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Deutsches Auto - spanischer TÜV ?


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Hallo,

wir haben ein Problem, bei dem wir uns von euch Hilfe erhoffen.

Unser Sohn ist mit seinem Auto (nach wie vor deutsches Nummernschild) nunmehr seit April 2009 in Spanien. Der Aufenthalt war anfänglich nur für ein Jahr gedacht, das hätte locker vor dem nächsten TÜV-Termin hier in D gelegen. Nun ist der Termin verstrichen und wir machen uns Gedanken, wie das in Spanien gehandhabt wird. Schauen die spanischen Polizisten sehr genau auf die TÜV-Plaketten? Wenn ja, was ist zu erwarten? Kann das Auto auch zu einem spanischen TÜV und trotzdem in D angemeldet bleiben? Wer macht wo die Untersuchung und vergibt ggfl. eine neue Plakette? Wird das in Autowerkstätten gemacht oder macht das wie bei uns ein separater TÜV (und wie heißt das in Spanien?)

Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr uns helfen könnt.

Liebe Grüße, Ute

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Da Dir wohl diese Frage sehr unter den Fingernägeln brennt, kurz so viel, ein Fahrzeug welches ohne deutschen TÜV (Hauptuntersuchung) oder dem spanischen TÜV der ITV (Inspecion Tecnica de Vehiculos) unterwegs ist, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.

Das Führen eines Fahrzeuges, welches keine offizielle Fahrtüchtigkeitsbescheinigung hat, kann gerade bei einem Unfall eine sehr teure Angelegenheit werden. Also neben dem Entzug des Führerscheines und einer Freiheitsstrafen, können auch noch Schadensersatz- und Regressansprüche gegenüber Dritte hinzu kommen, welche man dann aus eigener Tasche bezahlen muss.

Verkehrsuntüchtige Fahrzeuge dürfen nicht im normalen Straßenverkehr geführt werden und wer das trotzdem macht, handelt Gesetzwidrig von fahrlässig, grob fahrlässig bis hin zum Vorsatz. Das kann zur Folge haben, dass man bei ansonsten unverschuldeten Unfällen, immer schuld ist.

Ich muss aber betonen, dass ich kein Rechtsanwalt bin und schon gar nicht weiß, wie die Rechtsprechung in Spanien in derartigen Fällen funktioniert. Aber es steht wohl außer Frage, dass es notwendig die Hauptuntersuchung (HU) in Deutschland nachzuholen oder das Fahrzeug umzumelden, also in Deutschland abzumelden und in Spanien anzumelden, damit die ITV in Spanien gemacht werden kann.

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Hola Joaquin,

danke für deine schnelle und kompetente Antwort.

Ja, die Frage brannte mir wirklich sehr unter den Fingernägeln, scheinbar nicht ohne Grund, wie aus deiner Antwort ja ganz deutlich herauszulesen ist.

Mein Sohn wird sich jetzt umgehend um eine HU kümmern. Da in Spanien ja gestreikt wird, konnte ich ihn heute morgen noch zu Hause erreichen, mal sehn, ob die Ämter bzw. Behörden geöffnet sind, damit alles schnell über die Bühne gehen kann.

Nochmal herzlichen Dank, Ute

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  • 5 Monate später...

"Aber es steht wohl außer Frage..."

Oft gelesen, dennoch verkehrt. Selbst wenn man 100 Jahre mit einem dt. Kfz. im Ausland unterwegs ist, verliert der TÜV seine Gültigkeit nicht. Sogar nach einer Rückkehr gibt es vom Gesetzgeber noch eine Verlängerung (max. 2 Wochen), um einen TÜV aufsuchen zu können.

Etwas anderes ist das Thema "Verkehrssicherheit" - da ist man dann selber für verantwortlich und wird entsprechend zur Verantwortung gezogen. Dabei macht es für das ausländische Gericht keinerlei Unterschied ob man einen aktuellen oder abgelaufenen TÜV vorzeigen kann.

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Wie soll denn eine Versicherung etwas fordern, was der dt. Gesetzgeber mangels Kompetenz nicht mal einrichten kann? Es gibt durchaus viele Fälle in denen von den Firmen versucht wurde den Geschädigten zu beeindrucken oder einzuschüchtern, vor Gericht scheitert das logischerweise. Auch logischerweise schildern dann in Internetforen die vorher Eingeschüchterten was sie unsinnigerweise akzeptierten, behaupten vielleicht sogar, um sich keine Blösse zu geben, einen Rechtsanwalt eingeschaltet zu haben. Die gesetzliche Lage bleibt dennoch die Gleiche - ein TÜV-Aufkleber ist eine innerdeutsche Angelegenheit, ein Unfall durch abgenutzte Bremsen im Ausland kann auch mit diesem Stempel zu Problemen mit dem Schadenersatz führen und mit Verlassen Deutschlands bleibt der TÜV "stillschweigend gültig" zzgl. einer Nachfrist bei Rückkehr.

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Das ist interessant für mich, denn das wusste ich nicht.

Die Erfahrung lehrt jedoch, dass die spanische Polizei inzwischen sehr wohl reagiert, wenn der deutsche TÜV abgelaufen ist. Und was dann? Also auf jeden Fall zum spanischen ITV, wenn der TÜV abgelaufen ist, um im Ausland Probleme zu bekommen.

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Quatsch!

Ich verstehe nicht wirklich, wieso mit dieser Hartnäckigkeit etwas verteidigt wird, was bei einer einfachen Überprüfung der realen Situation nicht haltbar ist.

1. In der Ausbildung der meißten spanischen Polizisten taucht "TÜV" nicht auf.

2. Beim Versuch ein dt. Kennzeichen in den Rechner der ITV zu bekommen verweigert das Programm die Zusammenarbeit. Der vermutlich freudsche Fehler "um (...) Probleme zu bekommen" gibt insofern die Situation wieder.

3. Ein Recht eine ITV auf ein dt. Fz. zu bekommen existiert nicht.

4. "Die Erfahrung lehrt" ist wohl eher die Erfahrung von Leuten, die letztlich niemals einen Nachweis ihrer Behauptungen geben konnten, aber einfach mal ihre Geschichten im Internet verbreiten. Spätestens bei der Frage mit welchem § eine Multa ausgestellt wurde herrscht aber Schweigen.

5. Ein Gesetz oder eine Verordnung, wie der spanische Polizist mit einem abgelaufenen TÜV umgehen soll gibt es nicht oder ist auch unserem Polizeichef (Aussage von gestern) nicht bekannt. Da bei einigen Fz. z.B. über 10 Jahre seit Vergabe der Seriennr., aber nicht "Oldtimer", nicht mal eine Ummeldung möglich ist, greift auch die Ummeldepflicht nicht - schob er nach, da ihm durchaus bekannt ist wie lange mein TÜV schon abgelaufen ist.

Ergo sind entgegengesetzte Aussagen lediglich unsinnige Panikmache mangels erforderlichem Wissen. Als gäbe es nicht schon genug reale Probleme. Die einzige kompetente Aussage auf die Frage der Mutter wäre zunächst der Hinweis eine in Deutschland strafbare konkrete Rechtsauskunft abzufragen und danach eine allgemeine Entwarnung:

Ohne Betrachtung der konkreten Situation ihres Sohnes, sind ihre Sorgen völlig unnötig.

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Du bist ja ein richtig netter Mensch! Gleich eine Antwort mit dem Wort "Quatsch" zu beginnen, hatten wir hier glaube ich auch noch nicht.

Du hast nun drei Beiträge geschrieben, ohne Dich auch nur mit einem Wort vorzustellen. Wo lebst Du? In Spanien oder in Deutschland? Worauf bauen sich Deine Erfahrungen auf - von denen wir ja evtl. profitieren können.

Doch wenn ich auf meinen Beitrag - und ich lebte bis vor einigen Tagen 22 Jahre in Spanien - ein "Quasch" an den Kopf werfen lassen muss, würde mich schon interessieren, woher und von wem es kommt:rolleyes:

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In 22 Jahren "Erfahrung" hast du nicht mitbekommen keine ITV für ein dt. Kennzeichen erhalten zu können, gibst das aber als wichtigen, kompetenten Tip weiter? Dann lese ich mal lieber nicht, was du sonst noch alles Kraft deiner Erfahrung an alle Welt weiter gibst, sondern belasse es bei diesem kurzen Eingreifen. Angefügt sei noch ein Zitat des TÜV-Nord:

"Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [stVZO] gelten nur in Deutschland. Es wird nicht verlangt, dass Sie eine weite Fahrt auf sich nehmen, nur um Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) in Deutschland vorzuführen.

Die HU müssen Sie erst dann durchführen lassen, wenn Sie wieder innerhalb Deutschlands sind, aber dann unverzüglich nach Grenzübertritt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, vorab einen Termin bei einer unserer TÜV-Stationen zu vereinbaren."

Viel wichtiger:

Bedenkt doch einfach mal welchen Schaden ihr mit diesem Halb- bis Unwissen anrichten könnt - und wenn es nur schlaflose Nächte einer Mutter sind.

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Und schnell noch ein hochaktueller Beitrag der eine meiner Aussagen Lügen straft:

Das EDV-Programm einzelner ITV-Anbieter in den Touristenhochburgen (hier: Malaga) wurde aufgrund der hohen Nachfrage umgestellt, es können jetzt auch dt. Fz. vorgeführt werden. Man erhält aber auch ein Beiblatt mit dem Hinweis, dass es sich lediglich um eine technische Überprüfung handelt, die weder in Spanien noch in Deutschland rechtliche Auswirkungen hat und keinesfalls eine fällige TÜV-Untersuchung ersetzt. Eine Anfrage bei 2 weiteren ITV-Anbietern nahe Malaga ergab weiterhin eine generelle Ablehnung. So seine eigenen Gedanken kann man sich machen, wenn man zudem erfährt - das Beiblatt gibt es ausschliesslich in deutsch / spanisch; Engländer und Rumänen scheinen andere Sorgen zu haben.

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Warum bist Du so unhöflich? Ich bat Dich lediglich uns mitzuteilen, woher Du Deine Informationen beziehst und ob Du in D oder E lebst.

Hier ein Auszug aus "Barcelona für Deutsche"

Wichtig ist jedoch, dass die TÜV-Hauptuntersuchung bei Einreise nach Spanien gültig ist. Was nun, wenn die TÜV-Plakette während der Zeit in Spanien abläuft? Das Kraftfahrzeug muss deshalb nicht gleich nach Deutschland zurückgebracht werden. Obwohl bei Wiedereinreise Bussgelder drohen können. Genau aus diesem Grund empfiehlt der ADAC den Nachweis über die bei Einreise noch gültige TÜV-Plakette und über den Bescheid eines permanenten Auslandsaufenthalts. Notwendig ist außerdem, in Spanien eine Werkstatt oder eine Prüfstelle des ITV (Inspección Técnica de Vehículos) aufzusuchen, um das Auto durchchecken zu lassen. Dafür erhält man immerhin einen Nachweis über die technische Überprüfung des Fahrzeuges. Nach Absprache und Bestätigung des Versicherers kann die ansässige Überwachungsorganisation auch die versicherungsvertraglichen Aspekte regeln. Zu beachten ist jedoch, dass die spanischen Prüfprotokolle keine TÜV oder DEKRA-Prüfplaketten ersetzen! Was so viel heißt, wie: das Prozedere muss in Deutschland unverzüglich nachgeholt werden. ITV-Zentren innerhalb Madrids finden Sie hier und in Barcelona hier.

Es ist in Spanien immerhin ein Unterschied, was in den Gesetzen und Vorschriften steht und was dann tatsächlich von der Polizei durchgesetzt wird. Daher möchte ich gern wissen, ob Deine Kenntnisse schon in

Spanien einem "Härtetest" standgehalten haben.

Gerade seit der Zeit der Crisis werden Busgelder verlangt, die - so wie Du ja geschrieben hast und wie es sicherlich auch rechtens ist - eigentlich nicht verlangt werden dürfen. Doch steh bitte einmal in einem fremdsprachigen Land zwei Polizisten der Trafico oder der Guardia Civil gegenüber und erkläre, dass ihre Forderungen unrechtmäßig sind.

Es geht hier um den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

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Du bist ja ein richtig netter Mensch! Gleich eine Antwort mit dem Wort "Quatsch" zu beginnen, hatten wir hier glaube ich auch noch nicht.

Du hast nun drei Beiträge geschrieben, ohne Dich auch nur mit einem Wort vorzustellen. Wo lebst Du? In Spanien oder in Deutschland? Worauf bauen sich Deine Erfahrungen auf - von denen wir ja evtl. profitieren können.

Doch wenn ich auf meinen Beitrag - und ich lebte bis vor einigen Tagen 22 Jahre in Spanien - ein "Quasch" an den Kopf werfen lassen muss, würde mich schon interessieren, woher und von wem es kommt:rolleyes:

BRAVO!, Lilac, du sprichst mir aus der Seele und vielen Mitlesen vermutlich auch!! "Quatsch" war bisher eigentlich nicht der Stil, den man hier pflegt.

Und was ist nun mit der persönlichen Vorstellung? Ich wäre sowieso dafür, daß eine Anmeldung, spätestens aber der erste Beitrag, nur nach minimalen Angaben zur Person vom System angenommen wird. Dafür sind die Felder doch da. Wenn sich keiner drum schert, könnten sie auch gleich ganz wegbleiben. Ich finde es unfair, wenn manche dieser Mindestanforderung folgen und sich vorstellen, während andere hinterm Busch hocken bleiben aber trotzdem mitreden, hier dazu auch noch gleich mit richtig "großer Backe".

Bearbeitet von rainer3
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Hallo Lilac, hallo Rainer3,

stimme Euch voll zu. Der Ton und sich nicht vorstellen im Forum sind für mich nicht das gelbe vom Ei (vorsichtig ausgedrückt). Vielleicht holt man das noch nach?:confused:

Ansonsten habe ich jetzt 5 Wochen Sendepause - der Standartausspruch "Bin dann ..." trifft für mich zu. Fliege morgen.

Viele Grüße und noch schöne Feiertage

Axel

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Und schnell noch ein hochaktueller Beitrag der eine meiner Aussagen Lügen straft:

Also zunächst mal Aussagen anderer in Bausch und Bogen gnadenlos abqualifizieren, gleich danach sich aber schon selbst zu einem ersten Punkt "Lügen strafen". Na ich weiß nicht. Wenn die anderen Aussagen genauso "stabil" sind... Da halte ich mich, glaube ich, doch besser an die Informationen von Lilac.

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1. Ein Troll ist per definitionem von teilweiser Anerkenntniss in der Gesprächsgruppe abhängig und nutzt Halbwahrheiten, um seine Position zu stützen, außerdem versucht er oft sachliche Diskussionsteilnehmer, welche die Richtigkeit ihrer Aussagen sogar belegen können, durch den Trollvorwurf aus dem Gespräch zu drängen - auf wen trifft das zu?

2. Wenn Lilacs Äußerungen höher bewertet werden als Gesetze und behördliche Quellen wie der TÜV oder Erfahrungswerte eines Posters, der seine eigenen Aussagen nochmals nachkontrolliert und sogar revidiert, kann ich auch nicht weiterhelfen.

3. Was war eigentlich genau das Thema, wenn rainer3 und peruano unmoderiert bleiben?

4. Joaquins Aussage bedurfte einer dringenden Korrektur, dieses ist geschehen incl. unwidersprechbarer Belege, alles Weitere ist denn wohl als Gruppenkeile eher schädlich für den kompetenten Eindruck dieses Forums.

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Hallo,

ich heiße Sebastian, bin 25 Jahre alt und lebe seit 2 Jahren in Spanien.

Eigentlich lese ich nur mit vor allem um die unerwarteten Tips nicht zu verpassen. Meißt ist es für mich besser einen Nachbarn zu fragen. Was ich aber hier lesen musste hinterläßt einen etwas schalen Beigeschmack, da Bakunins Beitrag besonders für die stillen Mitleser äußerst interessant. Kommt es hart auf hart, wird mir eine behauptete Erfahrung mit eingestandenen Lücken kaum weiterhelfen, Bakunin bot sogar, was man einem Richter vorlegen kann. Egal in welchem Stil das kommt kann man doch nur dankbar für die Info sein. Auch die scheinbar interessierten Rückfragen, die tatsächlich bereits aus dem Text hervorgingen, verfolgen doch eher ein anderes Ziel, was mich auch skeptisch macht.

Beim Bildungsstand der spanischen Polizei würde ich sogar konkrete Zweifel anmelden. Man muss da schon beachten von welcher Einheit man spricht, aber meißt ist es doch nicht viel, was die gelernt haben.

Von mir aus daher ein Dankeschön an Bakunin, mit der Bitte sich nicht von Leuten vergraulen zu lassen, die nichts aber auch rein garnichts zum Thema zu sagen wußten.

Schöne Grüsse dennoch an alle

Wastl

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Niemand will hier jemanden vergraulen. Alle im Forum und alle Gastleser sind dankbar für jede fundierte Information.

Es ging um zwei Dinge:

1. "Quatsch" ist keine Antwort auf eine normale Frage

2. Wir wollten gern wissen, ob der User in Spanien lebt und schon Gelegenheit hatte, sein - zweifellos gutes - Wissen in der Prxis auszprobieren.

Viele von uns leben seit Jahrzehnten in diesem schönen Land. Doch wo Sonne ist, ist bekanntlich auch Schatten. Daher kann man einem Polizisten gern mit Gesetzestexten kommen - und erhält trotzdem eine Multa. Leider sind die Staatsdiener sind immer auf dem neuesten Stand. Das war damals schon so, als man seinen deutschen Führerschein nicht mehr eintragen lassen musste und geht weiter mit dem Ablauf des deutschen TÜV. Niemand bezweifelt die Angaben des Users, doch die Umsetzbarkeit hier in Spanien.

Was willst Du also tun, wenn Du nach dem Gesetzen her korrekt handelst, aber von der Guardia Civil angehalten wirst und eine Multa von 200 Euro auf gebrummt bekommst, weil Dein TÜV abgelaufen ist. Du kannst mit den Polizisten nicht diskutieren (selbst wenn Du perfekt Spanisch sprichst). Entweder Du zahlst sofort und bekommst einen Rabatt, oder die Sache geht vor die Trafico. Dann mußt Du Widerspruch einlegen, das Ganze zieht sich und zahlen musst Du sowieso erst einmal. Ob Du dann nach Jahren der Prozessdauer die Multa zurückbekommst, steht in den Sternen. Und vor allem: wer zahlt Deinen Anwalt, ohne den hier gar nichts läuft.

Schau, es drehte sich in keiner Weise um die Glaubwürdigkeit sondern um die Anwendbarkeit in der Praxis.

Um hier in Spanien keinen Ärger zu bekommen, beiße ich dann doch lieber einmal im Jahr in den sauren Apfel und lasse das Auto durch den spanischen TÜV gehen. Meinst Du nicht auch?

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Hallo,

ich heiße Sebastian, bin 25 Jahre alt und lebe seit 2 Jahren in Spanien.

...

Beim Bildungsstand der spanischen Polizei würde ich sogar konkrete Zweifel anmelden. Man muss da schon beachten von welcher Einheit man spricht, aber meißt ist es doch nicht viel, was die gelernt haben.

Also zwei Jahre im Land scheinen meiner Meinung nach nicht wirklich als Qualifikation zu gelten, so über eine Berufsgruppe zu urteilen, außer man hätte in diesen zwei Jahren ständigen Kontakt mit der selben gehabt. Daher würde mich schon interessieren, worauf deine Erkenntnis denn konkret fußt?

Zum Thema TÜV, da habe ich soeben ein Gespräch mit einem Berater vom TÜV-Nord geführt und der teilte mir mit, dass der TÜV auch wenn man im Ausland mit seinem Fahrzeug fährt, abläuft. Wenn man dann wieder nach Deutschland kommt sollte man also schleunigst ein entsprechende Werkstatt aufsuchen um dort den TÜV machen zu lassen. Sollten daher nun jemand erneut andere Behauptungen dazu aufführen, würde ich doch um konkrete Belege hierfür bitten.

Den Rest sollte jeder mit seiner Versicherung abklären, denn diese wird sich in der Regel wohl weigern bei einem Unfall und abgelaufenem TÜV am eigenem Fahrzeug, egal ob Inland oder Ausland, den Versicherungsschutz dafür zu übernehmen. Für das Ausland gilt in der Regel die jeweilige Fahrzeugtüchtigkeit welche im jeweiligen Land vorgeschrieben ist. Egal was man den spanischen Polizisten nun andichten möchte, die Versicherungen und Gerichte dort sind sicher nicht "dumm" und sie werden darauf achten, ob das deutsche Fahrzeug noch TÜV hat oder nicht und entsprechend gegen den Fahrzeugführer mit dem deutschen Fahrzeug vorgehen.

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