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Empfohlene Beiträge

Guten Tag in dieses tolle Forum!

Ich suche für mein mobiles Containerhaus ein ruhiges Grundstück in der Region Murcia - Cartagena. Es wäre schön, wenn es maximal ca. 30 Minuten von der Küste entfernt liegt. Ich werde mein Containerhaus demnächst nach Almeria verschiffen lassen und dann mit dem Auto direkt vor Ort nach einem Grundstück suchen. Vielleicht kennt hier jemanden in der Region, der mir weiter helfen könnte?

Ich freue mich und bin über jede Form von Hilfe und Tipps sehr dankbar.

Herzliche Grüße

Georgina

 

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Hallo Georgina, wenn dort die selben Vorschriften bestehen wie in Andalusien, dann ist dein Vorhaben strengstens verboten und kostet horrende Bußgelder.

Selbst auf dem eigenen Grundstück, auf dem der Eigentümer in seinem Haus wohnt, darf er, oder Besuch nicht in einem Wohnwagen. Wohnmobil oder Mobilheim wohnen oder übernachten.

Helmut hatte hierzu schon Mal ausführliche etwas geschrieben.

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Hallo Peter,

danke für die Information. Aber es muss ja legale Möglichkeiten mit entsprechender Genehmigung geben auf ein entsprechendes Grundstück ein Containerhaus aufzustellen. Es gibt ja auch in Spanien Menschen mit mobilen Container Häusern. Das ist ist ja nicht grundsätzlich verboten. Ich brauche eher Lösungen und keine Probleme 🙂 Vielleicht hast Du ja noch mal einen Link zu dem Helmut mit entsprechenden Beitrag. Danke!

Vielleicht hat noch jemand anders hier Hilfe zu meinem Eingangsbeitrag?

Vielen Dank!

Bearbeitet von Geht nicht gibts nicht
Rechtschreibfehler
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Hallo  Georgina, 

ja ich habe mitgelesen, es ist schon so wie Peter schreibt.

Jedenfalls hier in Andalusien.

Aber es gibt dafür eine ganz einfache Lösung.

Du gehst zu der Gemeindeverwaltung und stellst dort einen Antrag, dass Du dort ein Mobilheim aufstellen darfst, und solltest dann auch gleich den Antrag stellen, dass Du an die öffentliche Wasserversorgung und an die öffentliche Stromversorgung angeschlossen wirst;

gegebenenfalls (falls vorhanden) auch an die Kanalisation.

Dann wirst Du eine Antwort erhalten. 

Das kostet nur ganz wenige Euro und kann Dich vor einer Fehlinvestition von 10.000/en  von Euro bewahren + Strafen.

Hier  sind die Strafen so hoch, wie das illegal aufgestellte Mobilheim kostet; das gilt auch für illegal errichtete andere Bauwerke.

Der Gemeinde-Architekt schätzt dann die Erstellungskosten und das ist dann auch die Strafe.

Plus 20 % Zinsen im Jahr, bis 60% des Grundstückswertes erreicht sind, und dann wird das Grundstück zwangsversteigert.

Natürlich kannst Du Dich auch auf dem Rechtsweg dagegen wehren, aber dann solltest Du dir schon einmal so 10 bis 15 Jahre Zeit nehmen, bis ein Gerichtsurteil vorliegt.

Und Rechtsanwaltskosten muss man mit Spanien immer selbst bezahlen, auch wenn man den Prozess gewinnt.

Aber wie gesagt, das ist hier in Andalusien so,vielleicht ist es ja dort anders.

Man will hier verhindern, dass neben den typisch andalusischen Landhäuser, Blechkiste aufgestellt werden, wie Wohnwagen Wohnmobile und Mobilheime, die nicht in die Landschaft passen.

Wäre aber sicher mal interessant, wenn Du am Ball bleibst und uns auch hier mal mitteilst, was im Endeffekt bei Dir dabei raus-gekommen ist.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

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Hallo,

ich finde es etwas sehr schade, das man bei meinem Vorhaben hier in dem Forum gleich zuerst von "Blauäugigkeit" und Illigalität aus geht.

Ich suche natürlich nach einem Grundstück, wo das natürlich von vorne herein rechtlich geklärt ist, so dass es natürlich nicht illegal ist.

Vielleicht hat hier noch jemand Maklertipps? Oder einfach mal positive Tipps, welche mich meinem Ziel näher bringen. Danke!

 

Bearbeitet von Geht nicht gibts nicht
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Ohne Voranfrage bei der Gemeinde ist das Aufstellen eines Mobilheimes wie russisch Roulett mit 6 Patronen in der Trommel. 

Und was spricht dagegen, einfach vorher die Leute zu fragen, die für eine etwaige Genehmigung zuständig sind ?

Dann besteht Planungssicherheit.

Ansonsten: Versuch macht klug.

Viel Erfolg.

 

 

 

 

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Das ist logisch und Grundvorraussetzung, dass man kein Grundstück ohne deratige Planungssicherheit kauft!

"russisch Roulett mit 6 Patronen in der Trommel."

Was soll so ein Quatsch ? 

Ich suche nach einem geeigneten Grundstück auf dem das Bebauen mit Mobilheim LEGAL erlaubt ist. Ist doch vollkommen logisch! Zuerst brauche ich aber erst einmal ein Grundstück um so eine Anfrage überhaupt zu stellen und das würde ich dann auch mit Anwalt für Baurecht klären.

Bearbeitet von Geht nicht gibts nicht
Zusatz
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... na denn, viel Spass beim Irrlauf durch die spanischen Behörden ...

Vorab: Anschlüsse für Strom + Wasser gibt's nur bei Vorlage der "Cédula de Habitabilidad" (> Bewohnbarkeitsbescheinigung), die aber erst nach Beantragung eines "Proyectos/Obra mayor" und erteilter Baugenehmigung (> Permiso de Obra), sowie abschließender Vorlage der entsprechenden Dokumentation durch einen zugelassenen Architekten nach Fertigstellung  erteilt wird .... ob da so ein fragwürdiger "Blechwürfel" als "Gebäude" zur Dauerbewohnung entsprechend der span. CTE-Normen genehmigt wird, ist mehr als ein Lotteriespiel ... eher Selbstmord ...

>   dazu mal einige Infos in Deutsch:  https://www.minkner.com/ratgeber/bewohnbarkeitsbescheinigung/

>   weitergehende Infos "Mobilhome" in Spanisch:  https://modularhome.es/cedula-de-habitabilidad/

.... und, sprichst du eigentlich Spanisch? ... sonst brauchst du für jeden "Schritt" 'nen "Begleitschutz" (> Gestoria), die aber überwiegend auch nur ein Halbwissen zum span. Baurecht haben und oft wg. Unkenntnis in die "Falle" tapsen ...

... dennoch:  ¡Suerte!, y, ¡Que tengas éxito!

Bearbeitet von baufred
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Es gibt viele Gemeinden die zur Eingliederung die Grundstücke freigegeben haben //zum Aufstellen von beweglichem (Zukunftsmusik??? für spätere Bebauung direkt eingeplant). Sozusagen ohne feste Verbindung (Betonplatte und so) mit dem Baugrund. Stromversorgung usw. Ohne direkte Verbindung. Abwasser über Chemie usw. Also Selbstversorger auf ganzer Linie. Vorab Verbindungen zur Infrastruktur kann man klären . Kommt im laufe der Zeit. Klar sichere Seite ist Info bei der Gemeinde.   Für den Bereich Murcia, kann ich nicht weiter helfen. In meinem Umfeld sind viele Flächen hierzu freigegeben 

……Schon recht dramatisch hier alles dargestellt und vor allem nur negativ.... Schade….  ///  Ja – Nein…… Sieh es mal so  --- die Infos vom grauen Bereich, gemischt mit Unwissen sind weit verbreitet. Ohne die Einsicht das nicht immer die anderen Schuld haben/sind hilft da schon weiter.

Bearbeitet von Tiza
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... na ja, wir sprechen hier über den span. Behördendschungel, der mindestens genauso komplex ist wie der deutsche. Aber erschwerend kommt hinzu, dass oft zu einem Regelungsproblem parallel auch mal 2 gültige, sich aber oft widersprechende Regelungen existieren und dem "funcionario" die Entscheidungswahl nach Tageslaune bleibt.

Kurz gesagt, "Mobilhomes" sind wie normale Häuser genehmigungspflichtig mit dem gesamten Genehmigungsprozess und brauchen ein bebaubares Grundstück (suelo/terreno urbanizable) - ausgewiesen im Bebauungsplan und i.d.R. im Ortsbereich gelegen.
"Campo"-Grundstücke (terreno rústico) unterliegen besonderen Bedingungen und sind i.d.R. offiziell nicht bebaubar (nur landwirtschaftl. Nutzgebäude) - mal von tausenden existierenden Wohn-Schwarzbauten im Campo  abgesehen, die dann oft mit "Schmiermitteln" und "Beziehungskisten" dann doch noch nachträglich legalisiert wurden. Heute sind solche Tricks nur noch gering bis gar nicht "belastbar".

Nachstehend noch weitere Erklärungen zum Grundstück in Deutsch - span. Fachbegriffe (> jerga profesional) sind schon speziell und der Laie hat damit seine Probleme:
https://www.stiff.es/rechts-lexikon-spanisches-baurecht/

Das notwendige "Leidenspotentzial" muss man schon mit bringen und ist dem Gesamtsystem geschuldet - man muss sich halt informieren und den behördlichen Vorgaben entsprechend verhalten ....  mag zwar negativ rüberkommen, ist aber völlig normal und soll halt nur zur Vorsicht mahnen .... und, wie bereits mehrfach hingewiesen, das letzte Wort hat immer das Bauamt (Oficina de Urbanismo) im Ayuntamiento der Gemeinde, speziell wie @Tiza bereits angedeutet hat, können durchaus auch "Lockerungen" und geduldete "Grauzonen" in den Pueblos existieren ....

Si hay algunas preguntas al respecto de éste entorno técnico, ¡da me un toque! ... soy arquitecto (pero ya jubilado) y echamos raizes hace 3 decadas en España ...

.... als Ergänzung noch dazu eine "Abhandlung" eines RA-Büros aus Madrid mit interessante "Spitzfindigkeiten" zum Thema:

>>  https://www.velezdorado.com/puedo-instalar-una-mobil-home-parcela/

... vielleicht gibt's ja so etwas wie "Rückendeckung" .... :whistling:

Bearbeitet von baufred
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Ja baufred, wie soll man das alles erklären?

Wir haben hier auf dem Land 2000 eine Baugenehmigung beantragt und haben sie nach 6 Monate bekommen.

Ab dem Jahre 2003 gibt es hier generell (Landwirtschaft ausgeschlossen) keine Baugenehmigungen mehr.

Wir haben dann dem Architekt gekündigt und alles 12 Jahre lang in eigener Regie aufgebaut.

Da wir ja eine Baugenehmigung hatten (die damals noch unbegrenzt lange gültig war) konnten wir 2012 alles ohne Schwierigkeiten legalisieren lassen, denn es ist doch alles etwas anders geworden, als in der Baugenehmigung  beschrieben war; über diese 12 Jahre könnte ich ein Buch schreiben.

Die Baugenehmigung war damals mit sehr wenig Auflagen behaftet.

Z. B. müssten wir mit allen Gebäuden mind. 20 m von der nächste Grenze weg bleiben und das Grundstück musste mindestens

25.000 Quadratmeter groß sein und durfte nur maximal mit 2,3 Prozent an Gebäuden bebaut werden.

In der Nachbarschaft wurdet aber dennoch zwei Häuser mit einer Baugenehmigung 2005 gebaut, die von der Gemeinde widerrechtlich erteilt  wurden.

Die Junta Andalucia hat ein Embargo auf die Häuser gelegt und sie sind praktisch wertlos.

Beide Häuser haben bis heute keinen Strom- und Wasseranschluss bekommen, weil sie als illegal eingestuft sind.

Deine Ausführungen sind zu 100% zutreffend, aber auch sicher nur 2% von dem, was Du zu dem Thema schreiben könntest.

Was soll man da einer Person verständlich schreiben, die mit einer Blechkiste nach Spanien kommen will und mal eben ein Grundstück sucht, wo sie dieses Teil aufstellen kann?

Ganz grob gesagt gehört das unter die Kategorie:  Wie kann ich in Spanien  ein kleines Vermögen machen? 

Antwort: Indem ich mit einem großen Vermögen hierher komme.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

 

 

 

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vor 11 Stunden schrieb Helmut Josef Weber:

Was soll man da einer Person verständlich schreiben, die mit einer Blechkiste nach Spanien kommen will und mal eben ein Grundstück sucht, wo sie dieses Teil aufstellen kann? Ganz grob gesagt gehört das unter die Kategorie:  Wie kann ich in Spanien  ein kleines Vermögen machen? 

Damit ist der Thread  Grundstück Region Murcia gesucht  von Geht nicht gibts nicht nun komplett außerhalb

Da gibt es nur mehr noch die guten Vorschläge mitzunehmen und in einem Forum Murcia nachzufragen. Schade!!!!

 

Embargo ---- ab welchem Jahr unterwelchen Voraussetzungen. ///  keinen Strom- und Wasseranschluss  ---  warum? mit bestimmten Konditionen nicht einverstanden gewesen.   Auch Geschichtsunterricht fördert

 

Bearbeitet von Tiza
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Embargo ---- ab welchem Jahr unterwelchen Voraussetzungen. ///  keinen Strom- und Wasseranschluss  ---  warum? mit bestimmten Konditionen nicht einverstanden gewesen.

 

Hallo Tiza,

die beiden Häuser sind in diesem Gebiet gebaut worden, als es keine Baugenehmigungen für private Häuser mehr gab.

Daher bekommen die Häuser auch keine Bewohnbarkeitsbescheinigung und somit keinen Stromanschluss und keinen Wasseranschluss.

Auch können die Häuser nicht ins Grundbuch eingetragen werden und somit auch nicht verkauft werden.

Hier ist eine rein landwirtschaftlich genutzte Sonderzone, in der seit 2003 nur noch Landwirte Baugenehmigungen bekommen.

Ich muss sagen, dass es aber auch eine Mitschuld der Gemeinde ist/war, dass sie trotz des Bauverbotes  zwei Baugenehmigung  noch erteilt haben, als Alle wussten, dass es verboten ist. Hier patrouilliert regelmäßig das Umweltministerium und die sind dann natürlich auf diese Häuser aufmerksam geworden.

Ganz besonders ist dabei ein Haus aufgefallen, bei dem der Bauherr auch wohl gedacht hat "geht nicht gibt's nicht" und hat gleich

zweigeschossig gebaut, was hier generell verboten ist und auch war.

Also hier, in einem Umkreis von etwa einen Kilometern,  2 Ehepaare, die mit einem größeren Vermögen nach Spanien gekommen sind, und jetzt ein kleineres Vermögen haben.

Gerade der Bauherr, der das zweigeschossige Haus gebaut hat, war öfter bei uns, und ich habe mir den Mund fusselig geredet, dass er das nicht machen soll, aber da redet man gegen Wände,  die wissen alles besser.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut 

 

 

 

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Hiermit scheint geklärt zu sein, unterwelchen Umständen und Verständnis für eine allgemeine Situation sich etwas Nichtbrauchbares entwickeln kann. Eben nur jeweils örtlicher Bezug auf rein landwirtschaftlich genutzte (Sonder?)Zone. Zur erteilten Baugenehmigung//Bewohnbarkeitsbescheinigung (sh. Jahr 2013/14)// sowie keinen Stromanschluss und keinen Wasseranschluss, auch da stehen noch einige Fragen offen. Je nach Umständen wäre auch das möglich gewesen.   

Entschuldigung (sh. Jahr 2013/14)// ist 2003/2004 

Bearbeitet von Tiza
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  • 3 Monate später...

Ich habe dieses heikle Thema hier ein wenig mitverfolgt und mich entschlossen doch noch meine kurze Meinung hierzu abzugeben.
Ich bin ebenfalls auf der Suche nach einem Grundstück in Spanien und ich würde euch empfehlen wenn ihr ein Grundstück gefunden habt immer einen sogenannten Grundbuchauszug anzufordern. Das könnt ihr entweder bei eurem Notar oder online machen (geht wesentlich schneller). Dann wisst ihr ganz genau ob ihr dort ein Containerhaus aufstellen dürft oder was ihr bauen dürft oder nicht dürft dann ist das kein Roulette mehr oder sonst was 😅. Einfach nachprüfen und fertig. 
 

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Na ja, nicht ganz so. Wesentlich aussagekräftiger sind die Teilflächen-Nutzungspläne der Gemeinden (Plan parcial de desarrollo urbano). Aus dem Grundbuch geht das nicht unbedingt herrvor. Einen Notar braucht man dafür auch nicht, kostet nur zusätzlich. Für den Grundbuchauszug benötigt man in jedem Fall die Kataster-ID des Objektes oder die DNI-Nr. des Eigentümers. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der sogen. und völlig ausreichenden "Nota simple" (ca. 8,50) und der "Nota extensa" deren Kosten aufwandsabhängig sind selten benötigt werden.

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