundstück in unserem eigenen Wohnmobil übernachten; z.B. wenn uns Bekannte besuchen würden und die Ferienwohnungen wären belegt.

Ein Wohnmobil, oder ein Wohnwagen, darf auf dem eigenen Grundstück nur geparkt werden.

Selbst unseren Feriengästen, die mit dem Wohnmobil anreisen und auf dem eingezäunten Grundstück parken, müssen wir darauf hinweisen, dass Niemand nachts in dem Wohnmobil sein darf.

Ein Mitarbeiter unserer Gemeinde hat uns erklärt, dass damit verhindert werden soll, das die Landschaft durch Wohnwagen, Wohnmobile und Wohnmobilheime verschandelt wird, weil sich Interessenten ein Grundstück kaufen oder mieten und dann dort auf Dauer campen.

Das Gleiche gilt natürlich auch für Holzhäuser.

Ganz vereinfacht gesagt, darf man nur in dafür abgenommenen Häusern wohnen, was dann letztendlich durch eine Bewohnbarkeitsbescheinigung der Gemeinde bestätigt wird.

Es ist sogar offiziell verboten in komplett fertigen Häusern zu wohnen, wenn diese Bewohnbarkeitsbescheinigung noch nicht vorliegt, aber da wird oft ein Auge zugedrückt, wenn der Antrag schon gestellt wurde.

Ganz besonders hier im Landschaftsschutzgebiet, geht die lokale Polizei rigoros gegen Camper vor; an der Küste sieht das schon oft anders aus und im Winter stehen dort oft Wohnmobile bis am Strand.

Selbst wenn wir hier einen Hühnerstall bauen wollen, oder ein Fenster erneuern oder andere Dinge am Haus verändern wollen, muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Diese Genehmigungen kostet nur ein paar Euro und werden auch fast immer erteilt; selbst einen Zaun ums Grundstück ziehen ist genehmigungspflichtig.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

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... ich ergänze @Helmuts Bericht aus der Praxis noch um die technischen Details der Fachbegriffe hinter denen sich bestimmte Regelungen aller Art von Bautätigkeiten "verstecken" ...

Bewohnbarkeitsbescheinigung - Cédula de Habitabilidad
... entspricht in etwa der dtsch. "Gebrauchsabnahme" von Bauprojekten und bescheinigt als Abschluss der Baumassnahme > Proyecto die Nutzbarkeit zu Wohnzwecken mit den dafür erforderlichen technischen Vorraussetzungen und Dokumentationen aus der Normung und dem Baurecht - "Obre menor" braucht so etwas nicht ...

Arten von Bauanträgen:
Solicitud de Obra menor - "kleiner" Bauantrag für Sanierung und Reparatur > ohne Eingriff in die "tragende" Bausubstanz und ohne räumliche Erweiterung (erforderlich ab dem ersten Pinselstrich!!)
Kann von jedem selbst beantragt werden ... mit der notwendigen kleinen (techn.) Beschreibung und Kostenschätzung - als Basis für die Genehmigungsgebühr

Solicitud de Obra mayor/Proyecto - "großer" Bauantrag für Neu-/Erweiterungsbauten und "Eingriffe" in die "tragende" Substanz des vorh. Gebäudes. Kann nur von einem Architekten (Mitglied der lokalen Architektenkammer > Colegio de los Arquitectos) beantragt und bis zur "Cédula" begleitet werden.

Achtung: das ist nur das "Grobe" - weitere technischen "Feinheiten" an Erfordernissen, die beachtet werden müssen, liegen in dem Ablauf der "Prozesse" verborgen und sprengen hier den "Rahmen" ....

Infos zur Bewohnbarkeitsbescheinigung - zum Nachlesen:
https://www.mallorcamagazin.com/service/leben-und-arbeiten-auf-mallorca/immobilien-bau-kauf-miete/die-bedeutung-der-bewohnbarkeitsbescheinigung.html

Erkenntnis daraus:

Spanien ist kein rechtsfreier Raum, sondern teilweise "überreguliert" - und, wer bei Nichteinhaltung ertappt wird, spürt schmerzhaft die Folgen  ...

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Ich kenne persönlich zwei Ehepaare die es mit einem Wohnmobil auf einem eigenen Grundstück in Andalusien versucht haben.

Das eine Paar hat nach der ersten Multa aufgegeben, das andere Paar hat die Multa so lange ignoriert, bis sich die Strafe etwa verzehnfacht hatte und die Gemeinde mit der Zwangsvollstreckung  in das Grundstück gedroht hatte. Nun haben sie zwar noch ein Grundstück, wobei bei dem einen Grundstück seit 2003 in dem Gebiet ein generelles Bauverbot herrscht.

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Ok vielen Dank,

wir werden das Grundstück erstmal mieten. Unser Problem ist wir haben alle kein Haus und die Campingplätze sind zu, freihstehen fast unmöglich.

D.h. wir werden jetzt mal versuchen ohne Bußgeld durch die Coronakriese zu kommen und bis dahin findet sich bestimmt etwas besseres.

Das Grundstück ist nicht von aussen einsehbar, das könnte helfen.

 

lg Stefan

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  • 2 Jahre später...

Hallo. 

Sehr interessant. Wir haben ein Haus mit 5000m² Land gekauft und hatten überlegt, dort WoMo Fahrer übernachten zu lassen im Winter. Es gibt nur drei Nachbarn, die aber nicht fest dort wohnen. Natürlich will man es sich mit denen nicht versauen als Ausländer. Das Grundstück liegt in der Halbwüste Tabernas dicht an den "Westernstädten ". 

Nach euren ganzen Berichten hab ich wahrscheinlich bei den zuständigen Behörden keine Chance, das legal zu betreiben....

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  • 3 Monate später...
Am 17.4.2020 um 01:07 schrieb baufred:

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten ...

Zumindest kann so nicht ohne weiteres irgendein "bewohnbares" Objekt zu Wohnzwecken "wild" aufgestellt und genutzt werden!!

Das Regelwerk zum Bauen "splittet" sich - ähnlich wie in D - in verschiedene "Ebenen" auf:

> Ordenanzas Municipales de Edificación > örtl. Bauvorschriften
> Código Técnico de Edificación (CTE) > span. Baunormen
> Plan General de Ordenación Urbanística (PGOU) - Bebauungsplan/Flächennutzungsplan mit den Festlegungen der Nutzbarkeit und Einordnung der Grundstücke > "urbanizable" vs. "no urbanizable" ....

... mit den dort "verankerten" Regeln und Vorgaben zur Abwicklung von Bauvorhaben

Weiterhin sind im "Registro Catastral" > Katasteramt und im "Registro de Propiedad" die "Obligenheiten", wie Wegerechte, Baulasten zu Gunsten Dritter, Wasserrechte und mögliche finanzielle Belastungen und natürlich die genauen Besitzverhältnisse des Grundstücks "abzuklopfen" ...

Schlußendlich hat auch der "Técnico" im "Urbanismo/Oficina de Urbanismo" des Ayuntamientos noch ein Wörtchen zu den lokalen "Auslegungen" der Regeln ein Wörtchen mit zu reden ...

... also, heisst der "Marschbefehl" >>> Start zum Hindernislauf durch alle Instanzen der span. Bürokratie ....

¡Suerte!

 

ja ihn andalusia kannst du ein mobilheim--und holzhaus auf sehlen die gemeinden haben das geändert wer was anders sagt soll sich erst mal erkundigen ich habe 2 mobilheime auf meihn grundstück mfg.

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  • 6 Monate später...

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