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Hallo , 
Ich habe am 06.08.2020 einen Strafzettel an meine Autoscheibe an der Strand vom Lloret de Mar erhalten , leider durch diesen ganzen stress usw. habe ich den zettel irgendwo verlegt und gestern wieder gefunden am 21.08.2020 , jetzt verstehe ich diese Knöllchen nichts da sehe ich nirgends einen IBAN für überweisung von 40-,Euro oder doch (bitte kann mir mal jemand helfen wie ich das geld Überweisen kann ?es kommt von eine Behörde (bolletin de denuncia) glaub ich .Ich habe auch versucht diesen Barcode bzw. diesen Code zu scannen und daraus was raus zu finden , leider vergeblich .Bitte hilft mir bevor ich die volle summe vom80 Euro zahlen muss.Danke 

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Hallo Massimo,

Das habe ich im Internet gefunden.

 

Ist der Strafzettel von der DGT (Dirección General de Tráfico) ausgestellt, haben Sie folgende Möglichkeiten:

a) Zahlung über die Internetseite www.DGT.es (Kredit oder EC-Karte)

b) Zahlung per Telefon: 060

c) Zahlung beim Postamt (Correos)

d) Zahlung bei der Bank (Santander)

B) Ist der Strafzettel von einer Stadtverwaltung (Ayuntamiento) ausgestellt (Halt- und Parkverstöße) ist das Bußgeld direkt bei dessen Verwaltung zu bezahlen.

a) Zahlung über die Internetseite der entsprechenden Stadtverwaltung: Weitere Informationen zur Online-Zahlung finden Sie auf den einzelnen Internetseiten, meist in der Rubrik “Multas de Tráfico”.

b) Zahlung bei der Bank: Um bei der Bank zu zahlen, ist es meistens nötig persönlich im Rathaus die so genannten “cartas de pago” zu erhalten, mit denen Sie dann anschließend bei der Bank bezahlen können. Wenn Sie eine digitale Unterschrift besitzen, können Sie die “carta de pago” bereits bei vielen Stadtverwaltung bequem herunterladen und ausdrucken.

 

ACHTUNG: Für Urlauber mit deutschem Kennzeichen gelten wichtige Besonderheiten. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel: -Strafzettel im Spanien-Urlaub, was nun? -

 

WICHTIG: Wenn Sie von den 50% Nachlass profitieren wollen, muss das Bußgeld innerhalb von 20 Tagen bezahlt werden. Mit der Zahlung verzichten Sie auf die Möglichkeit Berufung einzulegen und das Bußgeld wird rechtskräftig.

Der Verzicht auf Berufung im Verwaltungs-Prozess betrifft nicht die Möglichkeit vor einem Berufungsgericht zu klagen.Sind Sie zwar der Eigentümer des Fahrzeugs, haben den angezeigten Verstoß aber nicht selbst begangen, haben Sie 15 Tage Zeit um der austellenden Behörde die Identität des Fahrers mitzuteilen.

 
 

 

 

 

 

 

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vor 14 Stunden schrieb Peter01:

finden Sie im folgenden Artikel: -Strafzettel im Spanien-Urlaub, was nun? -

Kann Link nicht folgen Woran liegst?   ---  Ein Ansprechpartner  vom Zettel müsste doch zum Feststellen sein is da

Durch Cor zur Zeit schlechte Chancen mit der Gemeinde in Verbindung zusetzen. Könnte geschlossen sein. Nur über Net zu erreichen.

Bearbeitet von Tiza
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  • 1 Monat später...
  • 3 Wochen später...

Es ist davon auszugehen, daß es sich um eine "Denuncia" (Anzeige) der Ortspolizei (Pôlicia Municipal) des "Ayuntamiento" von Lloret de Mar handelt, die im Papierkorb ganz gut aufgehoben ist. Erst eine "Notificación de Denuncia" des "Ayunatmienyto"  (mittels nachweisbarer Zustellung gemäß "Ley de Prcedimiento Administrativo") erfordert Handlungsbedarf und zwar in Form eines "Escrito de descargos" (Gegendarstellung) innherhalb von 14 Tagen. Ca. 60% dieser Anzeigen sind aufgrund elementarer Formfehler nichtig. Unterbleibt die Anfe chtung, kommt als nächstes eine "Notificación de Sanción" (Bussgeldbecheid/Zahlungsaufforderung ) vom Ayuntamiento, der ernst zu nehmen aber auch noch anfechtbar ist. Die Zahlung allein genügt als Verzicht auf alle Rechtsmittel.

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