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Berechtigungsschein für Masken von der AOK


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Nachfolgendes Schreiben habe ich an die AOK nach Deutschland versandt.

Bin ja mal bespannt, ob das funktioniert, oder ob ich die Masken persönlich in Deutschland abholen soll.

Natürlich ist de AOK bekannt, dass ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe, denn als ich vor einigen Jahren meinen Rentenantrag gestellt habe, wurde das alles haarklein überprüft.

Betreff:

Ihr Schreiben hier eingegangen an der Poststelle in Casabermeja (laut Eingangstempel) am 16.02.2021

 Sehr geehrte Damen und Herren, 

im Anhang befindliche  Berechtigungsscheine (mit einem Schreiben der Bundesregierung) für die Abholung von 15 Mund- und Nasenmasken, habe ich von Ihnen an meine spanische Wohnadresse zugesandt bekommen.

Da ich als deutscher Rentner,  mit Wohnsitz in Spanien, Zwangsbeiträge in die deutsche KVdR zahlen muss, habe ich auch das Recht mich jederzeit in Deutschland (auch ohne Wohnsitz in Deutschland) medizinisch so behandeln zu lassen, wie ein deutscher Rentner, der einen Wohnsitz in Deutschland hat.

Ich habe daher den Berechtigungsschein an meine Tochter nach Deutschland gesandt, damit sie die Masken für mich in der Apotheke abholt und mir zusendet.

Meine Tochter hätte für mich sowieso die Masken abholen müssen, denn ich bin Pflegestufe 2 und nicht in der Lage selbst Apotheken zu besuchen. 

Jetzt bin ich ja mal gespannt, was dabei herauskommt.

Möchten Sie mir eine Nachricht zusenden, dann bitte an diese E-Mail Adresse.

Viele Grüße aus Andalusien 

Helmut ******* 

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@ Helmut:  ... mach dir mal keine Sorgen ....

wenn der Berechtigungsschein mit dem Anschreiben von deiner Tochter in ihrer Apotheke vorgelegt wird, erhält sie mit Sicherheit die Masken gegen den von der KK geforderten Selbstbeteiligungs-"Obolus" ... bei uns > Absender des Schreibens: "Bundesregierung" für je Person 2x 6 Masken mit je 2,-€ Selbstbeteiligung bei Abholung ... und, Abholung komplett "formlos" in der Apotheke bei Vorlage des "Bons" ...

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KLEINE ANFRAGE ZUR MASKENAUSGABE

BMG rechtfertigt Preis von 6 Euro je Maske

BERLIN - 27.01.2021, 12:15 UHR

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/27/bmg-rechtfertigt-preis-von-6-euro-je-maske

Hallo baufred,  

da bin ich mir noch gar nicht so sicher, denn in Deutschland versicherte Rentner, die ihren Wohnsitz in Spanien haben, müssen z. B. zwar den vollen Beitrag zur Krankenversicherung bezahlen,  haben aber z. B. keinen Anspruch auf Zahnersatz in Spanien.  Auch müssen sie den vollen Satz in die Pflegeversicherung einzahlen, haben aber keinen Anspruch auf Leistung aus Deutschland, wenn ein Pflegeheim in Spanien  notwendig wird.

Beim abkassieren der deutschen Rentner in Spanien, erheben die deutschen Krankenkassen zwar die selben Versicherungsbeiträge, leisten aber erheblich weniger. bzw. verweigern Leistungen, wofür man Beiträge bezahlen muss.

Diese Vorgehensweise der Krankenkassen und der Pflegekassen rächen sich nun aber, denn Kinder werden jetzt in -D- nicht mehr an den Pflegekosten der Eltern beteiligt, wenn sie unter 100.000 € Einkommen haben. Ich kenne einige pflegebedürftige Rentner, die jetzt auf gepackten Koffern sitzen und sich einen Pflegeplatz in Deutschland suchen.

Viele Grüße aus Andalusien  

Helmut

 

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... die versicherungsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Spanien u. D'land ist hier nicht das Thema und sowieso in jedem Einzelfall bei der Vielfalt der versicherungsrechtlichen "Lebensläufe" abzuklären ...

... ob der von den Apotheken je Maske "nach oben" 9_9 abgerechnete Preis von 6,-€/Stck. gerechtfertigt ist??? ... mit dem im Artikel begründeten Kostenhintergrund - ich nenne es "ungeprüften Weitwurf von Steuergeldern" - denn mit Sicherheit gibt es keinen belastbaren Kalkulationshintergrund ...

Auch der Zusatzaufwand bei den Apotheken ist "marginal", den die "Umrüstung" des Verkaufsraumes ist ja bereits einmalig vollzogen und i.d.R. relativ primitiv und kostenminimiert und "schlägt" sich je Kunde generell im "Tausendstel-Cent" Bereich oder weniger im Laufe der gesamten "Verfügungsdauer" der Schutzmaßnahme nieder ... also, alles nur "heißer Wind" ... und auch die "Portionierung" der Ausgabegrößen ist kaum aufwendig bei entsprechenden Liefermengen - ob die Apothekenhelfer im "Hintergrund" Kaffee trinken oder mal ein 1.000er Paket "umtüten" geht im "Rauschen" unter ... so zumindest der humorig angehauchte Kommentar in meiner Dorfapotheke hier in D'land ...

Bearbeitet von baufred
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Hallo baufred,

der Witz dabei ist, dass jeder deutsche gesetzlich versicherte Rentner, der in Spanien lebt, und keinen eigenen Anspruch auf die Mitgliedschaft (resultierend aus eigenen gezahlten Beiträgen in dem spanische Sozialsystem hat) muss in Deutschland die Beiträge für seine Krankenkasse in der Höhe zahlen, wie ein in Deutschland lebender Rentner. Dafür hat er dann in Spanien den Anspruch auf Leistungen der spanischen Krankenkasse, wie ein Spanier.

Aber eben ohne Anspruch auf Zahnersatz, stationäre Pflege, ambulante Pflege usw. Und wenn die über hundert in Deutschland existierenden Krankenkassen mit ihrem Geld nicht auskommen, und die Beiträge wieder erhöht werden, dann müssen diese Rentner (die in Spanien leben) auch höhere Beiträge zahlen, obwohl das spanische Gesundheitssystem (z. B. durch Preisverhandlungen bei dem Kauf von Medikamenten) effizienter ist.

Meine Monatspackung Sprycel 100 kostet z. B. in Deutschland 5.800 Euro und in Spanien  nur 3.600 Euro.

Natürlich sind Preisverhandlungen bei über 100 Krankenkassen in Deutschland auch  schwieriger, als wenn in Spanien nur eine Krankenkasse mit dem Pharmafirmen über Medikamentenkosten verhandelt.

In Deutschland zahlen sie praktisch  jeden Preis, was in die Milliarden geht.

Warum sollten sie auch versuchen zu verhandeln und zu sparen, denn wenn sie mit dem Geld nicht auskommen, dann werden die Beiträge erhöht

Zusammenfassend:

Hohe Beiträge in Deutschland für eine auch umfassendere medizinische Versorgung zahlen, aber in Spanien nur eine abgespeckte Leistung erhalten.

Viele Grüße aus Andalusien 

Helmut

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Bzgl. "stationäre und ambulante Pflege" möchte ich bemerken, daß diese (hier in E) als Sachleistungen von den jeweiligen Ressorts "asuntos sociales" der CC.AA. und Gemeinden kostenlos erbracht werden. Ausschlaggebend ist der Grad de Bedürftigkeit und dabei konzentriert man sich auf die "eigenen" Leute, denn bedürftige Ausländer sind hier bestenfalls die tgl. mit Booten anlandenden Afrikaner. Die  ausl. Ferienhausbesitzer als sozial bedürftig einzustufen paßt einfach nicht ins Bild.

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Hallo Meckerer, 

es dreht sich nicht darum, dass gutsituierte deutsche Rentner sich nicht in Spanien Sozialleistungen in der Form von Pflegegeld für einen Heimplatz Ungerechtfertigterweise ergaunern sollen.

Sondern darum, dass gesetzlich versicherte deutsche Rentner, die in Spanien leben, in Deutschland weiter Zwangsbeiträge in die deutsche Pflegegeldversicherung zahlen müssen, obwohl sie nie Pflegegeld aus Deutschland erhalten können, um damit einen Pflegeplatz in Spanien zu finanzieren. Diese Zwangsbeiträge müssen sogar auch dann noch  weiter gezahlt werden, wenn der deutsche pflegebedürftige  Rentner seinen Heimplatz in Spanien privat finanziert.

Etwa so, als wenn ein deutscher Rentner in Spanien von seiner privaten Rente lebt, aber in Deutschland weiter Rentenbeiträge zahlen muss, aber nie diese Rente in Spanien erhalten kann.

Wer im privaten Bereich, mit so einem "Geschäftsmodell" selbst freiwillig gezahlte Beiträge kassiert, hat den Staatsanwalt am Hals.

Da solche Beiträge aber natürlich niemand freiwillig zahlen würde, dürfen die deutschen Versicherer Zwangsbeiträge erheben, die auch sofort von der deutschen Rente in Deutschland abgezogen werden. 

Viele Grüße aus Andalusien 

Helmut 

 

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