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Kontoeröffnung - Günstige Schecks für Hauskauf


Empfohlene Beiträge

Hallo,

mein Partner und ich haben vor ein paar Monate im Jahr an der Costa Blanca zu verbringen, dazu möchten wir eine Ferienimmobilie kaufen. Hierzu müssen/möchten wir ein spanisches Bankkonto eröffnen, welche bestenfalls günstige Schecks für Hauskauf anbietet. Habt ihr gute Erfahrungen mit einer Bank gemacht? Über Tipps sind wir dankbar.

Viele Grüße

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  • 1 Monat später...

meine Erfahrungen Banken in Spanien
viele Banken wollen grüne NIE bzw. Residencia
viele Bankmodelle erwarten monatlichen Geldeingang zwischen 600 (santander) und 1200 Euro (DB). In diesem Fall Überweisungen und Maintenance gratis.Falls einen Monat kein Geldeingang in der vereinbahrten Höhe wird sanktioniert!
Achtung mit SABADELL Expansion premium !
Bankeinzug von deutscher Bank ist möglich für Agua(Emivasa) und Luz (Iberdrola) und Grundsteuer.

Gebühr für Bankscheck : 0,2-0,3%


Sabadell
Kontomodell EXPANSION
meine Empfehlung unter der Voraussetzung monatlicher Geldeingang 700€ garantiert
warum ? : Online-Banking in deutsch,Filiale in der Nähe,Überweisung gratis jedoch nicht Maintanance
N26
Überweisungen,Bankeinzug (Domiciliacion),Geld abheben 5x/Monat gratis
Vorteile :
Kundenservice etc. in deutsch,gratis
Nachteile:
Abwicklung von Steuerzahlungen (tasas) und Gebühren wird nicht unterstützt
Einzahlungen in bar nicht möglich (musst du jemanden finden, der dein bares überweist)
Bankscheck für z.B. Immobilienkauf nicht möglich.
Überweisungsbestätigung nur in Deutsch
OpenBank
nur spanisch !    Residencia erforderlich !
Online Eröffnung möglich analog N26
Santander
Cuenta Zero 123     -    Überweisung gratis
Kondititionsprüfung trimestrial:
Geldeingang / Monat 600 €
Benutzung Debit-Card 6 x oder 3xDomiciliacion
ansonsten 12 € / Monat Maintenance Gebühr

 

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Warum sollten wir ein spanisches Konto haben?

Meine Frau und ich leben jetzt 20 Jahre in Spanien und zahlen auch in Spanien alles von unserem deutschen Konto bei der DKB.

Die Visa- und EC-Karte ist dort kostenlos, alle weiteren normalen Überweisungen sind kostenlos, Geld abheben am Automaten ist in Spanien kostenlos,  das Wasserwerk bucht ab, der Stromversorger bucht ab, die Steuer fürs Auto wird abgebucht und die Grundsteuer zahlen wir einmal im Jahr bei irgendeiner Bank in Spanien in bar ein.

Unser deutsche Mitarbeiter hat von Spanien aus sogar ein Konto online bei der DKB eröffnen können.

Die Hotline ist per E-Mail oder per deutscher Festnetznummer zum Normaltarif erreichbar.

Bei fünf möglichen Sternen würde ich die DKB mit fünf Sternen bewerten.

20 Jahre Kunde  und kein Grund zu meckern

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut 

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Hol Joachim danke für deinen Beitrag von allen  Usern im Forum

Es scheint dass es doch einen Unterschied  bei  der Konto Eröffnung bzw. Führung gibt.  Die Voraussetzungen sind meistens bei den Banken --- biste Nicht Resident oder Resident.

Die Angaben lesen sich so, -- man ist Nicht Resident ---

 

 

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Hallo Helmut

wenn der spanische Verkäufer einer Immobilie einen spanischen Bankscheck verlangt.

Für die grüne NIE muß man unter Umständen den Einkommens-/hier Lebens Nachweis mit einem spanischen Bankkonto führen

Hallo Tiza

ich habe keine grüne NIE und bin demzufolge NichtResident.

allerdings definiert sich Resident auch an anderen Kriterien und liegt manchmal im Ermessen z.B. der Bank.

ich bin in Spanien privat krankenversichert und meine weisse NIE ist von 2012

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Hallo Joachim,

warum sollte denn ein Verkäufer darauf bestehen. Gerade bei einem Bankscheck wird ja schon das Konto desjenigen belastet, wenn die Bank den Scheck ausstellt; er kann also gar nicht ungedeckt  sein, selbst wenn er von einer Bank in China ausgestellt wird.

Ich denke, dass viele Menschen auch gar nicht wissen, dass ein Bankscheck garantiert gedeckt ist, weil die Bank das Geld schon von dem Konto desjenigen abgebucht hat, bevor er den  Bankscheck in seinen Händen hält.

Sicherlich läuft in Spanien aber auch vieles anders als in dem Rest Europas.

Als wir hier vor etwa 20 Jahren das Grundstück gekauft haben, da haben wir auch für einige Wochen ein Konto in Spanien gehabt. Das hat der Rechtsanwalt eröffnet, der den ganzen Kauf für uns geregelt hat, danach haben wir es wieder gekündigt.

Ja, man muss auch Einkommen nachweisen, wenn die Residencia beantragt wird, aber das kann auch über ein deutsches Konto geschehen. Viele Rentner, die in Spanien eine Residencia beantragen, eröffnen  in Spanien kein Konto, sondern legen den deutschen Rentenbescheid und die deutschen Kontoauszüge vor; vielleicht in einer Übersetzung.

Das Schöne an der ganzen Sache ist aber: Es kann jeder so machen wie er es will.

Viele Grüße

Helmut

 

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Ja- Barschecks sind ja auch in Ordnung, aber der Barscheck muss ja nicht zwingend von einer spanischen Bank sein.

 

Noch etwas was bedacht werden muss:

Ich möchte z. B. nicht, dass das spanische Finanzamt auf mein spanisches Konto sehen kann, und dort erkennen kann, ob und wann ich irgendwo und wie viel  Goldmünzen gekauft habe.

Ich möchte auch nicht, dass das spanische Finanzamt sehen kann, dass ich von Deutschland aus Pflegegeld erhalte, denn wenn sie der Meinung sind, das Pflegegeld in Spanien als Einkommen gilt, dann bedeutet das zehn Jahre Rechtsstreitigkeiten, aber erst werden sie mir dann die Steuer + Strafe per Embargo von meinem Konto holen.

Und wenn ich dann in etwa zehn Jahren doch den Rechtsstreit gewonnen habe, dann sind die Rechtsanwaltskosten so hoch, dass es sich alles nicht gelohnt hat.

Wer sich  einmal das modelo 720 durchliest und/oder  googelt, was dadurch für Schauprozesse in Spanien notwendig sind, um dann sein Geld wieder zu bekommen, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits die Vorgehensweise der spanischen Behörde als Unrecht verurteilt hat, der weiß wovon ich rede.

Ich möchte bei so einer Gesetzgebung, wie sie in Spanien herrscht, nicht mit meinem Konto einer spanischen Behörde ausgeliefert sein.

Als weiteres Beispiel:

Wenn das spanische Finanzamt meinen würde, dass ich den Kapitalertrag aus meinen Goldmünzen, die sich im Wert in den ganzen Jahren mehr als verfünffacht haben, in Spanien versteuern müsste, dann würden sie mir das Geld vom Konto holen und das Haus mit einem Embargo belegen (denn es geht dabei um hunderttausende)  und ich müsste dagegen auf dem Rechtsweg klagen; wahrscheinlich so etwa 10 Jahre lang.

Habe ich ein Konto in Deutschland, dann muss das spanischen Finanzamt mich verklagen und wenn sie dann recht bekommen würden, dann hätten sie erst dann eine Forderung gegen mich, die sie aber letztendlich auch nicht durchsetzen können, denn Steuerpfändungen gibt es europaweit nicht.

Daher haben wir, als meine liebe Frau und ich das Grundstück in Spanien gekauft haben und nach Spanien umgezogen sind  (aufbauend auf unserer Gütertrennung) alles auf den Namen meiner Frau in Spanien gekauft. Mir gehört weder das Auto noch der Hund, eben gar nichts.

Unser liquides Vermögen und unsere private Altersversorgung verwalte ich im europäischen Ausland, als mein Vermögen, auf meinem Namen, über mein Konto.

Wohlbemerkt, wir haben uns immer korrekt dem spanischen Finanzamt gegenüber verhalten, aber was da (auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes) in Spanien für existenzvernichtende und ungesetzliche Terrorurteile gesprochen werden, und ebensolche  daher ungesetzliche Pfändungen durchgeführt werden, ist nicht zu fassen.

Man muss sich eben gegen solche Vorgehensweisen der Behörden in Spanien schützen.

Hat die letzten 20 Jahre auch hervorragend geklappt, hat uns nichts gekostet, sondern wir haben nur viel Bank- und Kartengebühren eingespart,  und keinen Stress gehabt.

Viele Grüße

Helmut

 

 

 

 

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Wer in Spanien Grundbesitz hat, sollte keinerlei geschaftliche Aktivitäten entwickeln, denn die Behörden warten nicht den Ausgang eines Rechtsstreites ab, sofern pfänden erst einmal. Bei Ehepaare ist daher Gütertrennung unverzichtbar, zumal wenn noch anderes Vermögen  im Ausland existiert.

Die Menschen sind immer schlau, nur manche Menschen erst hinterher.

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