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Spanische Namensgebung


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Hallo zusammen,

da ich im spanischen Konsulat seit Wochen niemanden erreiche, versuche ich die Antwort auf meine Frage online zu finden. Vielleicht habe ich Glück. Vielen lieben Dank im Voraus:

1. Wenn ich in Deutschland geschieden bin, aber den Namen meines Ex Mannes behalten habe, kann ich diesen Nachnamen auch in Spanien führen im Alltag & für offizielle Angelegenheiten, wenn ich dort arbeiten will z.B. Oder muss ich meinen Mädchennamen  verwenden? 

2. Sollte ich den Namen meines Ex Mannes weiter führen dürfen in Spanien und dann hypothetisch einen Einheimischen vorort heiraten, wie sieht mein Nachname dann aus? 

"Mädchenname" de "1. Nachname meines Mannes"

Oder

"Nachname aus geschiedener Ehe" de "1. Nachname meines Mannes"

Warum ich frage? Weil mein Mädchenname mir sehr viel Kummer bereitet.

Vielen lieben Dank!!

VG

Mary

Bearbeitet von justm4i1y
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Meines Wissens ist für dich immer das Namensrecht in Deutschland zuständig und Spanien hat  zu akzeptieren, wie dieses deutsche Namensrecht mit dir umgeht.

Du könntest ja auch (wenn du durch deinen Namen diskriminiert bist) eine Namensänderung in Deutschland beantragen, das würden die Spanier ja auch nichts angehen.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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