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Deutsche Grundsicherungsrentner in Spanien


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Die Schwester von meinem deutschen Nachbarn verbringt mal wieder die Monate Juli bis Mitte September in Spainen. Ihr schweres Asthma hält sie dann soweit in Grenzen, dass sie auf ihr Asthma Notfallmedikament fasst ganz verzichten kann. Sie empfindet auch die Temperaturen recht angenehm, denn wenn es doch einmal  unangenehm warm wird,  sind da ja auch noch die Klimaanlagen vorhanden.

Zufällig kamen wir auf das Thema Grundsicherung in Spanien und sie erwähnte nebenbei, dass sie selbst auch eine Grundsicherung in Deutschland erhält, die ihre kleine Rente aufstockt. Außerdem sei sie froh, dass ihr Bruder sie hinsichtlich Kosten für den Flug großzügig unterstützt.
Ein ganz gefährliches Unterfangen, denn kommt ihr Sachbearbeiter dahinter, dass sie sich mehr als 4 Wochen im Ausland aufhält, wird die Grundsicherung gestrichen, und auch für die Monate zurückgefordert.
Mit den Überwachungsmethoden, die vor Jahren eingeführt wurden, um den Terrorismus zu bekämpfen, die Geldwäsche und den Drogenhandel, werden aber auch Bezieher von Sozialleistungen überwacht. Jetzt kommt dann noch der "Staatstrojaner" unbemerkt aufs Smarti, mit dem auch eine Ortung möglich ist und die Gesichtserkennung an öffentlichen Orten. Scannt eine automatische arbeitende  Software, dass sich das Smarti eines Beziehers von Sozialleistungen länger als 4 Wochen im Ausland befindet, kann dann konkret über die Gesichtserkennung nachgeprüft werden, ob es sich tatsächlich um die "gesuchte" Person handelt. Auch kann bei Verdacht nachgeprüft werden, an welchen Flughäfen, Bahnhöfen oder Raststätten, das spezielle Gesicht wann und wo aufgetaucht ist.
Aaaaaach, das machen die nie.....(!?)
Frage: Welche gegen  Terrorismus, Geldwäsche, Drogenhandel usw. vor Jahren  eingeführten Überwachungsmöglichkeiten werden/können denn heute nicht gegen Bezieher von Sozialleistungen eingesetzt werden? Sondereinsatzkommando mit Türramme mal ausgenommen.
Es ist aber doch auch für einen Sachbearbeiter verlockend, wenn er durch eine legale Nachfrage in einer Datenbank erfragen kann, ob die Person, die er betreut, und ihm braun gebrannt gegenüber sitzt, länger als 4 Wochen im Ausland war, und auch wo. Genau genommen ist er/sie sogar dazu verpflichtet.
Natürlich hat der Besuch der Schwester meines Nachbarn dem deutschen Staat keine Cent zusätzlich  gekostet. 
Es hat der Frau aber eine Menge Lebensqualität gegeben, die es ja wohl für Grundsicherungsempfänger in Deutschland so nicht geben soll, auch nicht kostenlos.
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Wie immer bei so Verschwörungstheorien ist da auch immer die selbe  Frage, nämlich: Was liegt zwischen Verschwörungstheorie und der Wirklichkeit? Oft sind es nur Tage oder Monate, aber manchmal auch Jahre, bis aus einer Verschwörungstheorie  Wirklichkeit wird.

Bei den ersten Kontenabfragen die bei Nichtterroristen gemacht wurden, sind viele BAföG Empfänger "ins Netzt gegangen" als man die Konten der Eltern überprüft hat. Zwischen Verschwörungstheorie und der Wirklichkeit lagen damals nur wenige Monate.

Ende 2020 waren laut Statistischem Bundesamt mehr als 564.000 Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auf die staatliche Grundsicherung angewiesen.  Natürlich werden da auch Rentner und Rentnerinnen bei sein, die so schlau waren und haben ihre private Altersversorgung annonym gestaltet, und können daher trotz magerer Grundsicherung  die Wintermonate noch in Spanien verbringen.

Aber nur noch so lange, bis die Verfallszeit der  Verschwörungstheorie abgelaufen ist, und die Wirklichkeit eintritt. Aber wann ist das?

Und wenn dann die Trefferquote nahe an 100% kommt, bei einem Aufenthalt von länger als 4 Wochen im Ausland "aufgespürt" zu werden, dann wird es genauso teuer wie damals für die BAföG Empfänger und wahrscheinlich auch noch mit zusätzlicher strafrechtlicher Verfolgung.

Wer also heute schon plant, als späterer Rentner in Spanien zu überwintern, sollte als erstes mal seine später zu erwartende Rentenhöhe abfragen, bevor irgendwelche Vorbereitungen getroffen werden.

Viele Grüße aus Andalusien

Helmut

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